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DStV-Steuerrechtsausschuss: Kasse und E-Rechnung diskutiert
Am 20.04.2026 kam der Steuerrechtsausschuss des DeutschenSteuerberaterverbandes (DStV) zu seiner ersten Jahressitzung zusammen. Neben deraktuellen Dynamik rund um das Energie-Sofortprogramm, die Entlastungsprämie undeine mögliche "große" Einkommensteuerreform diskutierte das Gremiumauch weitere Vorhaben des Gesetzgebers.
Nach Angaben des DStV lag ein Schwerpunkt der Beratungen aufden bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigten Maßnahmen rundum Kasse und Zahlungsverkehr. Vor dem Hintergrund des Anfang 2026veröffentlichten BMF-Berichts zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationenan digitalen Grundaufzeichnungen habe der Ausschuss die Pläne für eineRegistrierkassenpflicht ab 01.01.2027 bei einem jährlichen Umsatz von mehr als100.000 Euro, eine Abschaffung der Belegausgabepflicht und eine Pflicht füreine digitale Zahlungsoption in Augenschein genommen.
Insbesondere eine mögliche Ausweitung desMitteilungsverfahrens nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung, etwa um dieWirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), habe der Ausschuss kritischbewertet. Aus seiner Sicht könnten und sollten an dieser Stelle stattdessenbesser praxistaugliche Ansätze wie das Once-Only-Prinzip in die Umsetzungeinfließen. Laut DStV bedeutet das: Die Daten, die der Finanzverwaltungvorliegen – wie beispielsweise die W IdNr. –, sollten nicht zusätzlich durchden Steuerpflichtigen beziehungsweise seinen steuerlichen Berater gemeldetwerden müssen.
Auch mit Blick auf die geplante Registrierkassenpflicht sei sichdas Gremium einig gewesen: Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen müsstenmitgedacht und die Umsatzgrenze praxisnah festgelegt werden.
Ein weiteres zentrales Thema sei die Einführung derE-Rechnung gewesen. Der Ausschuss habe sich mit dem aktuellen Umsetzungsstandbei den Mandanten und in den Kanzleien befasst. Auch habe er erstePraxiserfahrungen sowie Herausforderungen diskutiert, die sich bei derEinführung ergeben. Dabei habe sich erneut gezeigt, dass der erfolgreicheRoll-out nicht nur klare rechtliche Vorgaben, sondern auch praktikabletechnische Systeme und klare Prozesse erfordert. Um diese einzuführen und zuentwickeln, sei eine frühzeitige Beschäftigung der Unternehmen und derensteuerlicher Berater mit dem Thema ratsam.
Daneben seien im Ausschuss zahlreiche weitere aktuellesteuerpolitische Vorhaben diskutiert worden, etwa die Reformüberlegungen derumsatzsteuerlichen Organschaft und der Einführung digitaler Steuerbescheide,die auf der Zielgeraden befindlichen Neuerungen im Grunderwerbsteuergesetzsowie das geplante Jahressteuergesetz 2026.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 29.04.2026