
Dirk Mohr
„Als eine der größten landesweiten Bürgerinitiativen in Sachsen liegt uns die Zukunft unseres schönen Freistaates und die unserer Kinder und Enkel am Herzen. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine ausgewogene Einnahmen- und Ausgabenpolitik im Land. Machen wir uns gemeinsam dafür stark.“Chemnitz schlägt Alarm – in der Stadtkasse klafft ein Millionenloch!!!
2025 glänzte Chemnitz als europäische Kulturhauptstadt und Symbol für kulturelle Vielfalt und Kreativität.
Doch hinter dieser schimmernden Fassade zeichnen sich bei vielen Chemnitzer Stadthäuptern, allen voran Finanzbürgermeister Burkhardt, tiefe Sorgenfalten ab…. Die Kassen sind leer.
Das Defizit in der Stadtkasse in den Jahren 2025/2026 beläuft sich auf 166 Mio Euro.
Trotz dieser düsteren Aussicht genehmigte die Landesdirektion den Haushalt unter strengen Auflagen. Rigide Sparmaßnahmen und eine Haushaltssperre von fünf Prozent wurde verhängt. Diese Sparmaßnahmen sind unerlässlich, um die Zahlungsfähigkeit zu bewahren.
Die zentrale Frage lautet, wo und wie lässt sich sparen und wo ist es unabdingbar.
Der Finanzbürgermeister sieht bei den Personalkosten der Stadt ein Einsparpotenzial von 15 Mio EUR innerhalb der nächsten vier Jahre. Auch bei Büromaterial, Reise- und Weiterbildungskosten sowie Zuwendungen an freie Träger sollen die Ausgaben reduziert werden. Ein zusätzlicher Schließtag in den Museen könnte weitere 800.000 EUR einsparen.
Die Stadt setzt große Hoffnungen auf die Zuschüsse vom Land Sachsen. Doch ob und wann diese Mittel fließen, ist noch ungewiss. Es gleicht einem verzweifelten Griff nach einem Strohhalm.
Die Prognosen für die nächsten Jahre sind düster. Eine Konjunktur der Wirtschaft ist nicht in Sicht und das Haushaltsloch droht weiter zu wachsen. Der Finanzbürgermeister rechnet mit einer Lücke von 700 Mio EUR in den nächsten Jahren.
Guter Rat hat seinen Preis, besonders wenn es um den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern geht. Der Bund der Steuerzahler fordert mehr Demut beim Umgang mit Steuergeld und eine konsequente Sparpolitik, Dabei setzt er auf Entbürokratisierung. etwa durch Verkürzung langwieriger Genehmigungsverfahren, die Vermeidung von Fehlplanungen und unnötigen Projekten, die Eindämmung und bestenfalls die vollständige Vermeidung von Steuerverschwendungen.
07.11.2025/F/D
Bund der Steuerzahler Sachsen kritisiert überteuerten Grundstückskauf durch die Stadt Plauen in Oberlosa
Der Vorstandsvorsitzende Dirk Mohr im Interview mit der Freien Presse, Lokalausgabe Plauen vom 24.10.2025
Zum Sachverhalt:
Der Stadtrat stimmte im September in einer Sitzung hinter verschlossenen Türen dem Ankauf eines Mehrfamilienhauses in Höhe von 625 TEUR zu, obwohl der Kaufpreis das Dreifache des Gutachtenwertes beträgt.
Der Ankauf wird seitens der Stadt damit begründet, in einem geplanten angrenzenden Gewerbegebiet höhere Lärmpegel ermöglichen zu wollen, um so mehr Unternehmen ansiedeln zu können.
Dies sei allerdings kein Freibrief für unverhältnismäßige Ausgaben, so Dirk Mohr.
Die Stadt Plauen stehe finanziell mit dem Rücken an der Wand und leiste sich dennoch einen überteuerten Grundstücksankauf. Dies ist den Steuerzahlern nicht zu vermitteln. Der Verband fordert daher eine vollständige Transparenz hinsichtlich der Bewertungsgrundlagen, möglicher Alternativen sowie der Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt. Der Stadtrat müsse offenlegen, wie der Kaufpreis zustande gekommen sei und warum günstigere Alternativen nicht geprüft worden seien. Den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger müsse die Stadt Plauen ernstnehmen.
„In Zeiten knapper Kassen dürfen Prestigeprojekte oder teure Symbolpolitik keinen Vorrang vor Haushaltsdisziplin haben.“
Auszugsweise FP vom 24.10.2025
03.11.2025/BdSt F/M
Drohen ab Dezember Millionen von Senioren steuerliche Einbußen?
