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Nr. 12 - Abschreibungsarten, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Immobilienbesitzer / Ratgeber 01.01.2026

Wer in seinem Betrieb investiert – etwa in Maschinen, Fahrzeuge, Computer oder Immobilien – kann die Kosten in vielen Fällen steuerlich abschreiben. Doch gerade bei Abschreibungen, Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibungen gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Unternehmer und Selbstständige ihre Steuerbelastung deutlich senken können. Unser BdSt-Ratgeber zeigt verständlich, wie Sie diese steuerlichen Instrumente optimal nutzen.

Ein klassisches Beispiel aus der Praxis: Ein Handwerksbetrieb kauft neue Maschinen oder ein Unternehmen schafft einen Firmenwagen an. Solche Wirtschaftsgüter können über mehrere Jahre abgeschrieben werden – etwa über die lineare Abschreibung, bei der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden. Für Gebäude gelten dabei je nach Baujahr Abschreibungssätze von 2, 2,5 oder 3 Prozent pro Jahr.

In bestimmten Fällen kann auch die degressive Abschreibung genutzt werden. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, beträgt sie beispielsweise bis zu 30 Prozent pro Jahr, maximal jedoch das Dreifache der linearen Abschreibung. Dadurch entstehen besonders in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge und damit spürbare steuerliche Entlastungen.

Besonders interessant für kleinere und mittlere Unternehmen ist außerdem der Investitionsabzugsbetrag. Damit können geplante Investitionen steuerlich vorgezogen werden: Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen bereits bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd berücksichtigt werden. Dadurch entsteht ein Liquiditäts- und Zinsvorteil, der die Finanzierung der Investition erleichtern kann.

Darüber hinaus gibt es zusätzliche steuerliche Förderinstrumente, etwa Sonderabschreibungen von bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb von fünf Jahren für bestimmte Investitionen oder besondere Abschreibungsmöglichkeiten für Mietwohnungsneubau, Denkmalschutz oder Sanierungsgebiete.

Der BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, welche Abschreibungsarten es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sich Investitionen steuerlich optimal planen lassen. Wer größere Anschaffungen im Betrieb plant oder seine Steuerlast gezielt steuern möchte, findet hier wertvolle Hinweise zur steuerlichen Abschreibung und Investitionsplanung.

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