Nr. 42 - Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand bei Gebäuden
Nr. 45 - Rückstellungen für Garantieleistungen
Nr. 43 - Steuerermäßigung für Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten und für haushaltsnahe Dienstleistungen
Viele Steuerzahler nehmen im Alltag Hilfe im Haushalt in Anspruch – etwa eine Reinigungskraft, Unterstützung bei der Gartenarbeit oder eine Betreuungsperson für pflegebedürftige Angehörige. Was viele jedoch nicht wissen: Für solche haushaltsnahen Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt gibt es attraktive steuerliche Vorteile. Unser BdSt-Ratgeber zeigt verständlich, wann und wie sich diese Kosten steuerlich geltend machen lassen.
Typische Situationen aus dem Alltag zeigen, wie relevant das Thema ist: Eine Familie beschäftigt eine Haushaltshilfe für regelmäßige Reinigungsarbeiten, ein älteres Ehepaar beauftragt einen Dienstleister mit der Gartenpflege oder Angehörige organisieren eine Betreuung für pflegebedürftige Eltern im eigenen Haushalt. In vielen dieser Fälle können Teile der Kosten direkt von der Steuer abgezogen werden.
Auch unterschiedliche Formen der Beschäftigung spielen eine Rolle: Wird eine Hilfe als Minijob im Privathaushalt angemeldet, gelten andere Regeln als bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen oder bei Dienstleistungen über Agenturen. Entscheidend ist außerdem, dass die Tätigkeit tatsächlich im Haushalt erbracht wird und typische Haushaltsarbeiten betrifft. Dazu zählen beispielsweise Reinigung, Kochen, Gartenpflege oder Betreuungsleistungen.
Der BdSt-Ratgeber erläutert praxisnah, welche Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden, welche Voraussetzungen für die Steuerermäßigung im Privathaushalt gelten und welche Nachweise gegenüber dem Finanzamt erforderlich sind. Wer regelmäßig Unterstützung im Haushalt organisiert, kann hier erfahren, wie sich legale Beschäftigung und steuerliche Entlastung sinnvoll verbinden lassen.
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