Eine neue Regelung sorgt für weniger Rente und eine höhere Steuerlast.
Ab Dezember 2025 wird mit einer neuen Regelung der Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner als anrechenbares Einkommen eingestuft. Dies bedeutet für Millionen von Senioren in Deutschland, dass sie mit weniger Geld auskommen müssen. Bei vielen Betroffenen sinkt die Hinterbliebenenrente spürbar. Zusätzlich steigt für zahlreiche Senioren die Steuerlast, da der Bruttorentenbetrag höher ausfällt. Für Betroffene kann dies eine doppelte finanzielle Belastung zur Folge haben. Daher sollten die kommenden Rentenbescheide genau geprüft werden.
Für Hinterbliebenenrenten gilt eine Freigrenze. Nettoeinkünfte bleiben bis 26,4 Rentenwerten anrechnungsfrei. Liegt das Nettoeinkommen darüber, werden 40 Prozent des Mehrbetrags von der Witwen- oder Witwerrente abgezogen.
Mit der Hinterbliebenenrente soll eigentlich für Witwen, Witwer und Waisen die finanzielle Belastung durch den Verlust des Einkommens des Verstorbenen abgemildert werden.
Mit dem ab Dezember eingerechneten Zuschlag übersteigen dann viele Senioren die Freigrenze und damit sinkt die Hinterbliebenenrente. Für Rentner, die bisher immer knapp unter der Freigrenze lagen, könnte diese Veränderung ab Dezember 2025 deutliche finanzielle Nachteile bringen.
Statistiken zufolge beziehen etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner eine Doppel-Konstellation aus Zuschlagsberechtigung und Hinterbliebenenrente.
Da der Zuschlag direkt in die Rente gerechnet wird, erhöht sich der steuerpflichtige Bruttorentenbetrag. Damit bringt die Veränderung viele Senioren erstmals über den Grundfreibetrag. Einige rutschen sogar komplett in eine höhere Tarifzone.
Damit steigen Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Nettorente sinkt weiter.
Fazit:
Wer Witwen-/Witwerrente gleichzeitig mit Erwerbsminderungsrente bezieht, muss mit Einbußen rechnen. Übersteigt die Netto-Erwerbsminderungsrente inkl. Zuschlag den aktuellen Freibetrag von 1076,86 EUR im Monat, müssen Berechtigte damit rechnen, dass 40 Prozent des übersteigenden Betrags wieder abgezogen werden. Bei 1200 EUR Netto-Erwerbsminderungsrente wäre dies nochmals ein Abzug von rd. 49 EUR.
29.10.2025/BdSt F/M
„Sondervermögen“ = „Sonderschulden“
Sachsen freut sich; 400 Millionen Euro aus dem neuen Sondervermögen, eigentlich sind es Sonderschulden, werden 2026 dem Freistaat zusätzlich für die Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Damit soll die Wirtschaft angekurbelt werden. In zwölf Jahren ergibt dies insgesamt einen Betrag von etwa 4,8 Milliarden Euro. 40 % der Mittel gehen direkt an die Kommunen in Sachsen.
Für Investitionen von strategischer Bedeutung, wie z. B. den Breitbandausbau, Straßen, Brücken und den Strukturwandel sollen diese Mittel eingesetzt werden.
Der Einsturz der Carola-Brücke im letzten Jahr hat die Verantwortlichen in der Politik wachgerüttelt. Eine funktionierende Infrastruktur ist essenziell, nicht nur für die Wirtschaft. Und an dieser Stelle sei die Frage gestattet, weshalb es über die letzten Jahrzehnte überhaupt zu einem Investitions-/Sanierungsstau gekommen ist.
An fehlenden Steuereinnahmen kann es nicht gelegen haben. Diese waren in den letzten Jahren so hoch wie lange nicht mehr. Die Ursachen liegen an anderer Stelle, wie falscher Prioritätensetzung, überbordender Bürokratie, Fehlinvestitionen in Prestigeprojekten, fehlender Haushaltsdisziplin, etc..
Der von der sächsischen Regierung vorgelegte Verteilungsvorschlag, der eine freie Verfügung der Mittel durch die Kommunen auf lediglich 36 Prozent begrenzt, führte zunächst zu Kontroversen, zumal in anderen Bundesländern ein Anteil von 50 Prozent üblich ist. Damit sind die sächsischen Kommunen bundesweit am schlechtesten gestellt.
In Sachsen sind weitere knapp 1,1 Milliarden Euro aus dem Topf des Sondervermögens für kommunale Investitionen vorgesehen.
