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© BdSt NRW/Andrea Defeld

Vorschrift schlägt Pragmatismus: Weg kostet statt 300 Euro jetzt 250.000 Euro

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 07.05.2024, Andrea Defeld

Wie Bürokratie aus einem Weg für 300 Euro einen Weg für 250.000 Euro macht: Der dörfliche Wirtschaftsweg „Klein-Villip“ zwischen Wachtberg-Adendorf und Wachtberg-Arzdorf endet an einer Landstraße. Weiter geht es auf dem Feldweg schräg gegenüber. Um zu diesem Anschlussweg zu gelangen, müssen Fußgänger und Radfahrer gut 70 Meter auf der Fahrbahn der L123 zurücklegen. Nicht ungefährlich, denn die vorbeirauschenden Autos dürfen Tempo 100 fahren. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt – für schlanke 300 Euro ohne Personalkosten legte die Gemeinde Wachtberg zur Sicherheit am Ackerrand einen Schotterweg an.

Doch die Eigeninitiative der Gemeinde Wachtberg war nicht erwünscht. Der Landesbetrieb Straßenbau sperrte diesen Weg kurzerhand. Der Schotterweg befindet sich auf einem landeseigenen Grundstück, und damit ist der Landesbetrieb Straßenbau verkehrssicherungspflichtig. Er monierte, dass die Art der baulichen Umsetzung weit entfernt sei von den Sicherheitsanforderungen im Bereich einer Landesstraße.

Weg neben der Straße zu unsicher

Mit Nutzung des Schotterwegs würden Benutzer gezwungen, die Fahrbahn der L123 zu betreten und zu queren: „Wir können hier die Sicherheit der BürgerInnen, die die Straße queren wollen, nicht gewährleisten und mussten daher die Benutzung des Schotterweges unterbinden“, so der Landesbetrieb. Total absurd – ohne Schotterweg mussten die Bürger auf der Fahrbahn der L123 laufen und diese queren! Dass dort Handlungsbedarf besteht, hätte der Landesbetrieb von allein auch nicht erkannt. Es sei Aufgabe der Gemeinde, Straßen.NRW zu informieren, wenn die Herstellung eines Gehweges notwendig sei. Jetzt, wo der Landesbetrieb Straßenbau die Problematik kennen würde, unterstütze er die Idee der Gemeinde Wachtberg, durch einen Gehweg für mehr Sicherheit zu sorgen. Weiterer Kritikpunkt von Straßen.NRW: Der Schotterweg sei im Entwässerungsgraben der L123 angelegt und werde deshalb im Lauf der Zeit fortgespült.

Schotterweg absichern

Ist nun eine schnelle Lösung in Sicht? Ja, sagt der Landesbetrieb Straßenbau. Es habe Anfang 2024 ein Ortstermin mit Straßen. NRW, der Gemeinde Wachtberg sowie Polizei und Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises stattgefunden mit dem Ziel, eine provisorische Lösung zu finden, damit der Schotterweg vorübergehend freigegeben werden kann. Dafür muss die Gemeinde Wachtberg den Schotterweg um rund 15 Meter verlängern, damit er exakt auf Höhe der gegenüberliegenden Einmündung endet. Außerdem seien von der Straßenverkehrsbehörde Warnschilder „Achtung Fußgänger“ und „Überholverbot“ angeordnet worden sowie eine Fußgängerfurt auf der Straße.

Wachtberg trägt Kosten

Die Kosten für diese provisorische Lösung habe die Gemeinde Wachtberg zu tragen. Schließlich sei sie es gewesen, die den Weg unrechtmäßig angelegt habe, so die Ansicht von Straßen.NRW. Doch diese provisorische Lösung reicht dem Landesbetrieb Straßenbau immer noch nicht: „Langfristig muss die Gemeinde Wachtberg aber auch die Planung und den Bau einer richtlinienkonformen Nebenanlage (beidseitiger Rad-/Gehweg) mit Querungshilfe in der Mitte der Fahrbahn weiter vorantreiben.“ Diese Planungen würden bereits laufen. Nach Schätzungen der Gemeinde Wachtberg liegen die Kosten bei etwa 250.000 Euro, die das Land Nordrhein-Westfalen tragen wird. Straßen.NRW sagt zu den voraussichtlichen Kosten: "Für den Bau beidseitiger Nebenanlagen und einer Querungshilfe lagen die Kosten bei vergleichbaren Projekten in der Vergangenheit im niedrigen sechsstelligen Bereich (100.000-200.000 Euro)." Ganz schön viel Schotter für eine Lösung, die auch günstiger zu haben war und die den Bürgern offensichtlich reichte.

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