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© Sascha Mummenhoff

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) begrüßt BdSt-Vorstand

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Meldungen 16.11.2020, Sascha Mummenhoff

Heute haben sich Lorenz Palte, Petra Ackmann (beide BdSt-Vorstand) und Sascha Mummenhoff (Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) mit Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) ausgetauscht. Unter anderem ging es um verschiedene Aspekte rund um das Thema Corona-Hilfe, den aktuellen Haushalt, die öffentlichen Beteiligungen, die Grundsteuerreform und die Abschaffung der Deputationen.

Im Gespräch mit Finanzsenator Andreas Dressel ging es unter anderem um folgende Corona-Themen:

Soforthilfe-Programme:

Im März wurden kurzfristig von Bund und Ländern Soforthilfe-Programme aufgelegt, um den Unternehmen, die von den Corona-Maßnahmen akut betroffen waren, kurzfristig Gelder zur Überbrückung von liquiden Engpässen zur Verfügung zu stellen. Dabei waren die Förderbedingungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und auch innerhalb der einzelnen Bundesländer wurden, je nachdem wann man den Antrag gestellt hat, die Bedingungen für die Inanspruchnahme mehrmals angepasst. Gleichzeitig waren die Unternehmen stark verunsichert durch die kurzfristigen, teils massiven Einschränkungen. Wie im Nachhinein geprüft werden soll, ob die Soforthilfen zu Recht in Anspruch genommen worden sind, ist derzeit unklar.

Der BdSt Hamburg fordert:
Es muss transparente und nachprüfbare Kriterien geben, wie im Nachhinein rechtssicher geklärt werden kann, ob die Hilfen zu Recht oder zu Unrecht in Anspruch genommen wurden. Den Unternehmen muss ein verlässlicher Prüfkatalog an die Hand gegeben werden, damit sichergestellt werden kann, dass zu Unrecht in Anspruch genommene Soforthilfen zurückgezahlt werden, aber auch zu Recht in Anspruch genommene Soforthilfen behalten werden können. Die Verunsicherung, die anhand der nicht klar formulierten Richtlinien bisher besteht, muss zu Gunsten einer gerechten und verlässlichen Auslegung der Soforthilfe konkretisiert werden. Steuermittel müssen sinnvoll und zielführend eingesetzt werden, kurzfristige Lösungen wie die Soforthilfe müssen im Nachhinein für alle rechtlich verlässlich ausgelegt werden. Außerdem ist fraglich, wer die Soforthilfe im Nachhinein kontrolliert. Hier braucht es Klarheit!

Überbrückungshilfe:
Derzeit ergehen die ersten Bescheide nach der Beantragung der Überbrückungshilfe I und II. Dabei ist festzustellen, dass einige Bescheide nur teilweise den Anträgen stattgeben, in der Regel deshalb, weil der Förderzeitraum von Soforthilfe und Überbrückungshilfe sich überschneiden. Unterstellt wird dabei, dass das Datum der Beantragung der Soforthilfe gleichzusetzen ist mit dem Beginn des Förderzeitraums. Das ist aber nicht in jedem Fall richtig. Manche Unternehmen haben die Soforthilfe erst später beantragt, aber trotzdem für die Zeit seit Beginn des ersten Lockdowns im März 2020. Außerdem stand das Portal zur Beantragung der Soforthilfe erst ab Ende März zur Verfügung, eine Antragstellung ab März war damit quasi schon faktisch ausgeschlossen. Gegen die Bescheide zur Überbrückungshilfe kann Widerspruch eingelegt werden. Allerdings ergibt sich aus der Gebührenordnung, dass bei einer Ablehnung des Widerspruchs Gebühren anfallen können, nebulös formuliert heißt es: „50 Euro bis zur vollen für die angefochtene oder beantragte Amtshandlung vorgesehene Gebühr, in allen übrigen Fällen 15 bis 2.000 Euro.“

