Der gute Zweck heiligt nicht die Mittel
Landesbeilage Schleswig-Holstein Januar Februar 2022
Nr. 82 - Sozialversicherungspflichtig oder nicht
Für viele Unternehmen und Selbstständige stellt sich eine entscheidende Frage: Handelt es sich bei einer Tätigkeit um eine selbstständige Tätigkeit oder um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Diese Abgrenzung ist im deutschen Sozialversicherungsrecht von großer Bedeutung. Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich das Statusfeststellungsverfahren und zeigt, wie Unternehmen und Erwerbstätige Rechtssicherheit über ihren sozialversicherungsrechtlichen Status erhalten können.
In der Praxis entstehen Unsicherheiten häufig bei bestimmten Konstellationen: Ein Unternehmen arbeitet mit freien Mitarbeitern zusammen, Familienangehörige helfen im Betrieb mit oder Gesellschafter arbeiten aktiv im eigenen Unternehmen. In solchen Fällen kann es schwierig sein zu beurteilen, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt oder ob sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht.
Die Folgen einer falschen Einordnung können erheblich sein. Wird eine Tätigkeit irrtümlich als selbstständig behandelt, obwohl eigentlich Sozialversicherungspflicht besteht, können hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen entstehen. Diese betreffen nicht nur Arbeitgeberanteile, sondern häufig auch Arbeitnehmeranteile und können mehrere Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren bietet eine Möglichkeit, diese Unsicherheiten zu klären. Dabei prüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund anhand der tatsächlichen Umstände der Tätigkeit, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Das Ergebnis schafft Rechtssicherheit für Unternehmen, Auftraggeber und Erwerbstätige.
Der BdSt-Ratgeber erläutert verständlich die wichtigsten Regeln des Statusfeststellungsverfahrens, erklärt typische Risiken bei der Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung und zeigt, wie Unternehmen frühzeitig Klarheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status von Tätigkeiten erhalten können.
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