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Vorstand

Landesverband

Bund der Steuerzahler Sachsen e. V.

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Dirk Mohr
Vorsitzender des Vorstands

Dirk Mohr

„Als eine der größten landesweiten Bürgerinitiativen in Sachsen liegt uns die Zukunft unseres schönen Freistaates und die unserer Kinder und Enkel am Herzen. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine ausgewogene Einnahmen- und Ausgabenpolitik im Land. Machen wir uns gemeinsam dafür stark.“

Wie steht es um die Wahlversprechen?

Die CDU wollte im Wahlkampfjahr mit inhaltlichen Erneuerungen ihr Profil schärfen und wieder mehr Raum in der gesellschaftlichen Mitte.

Insbesondere mit den Themen Sozialstaat, Energie/ Klimaschutz und Steuern wollte die Partei, voran Kanzlerkandidat Merz, punkten.

So war von einer steuerlichen Entlastung der „arbeitenden Mitte“ die Rede, von einer Änderung der Körperschaftssteuer und der Abschaffung des Heizungsgesetzes. Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, sollte deutlich erhöht werden, eine Steuerfreistellung von Überstunden bei Vollzeitbeschäftigung sowie eine Entlastung unterer Einkommensgruppen bei den Sozialversicherungsbeiträgen wurden angekündigt. Beim Thema Rente waren sowohl beim Renteneintrittsalter als auch den bestehenden bisherigen Regelungen keine Abstriche vorgesehen. Rentenkürzungen sollte es nicht geben.

Nach der Einigung von CDU, CSU  und SPD auf den Koalitionsvertrag hört man andere Töne und die Aussagen des potenziellen Kanzlers sind bemerkenswert und kaum nachvollziehbar. So ist z. B. von einer möglichen Abkehr von den versprochenen Steuernachlässen für die unteren und mittleren Einkommen  die Rede.

Merz hält dies noch offen und sagte, diese Steuersenkungen wären nicht fix, sondern nur möglich, wenn es die öffentliche Haushaltslage zuließe.  

Merz macht nun deutlich; „Es wird zunächst einmal für alle teurer“ und zeigt mit dem Finger auf den von der EU vorgeschriebenen CO²-Preis, durch den heizen und tanken mehr Geld kosten werden. Das Rentenniveau von  48 Prozent ist nur bis 2031 vereinbart, danach müsse nachjustiert werden und bis dahin müsse eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgebaut werden.

Als einzige Entlastung präsentierte Merz günstigere Strompreise. Alles andere als gute Aussichten.

Aber Versprechen sind eben nur Versprechen und keine Garantien. Während der Staat weiter wächst, müssen Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen weiter sparen. Die neue Bundesregierung sollte mit Reformen, Bürokratieabbau und massiven Einsparungen ein Signal setzen. Statt dessen wird ein Schuldenberg ungekannten Ausmaßes aufgenommen, geschönt als Sondervermögen, der alle Generationen, insbesondere die künftigen in höchstem Maße belasten wird.

Staatswirtschaft reduzieren – konsequente Marktwirtschaft reaktivieren

Auszug DSi Impuls – April 2025

Anlass: Mit den Infrastruktur-Sonderschulden des jetzt schon als „historisch“ geltenden Schuldenpakets, wurde für die ohnehin expandierende Staatsstätigkeit der Turbo gezündet. Denn angesichts der bestehenden Staatswirtschaft in Bund, Ländern und Kommunen, wird die öffentliche Hand bei den davon ausgelösten Wirtschaftsaktivitäten mitmischen.

DSi-Diagnose: Prozesspolitische Eingriffe, die direkt die Entscheidungen der Marktakteure betreffen, sollte der Staat nach Möglichkeit vermeiden. Im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ist er jedoch längst darüber hinausgegangen und versteht sich vielmehr als Mitspieler, der selbst an den Marktprozessen beteiligt sein will.

