Nr. 49 - Die steuerliche Anerkennung von Ehegatten-/ Eingetragenen Lebenspartner-Arbeitsverhältnissen
Nr. 55 - Die steuerliche Selbstanzeige
Nr. 54 - Steuerliche Aufbewahrungspflichten für Buchführungsunterlagen
Zu Beginn eines jeden Jahres stellen sich viele Unternehmer dieselbe Frage: Welche Unterlagen müssen weiterhin aufbewahrt werden – und welche dürfen endlich vernichtet werden? Unser BdSt-Ratgeber erklärt übersichtlich die steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen und hilft dabei, Ordnung in Akten und digitale Archive zu bringen.
Gerade in Unternehmen sammeln sich über die Jahre große Mengen an Unterlagen an: Rechnungen, Geschäftsbriefe, Buchungsbelege, Verträge oder Jahresabschlüsse. Doch nicht jedes Dokument muss dauerhaft archiviert werden. Das Steuerrecht unterscheidet verschiedene Fristen, die sich danach richten, um welche Art von Unterlagen es sich handelt.
Auch im digitalen Zeitalter bleibt das Thema aktuell. Viele Unternehmen archivieren Dokumente elektronisch oder digitalisieren Papierbelege. Dabei gelten besondere Anforderungen an die Aufbewahrung: Elektronische Unterlagen müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist unveränderbar gespeichert und für eine mögliche Betriebsprüfung zugänglich bleiben.
Der BdSt-Ratgeber gibt Unternehmern eine klare Orientierung zu Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht, zur Archivierung von Buchführungsunterlagen und zu den Anforderungen bei digitalen Dokumenten. Wer seine Unterlagen korrekt aufbewahrt und fristgerecht ausmistet, vermeidet unnötige Risiken bei einer späteren Betriebsprüfung.
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