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+++ Krankschreibung per Telefon / Patienten müssen bei Atemwegserkrankungen nicht in die Praxis +++

Corona 26.03.2020

Die Vorgaben für eine Krankschreibung sind gelockert. Patienten mit leichten Erkrankungen der Atemwege oder dem Verdacht auf eine Corona-Infektion können sich nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt für 14 Tage krankschreiben lassen. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt. Patienten müssen dafür also nicht mehr eigens in die Praxis kommen.

Bereits zuvor durften Ärzte per Telefon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes für bis zu sieben Tage ausstellen.

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