Der BdSt Hamburg fordert:
In der Situation, in der Unternehmen dringend auf staatliche Hilfe angewiesen sind, muss es Widerspruchsmöglichkeiten geben, wenn ein Bescheid falsch erscheint. Eine Kostenandrohung ist kontraproduktiv, weil die stark belasteten Unternehmen dann eventuell Abstand nehmen, einen Widerspruch einzulegen, weil sie das Kostenrisiko scheuen. Wir fordern, den Widerspruch kostenlos zu gewähren, auch wenn er abgelehnt wird. In dieser besonderen Situation muss es ein miteinander geben, in dem jede Seite frei von finanziellen Ängsten ihre Rechte wahrnehmen kann. Wir fordern, dass der Antragszeitraum für die Soforthilfe beim Unternehmen angefragt wird. Das Datum der Beantragung kann nicht ausschlaggebend sein für den Fördererzeitraum der Soforthilfe.

Außerordentliche Wirtschaftshilfe:
Im November wurde vom Bund ein weiteres Hilfsprogramm für von dem Lockdown betroffene Unternehmen aufgelegt. Immerhin wurde aus den Überbrückungshilfen gelernt insofern, dass die Entkoppelung von Hilfen an die Fixkosten vorgenommen wurde, denn viele Soloselbstständige haben diese gar nicht. Nun also die Koppelung des Hilfsprogramms an den Umsatz November 2019 beziehungsweise den Durchschnitt des Jahres 2019 als Vergleich. Gut gemeint, aber wieder an der Wirtschaft vorbei, denn: Hat man üblicherweise eher einen hohen Wareneinsatz, dann profitieren die Unternehmen überdurchschnittlich an der Koppelung an den reinen Umsatz. Haben die betroffenen Unternehmen unterschiedliche Umsatzzweige innerhalb des Unternehmens, wird es schwierig, diese im Nachhinein in vom Lockdown betroffene und nicht betroffene Unternehmenszweige aufzuteilen, zumal es teilweise nicht eben wirtschaftlich ist, einzelne Geschäftszweige zu öffnen. Geht es nach Zufluss des Umsatzes oder nach der Erwirtschaftung? Fragen über Fragen, insofern: Alles in allem wieder gut gemeint, aber an der unternehmerischen Realität vorbei gedacht.

Der BdSt Hamburg fordert:
Hamburg muss sich auf Bundesebene für eine einfache, transparente und gerechte Lösung einsetzen, um vom Lockdown betroffenen Unternehmen zu helfen. Statt immer wieder neue Programme zu erfinden, die in der Praxis umgesetzt und ausgelegt werden müssen, wäre eine einfache Lösung zu bevorzugen: Die Hilfen, die die Unternehmer und Unternehmerinnen brauchen, sind einerseits die Regelungen zum Kurzarbeitergeld, zum anderen die Übernahme der während des Lockdowns entstehenden Fixkosten wie etwa Miete, der ich mich trotz Schließung des Unternehmens nicht entledigen kann. Außerdem muss endlich auch die Kompensation des Unternehmerlohns, der etwa aus dem durchschnittlichen monatlichen Gewinn des Jahres 2019 abgeleitet werden kann, mitgedacht werden. Nur dann ist sichergestellt, dass die Unternehmer und Unternehmerinnen ihre privaten Lebenshaltungskosten wie Rentenversicherung, Krankenversicherung und privates Wohnen und Leben zahlen können. Ein Ende der Pandemie ist derzeit nicht absehbar, die Unternehmer und Unternehmerinnen werden noch monatelang in der Ausübung ihres Berufes gehindert sein. Der Staat greift für den Gesundheitsschutz aller in die Unternehmen ein, zu Recht, wie auch die Unternehmer und Unternehmerinnen in der Mehrheit finden, aber es ist nicht hinzunehmen, dass sie auf der privaten Ebene mit ihren Kosten allein gelassen werden, weil es keine vernünftigen Hilfsprogramme gibt, die sich an dem, was wirtschaftlich geboten ist, ausrichten.

