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Steuerzahlerbund fordert Regierung und Koalition zum Handeln auf

Presseinformation 12.06.2019

Schuldenbremse gehört in die Thüringer Verfassung

In einem gemeinsamen Schreiben an den Ministerpräsidenten, die Finanzministerin und die Fraktionsvorsitzenden der Rot-Rot-Grünen Koalition haben der Verwaltungsrat und der Vorstand des Bundes der Steuerzahler Thüringen (BdSt) auf die bisher in Thüringen fehlende Verankerung der ab 2020 geltenden Schuldenbremse in der Thüringer Verfassung hingewiesen.

„Wir halten es für problematisch, wenn Thüringen weiterhin in Artikel 98 seiner Verfassung weitergehende Neuverschuldungsmöglichkeiten erlaubt, während gleichzeitig die bundesdeutsche Verfassung (Grundgesetz) durch die Regelungen zur Schuldenbremse bewusst strukturelle Verschuldungsmöglichkeiten der Länderhaushalte verbietet“, weist Justus Kehrl als Vorstandsvorsitzender auf den Anpassungsbedarf in Thüringen hin und fordert klare Regeln für eine nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik im Freistaat. 

Mit dem aktuellen Prozess zur Anpassung der Landesverfassung in Niedersachsen wird die Mehrheit der Bundesländer seine jeweilige Verfassung mit dem Grundgesetz in Einklang gebracht haben. Damit gehört Thüringen zu den Nachzüglern. Der Steuerzahlerbund hat um Auskunft gebeten, ob und wann Regierung und Koalition eine abschließende Umsetzung der Schuldenbremse in das Thüringer Landesrecht planen.

Zur Erläuterung:

Die Schuldenbremse im Grundgesetz verbietet für die Bundesländer ab 2020 eine strukturelle (konjunkturunabhängige) Neuverschuldung. Ausnahmen bei Naturkatastrophen und Wirtschaftskrisen sind im Rahmen eines konkret geregelten Konjunktubereinigungsverfahrens jedoch zeitlich befristet möglich.

Thüringen hat grundsätzlich die Regelungen seiner Landeshaushaltsordnung in § 18 an die Vorgaben der Schuldenbremse angepasst und ein Konjunkturbereinigungsverfahren festgelegt. Allerdings sind diese Regelungen durch ein Gesetz jederzeit mit einer Parlamentsmehrheit veränderbar. Eine Verfassungsklage der Opposition würde bei der derzeitigen Verfassungsregelung ins Leere laufen.

Der Freistaat Thüringen hat in seinen Haushaltsplänen für 2019 und 2020 trotz sprudelnder Einnahmen höhere Ausgaben als Einnahmen geplant und den notwendigen Haushaltsausgleich nur durch eine Entnahme aus den Rücklagen gesichert. Diese Verfahrensweise unterläuft prinzipiell die Regelungen zur Schuldenbremse im Grundgesetz.  

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