Nr. 35 - Ausländische Quellensteuern zurückholen
Viele Anleger investieren heute weltweit in Aktien. Doch bei Dividenden aus dem Ausland kann ein steuerliches Problem entstehen: Oft wird im Ausland eine Quellensteuer einbehalten, bevor die Dividende überhaupt auf dem Konto ankommt. Unser BdSt-Ratgeber zeigt, wie Anleger diese ausländischen Quellensteuern zurückholen können.
Gerade bei internationalen Aktieninvestments kommt es häufig zu einer Doppelbesteuerung. Zunächst behält das Land des Unternehmens eine nationale Quellensteuer ein. Anschließend wird in Deutschland noch einmal Abgeltungsteuer auf die Dividende erhoben. Ohne weiteres Vorgehen kann dadurch mehr Steuer gezahlt werden als eigentlich vorgesehen.
In vielen Fällen lässt sich ein Teil dieser ausländischen Steuer zurückfordern. Grundlage dafür sind die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und zahlreichen Staaten. Allerdings müssen Anleger häufig selbst aktiv werden und entsprechende Anträge stellen oder ihre Depotbank mit dem Verfahren beauftragen.
Der BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, wie Anleger prüfen können, ob erstattungsfähige Quellensteuer vorliegt, welche Möglichkeiten zur Rückforderung bestehen und welche Unterlagen dafür erforderlich sind. Gerade für Investoren mit internationalen Aktien kann sich ein Blick in den Ratgeber finanziell lohnen.
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