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Transparenzregister – BdSt ist gegen neue Bürokratie für Unternehmen

Stellungnahmen & Eingaben 18.01.2021

Das Transparenzregister – welches Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens gibt und helfen soll, Geldwäsche zu bekämpfen – soll zu einem sog. Vollregister werden. Dies sieht das "Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche" vor, das im Dezember 2020 veröffentlicht wurde. Ein guter Ansatz um Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche zu erschweren, allerdings wird der Bürokratieaufwand einseitig auf die Unternehmen – auch die ehrlichen – abgewälzt: Denn diese erhalten zusätzliche Meldepflichten. Bisher konnten viele Firmen auf Mitteilungen zum Transparenzregister verzichten, wenn sie bereits entsprechende Angaben im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister hinterlegt hatten. Diese Regel soll nun gestrichen werden. Dazu kommt klare Kritik vom Bund der Steuerzahler: Wir meinen, die Register müssen untereinander elektronisch vernetzt werden – ohne neue Mitteilungspflichten für die Unternehmen. Dies haben wir in unserer Stellungnahme gegenüber dem Bundesfinanzministerium betont.

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