Nr. 77 - Arbeitgeberdarlehen und die Lohnsteuer
Nr. 79 - Berufsgenossenschaften: Versicherung der Unternehmer
Nr. 78 - Steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten
Pflege ist für viele Familien eine große Herausforderung – emotional, organisatorisch und oft auch finanziell. Pflegeleistungen, Heimkosten oder ambulante Betreuung können schnell hohe Ausgaben verursachen. Doch was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Pflegekosten steuerlich absetzen. Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, welche Kosten der Pflege steuerlich berücksichtigt werden können und worauf Betroffene und Angehörige achten sollten.
In der Praxis entstehen solche Situationen häufig: Eine pflegebedürftige Person wird zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Angehörige übernehmen einen Teil der Pflege selbst oder unterstützen finanziell. Andere Betroffene ziehen aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim oder nutzen Tages- und Nachtpflegeangebote. In all diesen Fällen können steuerliche Fragen entstehen, etwa welche Kosten steuerlich berücksichtigt werden dürfen und wer diese geltend machen kann.
Der Ratgeber zeigt, dass Pflegekosten grundsätzlich zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören können – etwa wenn Pflegeleistungen medizinisch notwendig sind oder eine krankheitsbedingte Heimunterbringung vorliegt. Gleichzeitig spielen verschiedene Voraussetzungen eine Rolle, beispielsweise der Nachweis der Pflegebedürftigkeit oder die Frage, wer die Kosten tatsächlich getragen hat.
Auch Angehörige können unter bestimmten Umständen steuerlich entlastet werden. Wenn beispielsweise Kinder die Pflegekosten ihrer Eltern übernehmen oder selbst Pflegeleistungen erbringen, können sich daraus steuerliche Möglichkeiten ergeben – etwa durch außergewöhnliche Belastungen, Unterhaltsleistungen oder einen Pflege-Pauschbetrag.
Darüber hinaus erklärt der BdSt-Ratgeber, dass Pflege- und Betreuungsleistungen in manchen Fällen auch als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden können. Dadurch kann ein Teil der Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Der BdSt-Ratgeber gibt einen verständlichen Überblick über die steuerlichen Möglichkeiten bei Pflegekosten, zeigt typische Situationen aus dem Alltag von Betroffenen und Angehörigen und hilft dabei, mögliche steuerliche Entlastungen besser zu erkennen.
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