Umsatzsteuersatz:
Zu den vom Bund erdachten Hilfen während der Corona-Pandemie gehörte auch die Anpassung der Umsatzsteuersätze, die mitten im Jahr zum 1. Juli eingeführt und auch gleich wieder per 31. Dezember zurückgenommen wird. Die Unternehmen waren in der Kurzfristigkeit komplett überfordert, allein gelassen und in der ohnehin durch Corona verschärften Situation nun auch noch damit konfrontiert, kurzfristig die neuen Steuersätze in der betrieblichen Praxis umzusetzen. Mit allen Abgrenzungsschwierigkeiten, die ein Steuersatzwechsel mitten im Jahr für die Umsätze (die eben nicht der Logik eines Kalenders folgen) mit sich bringen.

Der BdSt Hamburg fordert:
Selbst eine nationale Pandemie darf nicht wieder dazu führen, dass die Politik derart kurzfristig die Unternehmen belastet wie durch die spontane Senkung der Umsatzsteuersätze. Hamburg muss sich in Zukunft politisch dafür einsetzen, dass sinnvolle und machbare Hilfen verabredet werden, die dann auch für einen längeren Zeitraum als ein halbes Jahr gelten müssen, damit der Aufwand, den Unternehmen hierfür vornehmen müssen, auch im Verhältnis bleibt zu dem Sinn und Zweck einer Maßnahme. Unternehmen brauchen planbare Vorgänge, damit sie wirtschaftlich arbeiten können. Ein Schnellschuss wie die Umsatzsteuersatzsenkung für lediglich sechs Monate kommt die Unternehmen teuer zu stehen. So etwas darf sich nicht wiederholen!


Außerdem wurden folgende Themen besprochen:

Haushalt:
Jeden Tag erlässt der Senat neue Corona-Regeln, doch in der Haushaltspolitik des Senats ist Corona noch nicht angekommen. Die vom rot-grünen Senat vorgestellten Eckdaten für den Doppelhaushalt 2021/2022 lassen nicht erkennen, dass der Senat eine klare haushaltspolitische Vision verfolgt. Das Motto „viel hilft viel“ ist nicht geeignet, um die Stadt, ihre Einwohner und die vielen gebeutelten Unternehmen durch die Corona-Krise zu führen. Dass der Senat ohne mit der Wimper zu zucken bereit ist, viele Milliarden neuer Schulden aufzunehmen, ohne auch nur eine einzige relevante Sparanstrengung zu unternehmen, ist fatal.

Der BdSt Hamburg fordert:
Der Senat braucht dringend mehr Elan beim Thema Aufgabenkritik, denn mit immer neuen Schulden führt er die Stadt in eine schwierige Lage. Konsolidierung bei konsumtiven Ausgaben ist das Gebot der Stunde. Bürgermeister Peter Tschentscher sollte sich stärker als bisher damit auseinandersetzen, wo in den nächsten Jahren Einsparungen möglich sind. Die jährlich wachsende Beteiligungsverwaltung bietet dafür ebenso Potenzial wie die ausufernde Zahl der Grundstücksankäufe oder die vielen lahmenden Digitalisierungsprojekte.

Grundsteuer:
Sollte für den Hebesatz tatsächlich der Faktor 1.000 gewählt werden, verteuert sich die Grundsteuer für viele Grundstücke dramatisch. Es widerspricht dem Wunsch nach günstigem Wohnen, wenn die Grundsteuer nicht nur für Eigentümer, aber auch für Mieter teils kräftig erhöht wird. Dies geschieht unausweichlich, weil höhere Grundsteuerkosten an die Mieter weitergeben werden.

Der BdSt Hamburg fordert:
Die Stadt sollte die Grundsteuer so stark wie möglich senken, damit es nicht zu nennenswerten Mehrbelastungen kommt. Die bisherige Grundsteuer sollte das Maximum der zukünftigen Belastung darstellen. Wenn dann die Grundsteuerreform zu einer gerechten Steuer führt und einige weniger zahlen, aber niemand mehr, wäre doch der Wohnsituation am meisten geholfen.

Personal:
Es ist völlig unverständlich, wie der Senat in Zeiten Corona-bedingter Mindereinnahmen einen Personalbericht beschließt, der immer mehr Personal in der öffentlichen Verwaltung vorsieht. Es ist insbesondere nicht erkennbar, warum immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro 1.000 Einwohner benötigt werden, um Hamburg zu verwalten. In Zeiten von Digitalisierung müsste sich Verwaltung mit sinkendem Personaleinsatz organisieren lassen.

