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Vorstand

Landesverband

Bund der Steuerzahler Sachsen e. V.

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Dirk Mohr
Vorsitzender des Vorstands

Dirk Mohr

„Als eine der größten landesweiten Bürgerinitiativen in Sachsen liegt uns die Zukunft unseres schönen Freistaates und die unserer Kinder und Enkel am Herzen. Der Schlüssel zum Erfolg ist eine ausgewogene Einnahmen- und Ausgabenpolitik im Land. Machen wir uns gemeinsam dafür stark.“

Ein Jahr nach der Landtagswahl 2024 – Sachsen finanziell am Abgrund

Ein Jahr nach der Landtagswahl steht fest: Sachsen steckt in einer tiefen finanziellen Krise. Der Bund der Steuerzahler Sachsen kritisiert die aktuelle Politik der Staatsregierung scharf: Statt einer echten Haushaltskonsolidierung erleben wir steigende Personalausgaben, sinkende Investitionsquoten und einen ungebremsten Reformstau.


Der aktuelle Haushaltsplan zeigt eine dramatische Schieflage: Der Rechnungshof weist für 2023 ein Defizit von rund 1,1 Milliarden Euro aus – trotz Rekordeinnahmen. Die Rücklagen sind vollständig aufgebraucht, neue Kredite reißen zusätzliche Lücken. Die Landesregierung reagiert mit Flickwerk statt mit tragfähigen Strukturreformen. Auch der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs, Jens Michel, warnt eindringlich: Mit der Aufweichung der Rechtsaufsicht drohe ein „kleiner Wild-West-Zustand in der kommunalen Familie und im kommunalen Haushaltsrecht“. Anstatt Klarheit zu schaffen, wird das Schuldenmachen bewusst erleichtert – ein gefährlicher Weg, der künftige Generationen teuer zu stehen kommt.
 

Personal wächst – Investitionen brechen ein
Während die Zahl der Staatsbediensteten steigt und die Personalausgaben inzwischen fast ein Viertel des gesamten Haushalts verschlingen, sinken die investiven Ausgaben. Bauprojekte wurden 2023 und 2024 massiv gekürzt und bleiben weit hinter den Planungen zurück. Besonders alarmierend ist der Umgang mit Sachsens Kommunen. Ein aktueller Erlass des Innenministeriums erlaubt hochverschuldeten Städten und Gemeinden, noch mehr Kredite aufzunehmen. Was als „Rettung“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein gefährlicher Irrweg. Die eigentliche Pleite vieler Städte und Gemeinden wird einfach überdeckt und es entsteht die Illusion, dass alles in bester Ordnung ist. Steigende Ausgaben, ständig neue Pflichtaufgaben für die Kommunen ohne finanziellen Ausgleich und ein völliges Vermeiden grundlegender Strukturreformen kennzeichnen die Politik der aktuellen Regierung. 


Wir fordern deshalb:
• Stopp dem Personalzuwachs – Effizienz statt Stellenaufbau
• Investitionen sichern – statt Geld in konsumtive Ausgaben zu binden
• Keine Schulden auf Pump für Kommunen – klare Regeln und Reformen
• Echte Haushaltswende – nachhaltige Konsolidierung, Schuldenabbau und Zukunftssicherung

04.09.2025/BdSt F/M

Verwendungsnachweisprüfung im Geschäftsbereich des SMWA

Sächsischer Rechnungshof
Auszug aus der Pressemappe

Die Empfänger von Fördermitteln müssen nachweisen, dass sie die ausgereichten Gelder auch wirklich für die geförderten Zwecke verwendet haben – in einem sogenannten Verwendungsnachweis, den die Verwaltung zu prüfen hat. Ob sie das vorschriftsgemäß getan hat, hat der Sächsische Rechnungshof im gesamten Bereich des Wirtschaftsministeriums kontrolliert. Im Vergleich zu 1998 hat sich die Quote geprüfter Verwendungsnachweise im Geschäftsbereich des SMWA spürbar erhöht. Dennoch besteht Verbesserungsbedarf: In vielen Fällen wurde die Verwendung der Mittel nicht wie vorgeschrieben überwacht und dokumentiert. Die Fördermittel-Datenbank könnte besser genutzt werden. Und: Teilweise dauert die Verwendungsnachweisprüfung sehr lange.

Der Landtag hatte eine Gesetzesänderung beschlossen, so dass ab dem Jahr 2019 im Normalfall nur noch die Hälfte der Verwendungsnachweise geprüft werden sollten. Diese gesetzliche Verpflichtung hat das Wirtschaftsministerium in seinem Bereich weitgehendnicht erfüllt. Die mit der Einführung dieses Stichprobenverfahrens beabsichtigte Verfahrenserleichterung konnte so nicht erreicht werden.