Hierfür gibt es klare Vorgaben. 45 Prozent müssen für kommunale Straßenbauprojekte und weitere 45 Prozent für den kommunalen Schulhausbau ausgegeben werden. Bürgermeister sowie Teile der Opposition monierten dies zunächst, zeigen sich aber inzwischen versöhnlich.
22.10.2025/BdSt F/M
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes
01.10.2025 - Vorsitzender des BdSt Sachsen zur Anhörung im sächsischen Landtag
2022 - „Das Sächsische Transparenzgesetz“
Der Landtag hat im Juli 2022 das Sächsische Transparenzgesetz verabschiedet. Damit war der Weg bereitet, für Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zu Informationen gegenüber Sachsens Behörden zu schaffen.
Diese Stellen sind z. B. oberste Staatsbehörden, wie Ministerien oder Staatskanzlei, sonstige Stellen der öffentlichen Verwaltung, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen.
2025 - Gesetzentwurf der Staatsregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes“
Im August 2025 wurde als Gesetzentwurf der Staatsregierung das „Erste Gesetz zur Änderung des sächsischen Transparenzgesetzes“ eingebracht. Dieses Gesetz ist ein Vorschlag zur Modifizierung des bestehenden Transparenzgesetzes.
Mit dem Gesetz soll die Inbetriebnahme der Transparenzplattform dahingehend verschoben werden, dass die Transparenzplattform innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes und somit erst zum 01. Januar 2028 in Betrieb genommen werden muss.
Denn nach mehr als zwei Jahren seit Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes zeichnet sich ab, dass dessen Umsetzung zu einem auffälligem Mehr an Bürokratie führt. So erfordert die Bearbeitung der Anträge ein nicht unerhebliches Maß an personellen Ressourcen, deren Kosten nicht gedeckt werden. Andererseits stehen Personalien für vorrangige Verwaltungsaufgaben nicht zur Verfügung. Die Einstellung veröffentlichungspflichtiger Informationen auf der Transparenzplattform würde den bürokratischen Aufwand nochmals deutlich erhöhen.
In einer öffentlichen Anhörung am 01.10.2025 bestand Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gesetzesänderungsentwurf.
Für unseren Verband nahm als Sachkundiger der Vorsitzende, Herr Dirk Mohr, an der Anhörung teil.
Nachfolgend die Kurz-Stellungnahme des BdSt Sachsen:
„Sehr geehrter Herr Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
vorab: Das Transparenzgesetz ist richtig und wichtig. Es stärkt Bürgerrechte, fördert demokratische Kontrolle und unterstützt Institutionen wie den Bund der Steuerzahler. Daran gibt es keinen Zweifel.
Der Gesetzentwurf zielt auf die Verschiebung der Transparenzplattform. Dies ist aus Sicht der Steuerzahler sachgerecht:
1. Kosten und Einsparungen
• Durch die Verschiebung spart die Verwaltung in den kommenden zwei Jahren 8,3 Mio. Euro an Personal- und Sachkosten.
• Zusätzliche Kosten entstehen nur in Höhe von rund 109.000 Euro – ein Bruchteil der Einsparung.
• Auch Schulungskosten von 1,4 Mio. Euro entfallen vorerst.
2. Bürokratiebelastung
• Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten zeigt sich: Das Gesetz hat zu einem auffälligen Mehr an Bürokratie geführt.
• Die Relation ist ungesund: 600 Anträge pro Jahr stehen einer Pflicht zur prophylaktischen Einstellung von 28.000 Einträgen jährlich gegenüber.
3. Bereits vorhandene Informationen
• Viele Daten sind längst zugänglich: Protokolle, Ratsbeschlüsse, Satzungen, Vergabeverfahren – und über Portale wie „Frag den Staat“.
• Eine zusätzliche Plattform darf nicht zu Doppelstrukturen und unnötiger Ressourcenbindung führen.
4. Realistische Perspektive
• Die Plattform ist sinnvoll, aber derzeit nicht realistisch umsetzbar.
• Ich empfehle, die Einführung auf 2028 zu verschieben und sie in eine Digitalisierungsoffensive einzubetten, deren bisherige Ziele größtenteils gescheitert sind.
5. Einbeziehung der kommunalen Ebene
• Sorgfältige Überprüfung der Einbeziehung der kommunalen Ebene unter dem Aspekt der zusätzlichen Belastung.
Fazit:
Das Transparenzgesetz bleibt wichtig. Aber die Verschiebung der Plattform ist ökonomisch vernünftig, entlastet die Verwaltung und schafft Zeit, eine nachhaltige digitale Lösung aufzubauen.
Über den nachfolgenden Link ist ein Video von der Anhörung im Sächsischen Landtag im Internet abrufbar.
Anhörungsvideos | Der Sächsische Landtag
02.10.2025/BdSt F/M