Der BdSt Hamburg fordert:
Der Senat sollte endlich beginnen, der haushalterischen Realität der Stadt ins Auge zu sehen: Die Kassen sind leer. Zwar ist es richtig, mehr Lehrer einzustellen und Polizei und Feuerwehr zu stärken, doch der Behörden-Apparat darf nicht weiter aufgebläht werden.

Transparenz:
Die Stadt Hamburg hilft dem Hamburger SV mit 23,5 Millionen Euro aus einer schwierigen Lage. Wie bekannt ist, benötigt der HSV dringend Geld. Es bestehen bei uns allerdings erhebliche Zweifel, ob das privatwirtschaftliche Risiko des HSV nun per Grundstücksverkauf auf die Stadt Hamburg übertragen werden sollte.

Der BdSt Hamburg fordert:
Wir möchten einen Blick auf den von der Stadt angekündigten Vertrag werfen, um ihn dann einer genauen Prüfung unterziehen zu können. Die Steuerzahler haben nicht die Aufgabe, für Fehler im Management von Fußballvereinen geradezustehen.

Öffentliche Beteiligungen:
Völlig unbeeindruckt von der Corona-Krise kennt der rot-grüne Senat nur ein einziges Ziel: Die Tätigkeit öffentlicher Unternehmen wird jedes Jahr weiter ausgeweitet. Gerade der Corona-bedingte Einbruch macht deutlich, wie gefährlich die unkontrollierte Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivität des Staates ist. Es ist geradezu grotesk, dass der Corona-Schutzschirm nun über den stadteigenen Unternehmen aufgespannt werden muss. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass die Stadt genügend Mittel zur Verfügung hat, um die vielen hundert Millionen Euro Einnahmeausfälle zu kompensieren. Diese Aufgabe werden die Steuerzahler leisten müssen, die aber selbst gerade mehr als gebeutelt sind und mit den Folgen des zweiten Lockdowns kämpfen.

Der BdSt Hamburg fordert:
Es wird deshalb Zeit, dass der rot-grüne Senat die Zeichen der Zeit erkennt und eine Aufgabenkritik durchführt, um sich von Unternehmen zu trennen, die weder strategische Relevanz haben noch der Daseinsvorsorge dienen. Für alles andere ist kein Geld mehr da.

Abschaffung der Deputationen:
Ohne die Stimmen der Opposition hat die rot-grüne Regierungsmehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft für die Abschaffung der Deputationen in der Verwaltung gestimmt. Die ehrenamtlichen, nichtöffentlich arbeitende Bürgergremien, die den Behördenleitungen zugeordnet sind, sind der Inbegriff dessen, was man eine Hamburgensie nennt. Die Deputationen wirken etwa bei der Aufstellung des Haushalts der Behörde mit oder nehmen an grundsätzlichen Entscheidungen teil.

Der BdSt Hamburg möchte wissen:
Wie möchte der Hamburger Senat künftig die Bürger beteiligen und so Politik-Verdrossenheit entgegenwirken. Info-Veranstaltungen können die Deputationen nicht ersetzen.

Gender Budgeting:
Im Haushalt 2021/2022 sollen geschlechtergerechte Kriterien bei der Vergabe der Haushaltsmittel stärker berücksichtigt werden. Hierzu wurde in der Finanzbehörde eine Arbeitsgruppe Gender Budgeting gebildet, um Kennzahlen für den Hamburger Haushalt zu entwickeln und anzuwenden.

Der BdSt Hamburg möchte wissen:
Wie wurde die Arbeitsgruppe in die Haushaltsplanungen eingebunden? Inwieweit ergibt die Betrachtung des Haushaltes unter geschlechtergerechten Gesichtspunkten eine Veränderung in der Verwendung der Haushaltsmittel? Führt Gender Budgeting zu einer Ausweitung der benötigten Haushaltsmittel oder eher zu Einsparungen?  

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