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Nr. 06 - Umzug und Steuern

Publikation / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer / Student / Arbeitnehmer / Ratgeber 01.01.2026

Ein Umzug gehört zu den großen Veränderungen im Leben – ob wegen eines neuen Jobs, eines Arbeitsplatzwechsels, einer Versetzung oder einfach, weil die Familie mehr Platz braucht. Doch viele Steuerzahler wissen nicht, dass sich ein Umzug unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen lässt. Unser BdSt-Ratgeber erklärt verständlich, wann Umzugskosten steuerlich anerkannt werden und welche Ausgaben Sie in der Steuererklärung geltend machen können.

Gerade bei einem Umzug tauchen zahlreiche praktische Fragen auf: Zieht ein Arbeitnehmer beispielsweise wegen eines neuen Jobs in eine andere Stadt oder verkürzt sich durch den Umzug der tägliche Arbeitsweg erheblich – etwa um mindestens eine Stunde für Hin- und Rückfahrt –, kann der Umzug als beruflich veranlasst gelten. In diesem Fall lassen sich viele Kosten als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören etwa Transportkosten für Möbel und Hausrat, die Reisekosten für die Familie zum neuen Wohnort oder auch doppelte Mietzahlungen, wenn die alte Wohnung noch eine Zeit lang weiter bezahlt werden muss. Auch Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung können steuerlich berücksichtigt werden.

Ein weiteres typisches Beispiel betrifft Familien mit Kindern: Wenn ein Umzug dazu führt, dass ein Kind in der Schule Stoff nachholen muss, können sogar Kosten für zusätzlichen Unterricht steuerlich absetzbar sein. Selbstständige und Unternehmer können entsprechende Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben geltend machen, wenn der Umzug betrieblich veranlasst ist.

Der Ratgeber zeigt praxisnah, welche Kosten das Finanzamt anerkennt, welche Nachweise erforderlich sind und wie Umzugskosten korrekt in der Steuererklärung angesetzt werden. Wer umzieht oder einen Umzug plant, sollte diese steuerlichen Möglichkeiten kennen – oft lassen sich mehrere hundert oder sogar tausend Euro Steuern sparen.

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