Empfehlung: Das SMWA sollte sicherstellen, dass die Verwendung der Zuwendungen in
seinem Geschäftsbereich künftig vorschriftsgemäß und nachvollziehbar überwacht wird.

„Ausgaben aus Fördermitteln werden vom Steuerzahler finanziert. Daher sollte die Verwendung dieser Mittel auch dokumentiert werden, um überprüfbar zu sein. Das ist kein
Bürokratismus sondern eine Frage des transparenten Einsatzes von Steuergeldern.“

Gerold Böhmer
Rechnungshofdirektor

(Sächsischer Rechnungshof Pressemappe
Zahlen & Fakten
zum Jahresbericht 2025 – Band I)

01.09.2025/BdSt F/M

„Schieflage“

„In Sachsen läuft etwas schief“, meint Rechnungshofpräsident Jens Michel mit Blick auf die Kassenlage des Freistaates und mahnt dringend Reformen an. Die Ergebnisse im Jahresbericht sind ernüchternd. Trotz eines Rekordhaushaltes ist das Geld wieder knapp. 

Als ein Beispiel benennt er die im Haushaltsjahr 2024 um 10,5 % gestiegenen Personalkosten. Die Personalausgabenquote beträgt rd. 24 %, im Jahr 2023 waren es noch 22,7 %. Ein Personalabbau ist unumgänglich. Insbesondere erregt der ineffiziente Einsatz von Steuergeldern bei der Vergütung der Mehrarbeit von Lehrern Aufmerksamkeit. Der Unterrichtsausfall nahm zu, dennoch stiegen die Ausgaben für  Mehrarbeit  in einem Zeitraum von sechs Jahren auf rd. 9,8 Mio EUR  2022, im Jahr 2016 waren es noch rd. 600 TEUR. Da müssen die Alarmglocken schrillen. 
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Grundfinanzierung der Hochschulen in Sachsen. Die Zahlen der Studierenden sind rückläufig aber die Finanzierung durch den Freistaat im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch. Der Rechnungshof fordert mehr Maß bei der Geldverteilung und die Erarbeitung stringenter Kriterien.

Der Bund der Steuerzahler sieht zunehmend eine drastische Entwicklung der Schuldenpolitik in Sachsen. Der Freistaat lebt immer mehr auf Pump, aber gleichzeitig sind notwendige Strukturreformen und Einsparungen im Haushalt nicht erkennbar. Die Plünderung der Rücklagen und die steigenden Zinszahlungen werden Sachsen noch Jahrzehnte belasten. 

Bleibt zu hoffen, dass mahnende Worte nicht auf taube Ohren stoßen und Konsequenzen aus dem sächsischen Finanzministerium folgen. 

(Fakten Auszug SRH Pressemappe – Jahresbericht Band I)

31.07.2025/BdSt F/M

 

Wortbruch

Entgegen dem Wahlversprechen von CDU und SPD wird die Stromsteuer für Verbraucher nicht gesenkt. Dabei vereinbarten sie im Koalitionsvertrag 2025 wörtlich:

 „Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro KWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren.

Laut Haushaltsentwurf des Bundesfinanzministers kommt nun die Senkung der Stromsteuer nur noch für die Industrie, Land- und Forstwirtschaft. Denn – die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt – und können wieder zurückgenommen werden. Und genau diese Hintertür wird jetzt geöffnet. Die Senkung der Stromsteuer für Verbraucher hätte für die Bundesregierung ca. 5 Milliarden EUR weniger Steuereinnahmen bedeutet.  Bei der Aufstellung des Bundeshaushalts haben sich CDU und SPD nun entschieden, auf diese Einnahmen nicht zu verzichten, obwohl im Sofortprogramm der Bundesregierung Anfang Juni diese Maßnahme ganz weit oben stand. Der Bedarf ist eben doch zu groß.

Für Verbraucher und Steuerzahler ein Tiefschlag. Denn die neue Regierung hat ihr Wahlversprechen kassiert. Zwar soll es Entlastungen bzw. Erleichterungen an anderer Stelle geben, etwa bei der Gasspeicherumlage, aber Konkretes ist noch nicht bekannt, und wenn schon, dann müssen die Entlastungen für alle Verbraucher gleichermaßen kommen. Und welchen Wert haben derartige Ankündigungen überhaupt?

Im europäischen Vergleich zahlen wir in Deutschland die höchsten Strompreise. Allein die Stromsteuer mit etwa sechs bis sieben Prozent des Gesamtstrompreises für Privathaushalte bedeutet eine durchschnittliche Mehrbelastung von 70 bis 90 Euro pro Jahr.

Eine Entlastung der Steuerzahler ist mehr als überfällig.

(09.07.2025/BdSt F/M)