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Nr. 09 - Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckungsaufschub

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer / Ratgeber 01.01.2026

Manchmal kommt eine Steuerforderung genau zur falschen Zeit – etwa nach einer Betriebsprüfung, einer unerwartet hohen Nachzahlung oder in einer finanziell angespannten Situation. Viele Steuerzahler fürchten dann sofortige Vollstreckungsmaßnahmen oder zusätzliche Säumniszuschläge. Doch das Steuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, um Zeit zu gewinnen oder eine Steuerforderung vorübergehend auszusetzen. Unser BdSt-Ratgeber erklärt, welche Instrumente Steuerzahlern zur Verfügung stehen.

Ein wichtiger Weg ist die Aussetzung der Vollziehung. Wenn ein Steuerpflichtiger Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegt, muss er die Steuer grundsätzlich trotzdem zunächst bezahlen. Bestehen jedoch ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder würde die Zahlung eine unbillige Härte darstellen, kann beantragt werden, die Vollziehung auszusetzen.

Eine andere Möglichkeit ist die Stundung der Steuer. Sie kommt in Betracht, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen würde – etwa wenn eine unerwartete Steuernachforderung nach einer Außenprüfung entsteht oder kurzfristig nicht genügend liquide Mittel vorhanden sind. In solchen Fällen kann das Finanzamt eine spätere Zahlung oder eine Ratenzahlung bewilligen.

Schließlich gibt es noch den Vollstreckungsaufschub, wenn Vollstreckungsmaßnahmen im Einzelfall unbillig wären. Dabei bleibt die Steuer zwar weiterhin fällig, die Vollstreckung kann jedoch vorübergehend ausgesetzt oder eingeschränkt werden.

Der BdSt-Ratgeber zeigt praxisnah, welche Voraussetzungen für diese Anträge gelten, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Zinsen oder Zuschläge entstehen können. Wer eine Steuernachforderung nicht sofort begleichen kann, sollte seine Rechte kennen – oft lässt sich mit dem richtigen Antrag finanzielle Luft gewinnen.

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