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Neue Infos zur Grundsteuer!

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 24.04.2024

Hier geht’s zum Mustereinspruch für Baden-Württemberg!

Dauerärger Grundsteuer

Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten immer mehr Eigentümer in Baden-Württemberg ihre Bescheide. Doch die Unsicherheit ist weiterhin groß: Stimmen der zugeschickte Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid? Und weshalb ist es wichtig wegen einer möglichen Verfassungswidrigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes Einspruch einzulegen?

Ganz entscheidend dabei ist es auch, dass der Bescheid umgehend überprüft werden muss. Denn die Frist für einen möglichen Einspruch beträgt nur einen Monat nach Eingang des Bescheids beim Empfänger.

Alles Wichtige rund um den Einspruch zum Grundsteuerwert erhalten Sie in unserem Info-Service für Baden-Württemberg hier. Unter anderem finden Sie hier neben einem Mustereinspruch auch ausführliche Informationen zum aktuellen Stand der vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterverfahren gegen die Landesgrundsteuer Baden-Württemberg.

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Ihr Ansprechpartner

Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Daniel Bilaniuk

Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart 0711 76774-12 [email protected]
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