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Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge

Stellungnahmen & Eingaben 01.10.2020

Menschen mit Behinderung entstehen oft höhere Aufwendungen als denjenigen ohne Einschränkung. Das Steuerrecht berücksichtigt die Benachteiligung, indem die höheren Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Bislang waren dafür oft aufwendige Einzelnachweise erforderlich, denn die im Gesetz festgelegten Pauschbeträge waren seit dem Jahr 1975 (!) nicht mehr angepasst worden. Deshalb begrüßte der Bund der Steuerzahler in der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Vorschlag, die Pauschbeträge zu verdoppeln und an sozialrechtliche Vorgaben anzupassen. Dies hatte der Verband seit langem gefordert. Allerdings wiesen wir auch darauf hin, dass die Anpassung von Pauschbeträgen grundsätzlich regelmäßig erfolgen sollte, um der Vereinfachungsfunktion gerecht zu werden. Die jetzige Anhebung ersetzt nicht die Überprüfung und die Anpassung in den nächsten Jahren!

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