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© Bild von A. Krebs auf Pixabay

2 Mrd. Euro für eine schuldenfinanzierte E-Autoprämie

Schuldenuhr Jubliäum 18.06.2020

Bundeswirtschaftsministerium

Seit Jahren setzt die Bundesregierung sehr stark auf die Förderung der E-Mobilität. Bereits 2016 führte sie eine Kaufprämie für reine E-Autos und für Plug-in-Hybride ein – damals mit einem vom Steuerzahler finanzierten Volumen von 600 Mio. Euro. Anfang 2020 wurde die eigentlich auslaufende Prämie aufgrund des neuen Klimaschutzprogramms 2030 verlängert und sogar aufgestockt – mehr als 2 Mrd. Euro Steuergeld werden zusätzlich bereitgestellt. Klimapolitisch soll diese Prämie einen „nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft“ leisten, hieß es noch vor wenigen Monaten. Plötzlich soll die Subvention aber auch als Impuls für einen „raschen Aufschwung und neues Wachstum“ dienen, um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu stemmen. Hierfür müssen nun erstmals neue Schulden aufgenommen werden, um den im Einzelfall auf 6.000 Euro erhöhten Steuergeld-Anteil der Prämie finanzieren zu können. Fazit: Es handelt sich um 2 Mrd. Euro neue Schulden, die die Steuerzahler später zurückzahlen müssen.

Der BdSt lehnt es ab, die E-Auto-Prämie auf Kosten einer noch größeren Staatsverschuldung weiter in die Höhe zu treiben! Auch sonst ist die Prämie höchst streitbar: Denn sie widerspricht offen den strengen subventionspolitischen Leitlinien der Regierung, regt aus Steuerzahler-Sicht zu schädlichen Mitnahme-Effekten an, zudem kann die Regierung den Erfolg der Subvention nicht kontrollieren, weil die konkreten Treibhausgas-Einsparungen durch die Prämie „nicht quantifizierbar“ sind – und schließlich hat die Subvention bisher nie die hochgesteckten Absatzziele erfüllen können. 

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