Für die Bundesebene zählt der aktuelle Beteiligungsbericht 493 unmittelbare und mittelbare Unternehmensbeteiligungen auf. Das sind zwar 180 weniger als noch vor zehn Jahren, jedoch gut 70 mehr als vor 20 Jahren. Allein der aktuelle Marktwert der Telekom-, Post- und Commerzbankaktien, die im Bundeseigentum stehen, beträgt knapp 60 Mrd. Euro. Ein genauerer Blick auf die einzelnen Beteiligungen provoziert daher Fragen nach der Notwendigkeit. Muss etwa das Bundesfinanzministerium an 14 Wohnungsbaugenossenschaften mit ca. 130 Mio. Euro beteiligt sein? Sind die Bundesbeteiligungen an Telekom, Commerzbank und Post notwendig? Ist eine Beteiligung an der Bayreuther Festspiele GmbH, die ein privates und marktfähiges Gut anbietet, unabdingbar? Das und mehr muss ernsthaft diskutiert werden.

Zudem darf die Landes- und kommunale Ebene dabei nicht außer Acht gelassen werden. Die Jahresabschlussstatistik 2022 umfasst gut 20.000 öffentliche Unternehmen, die sich im Eigentum von Ländern und Kommunen befinden. 2018 waren es noch etwas über 18.000. Die Aufwendungen haben die Erträge um 8 Mrd. Euro überstiegen.

Öffentliche Unternehmen agieren nicht unter den gleichen Wettbewerbsbedingungen wie private Marktteilnehmer – oft profitieren sie von staatlichen Garantien, einer privilegierten Kapitalausstattung oder politischen Schutzmechanismen. Dies kann private Investitionen hemmen und Innovationen behindern, da sich Unternehmen eher an politischen als an marktwirtschaftlichen Anreizen orientieren.

DSi-Forderung: Statt die wirtschaftliche Rolle des Staates weiter auszubauen, sollten Bund, Länder und Kommunen eine konsequente Konsolidierungsstrategie verfolgen. Dies umfasst den Abbau nicht zwingend erforderlicher Beteiligungen, die Stärkung von Marktmechanismen und eine klare Trennung zwischen staatlichen Aufgaben und wirtschaftlichen Aktivitäten. Die derzeitige Finanzlage mahnt zur Besinnung auf ordnungspolitische Grundsätze. Andernfalls droht nicht nur eine schleichende Erosion marktwirtschaftlicher Prinzipien, sondern auch eine langfristige Belastung für die öffentliche Hand und die Steuerzahler.

(DSi Impuls Nr. 42, 2. April 2025)

Sächsischer Rechnungshof

Medieninformation vom 24.03.2025

Gemeinsame Erklärung der Landesrechnungshöfe zur Änderung des Grundgesetzes

Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die Bund und Ländern erweiterte Möglichkeiten zur Schuldenaufnahme einräumen. Die Rechnungshöfe der Länder warnen vor diesem Hintergrund davor, das Instrument der Schuldenbremse weiter auszuhöhlen. Sie weisen in einer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass die Kernausgaben des Staates grundsätzlich aus den laufenden Einnahmen und nicht über Schulden finanziert werden sollten.

Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, Jens Michel, sieht die aktuellen Entwicklungen mit Sorge: „Ich warne nachdrücklich vor einer Aushöhlung der Verschuldungsregeln. Vor dem Hintergrund steigender Zinsbelastungen, globaler Unsicherheiten und wachsender struktureller Herausforderungen in den Haushalten ist die Abkehr vom Prinzip der Schuldenbegrenzung der falsche Weg. Statt immer neue Wege für Ausgaben zu finden ist eine klare Prioritätensetzung gefragt. Es muss hinterfragt werden, welche Leistungen der Staat erbringen will und welche  zwingend notwendig sind. Die staatlichen Haushalte müssen wieder auf solide Beine gestellt werden. Generationengerechtigkeit darf nicht zur Floskel werden – sie beginnt bei einem Haushalt, der auch morgen noch tragfähig ist. Insofern begrüße ich es ausdrücklich, wenn die sächsische Staatsregierung den neuen Doppelhaushalt 2025/2026 tatsächlich ohne die Schuldenmillionen ausgeglichen aufstellen will und die Schuldenmillionen wirklich nur zusätzliche Investitionsmittel darstellen.“

(Sächsischer Rechnungshof, Pressemmitteilung vom 24.03.2025)