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Das ändert sich 2021

Top News 26.12.2020

Wir machen den Check für Steuerzahler

Steuern, Rente, Unterhalt – wir machen den Check und zeigen, was sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Senioren im neuen Jahr ändert. Hier spielt nicht nur die Corona-Pandemie eine große Rolle, sondern es gibt auch zahlreiche Änderungen bei den Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Und ganz wichtig: Der Soli fällt für viele Steuerzahler ab 2021 auf der Gehaltsabrechnung weg.

Die Einzelheiten

Für Erwachsene werden beispielsweise erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.744 Euro Einkommensteuern fällig, das Kindergeld steigt um 15 Euro, und Fernpendler können eine höhere Entfernungspauschale absetzen. Bauwillige sollten wissen, dass die Regelungen zum Baukindergeld wegen der Corona-Krise bis Ende März 2021 verlängert wurden. Und wichtig: Ab Januar werden wieder die höheren Mehrwertsteuersätze von 7 Prozent (statt 5) bzw. 19 Prozent (statt 16) für Waren und Dienstleistungen gelten. Ab Januar 2021 fällt für viele Steuerzahler der Soli weg: Der Zuschlag wird bei einem ledigen Steuerzahler nicht mehr erhoben, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als 62.121 Euro beträgt (bei Eheleuten 124.242 Euro). Bei höheren Einkommen fällt der Soli teilweise weg. Für viele Arbeitnehmer wird der Zuschlag damit automatisch ab Januar aus der Gehaltsabrechnung verschwinden. Bei Selbstständigen und Unternehmern wird die Teilabschaffung über die Steuervorauszahlungen berücksichtigt.

Das umfangreiche Infomaterial zu den „Steuerrechtsänderungen 2021“ können Sie hier abrufen.

 

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