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Verwaltungsgericht Düsseldorf hebt Grundsteuerbescheid der Stadt Hilden auf, weil Hebesätze gegen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen.
© GaToR-GFX

Grundsteuer: Urteil zum Hebesatzsplitting

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 14.04.2026, Joscha Slowik

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Grundsteuerbescheid der Stadt Hilden aufgehoben. Hilden hatte für Wohngrundstücke einen Hebesatz von 650 Prozent und für Nichtwohngrundstücke von 1.300 Prozent festgelegt. Nach Auffassung des Gerichts verstößt diese Ausgestaltung der Hebesätze gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf

  • erachtet differenzierte Hebesätze und die Vergünstigung für Wohngrundstücke grundsätzlich für zulässig.
  • Es hält es aber mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz für unvereinbar, dass auch alle Grundstücke, die zu mindestens 20 Prozent für Nichtwohnzwecke genutzt werden, als sogenannte Nichtwohngrundstücke gelten und entsprechend mit dem deutlich höheren Hebesatz belegt werden. Diese Regelung lässt unberücksichtigt, dass auch diese Grundstücke zum Teil in nicht unerheblichem Maße zum Zweck des Wohnens genutzt werden (bis zu 80 Prozent).

Wohnen, aber zahlen wie Nichtwohngrundstück

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf trifft nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler NRW einen relevanten Punkt: Nach aktueller Gesetzeslage profitieren gemischt genutzte Gebäude erst dann vom günstigeren Hebesatz für Wohnimmobilien, wenn der Anteil der Wohnnutzung mehr als 80 Prozent beträgt. Dadurch fallen viele Immobilien, bei denen das Wohnen klar im Vordergrund steht, unter den höheren Hebesatz für Nichtwohngrundstücke.

Dieses Problem muss gelöst und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die Steuern und Abgaben rund ums Wohnen waren in Nordrhein-Westfalen auch vor der verkorksten Grundsteuerreform bereits an der Belastungsgrenze. Die Politik muss dringend handeln.

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Politischen Einflussmöglichkeiten von Bürgern

Die Höhe der Grundsteuer B wird in den Kommunen politisch festgelegt. Rechtlich können Bürger gegen Hebesätze kaum vorgehen; entscheidend ist daher politisches Engagement vor Ort. Dieser Überblick zeigt, welche Möglichkeiten Bürger haben, sich einzubringen und Einfluss auf Entscheidungen zur Grundsteuer in ihrer Kommune zu nehmen.

Anregungen und Beschwerden an den Rat (§ 24 GO NRW)
Eine der einfachsten Möglichkeiten, sich politisch einzubringen, ist eine Anregung oder Beschwerde an den Rat der Stadt oder Gemeinde. Jeder kann dieses Instrument nutzen. Sie müssen Ihre Anregungen oder Beschwerden schriftlich einreichen. So können Sie auf hohe Grundsteuerhebesätze hinweisen oder Änderungen anregen. Besonders wirkungsvoll ist es, wenn sich mehrere Bürger zusammenschließen und ein gemeinsames Anliegen formulieren. Eine Entscheidung, z. B. dass der Rat einen niedrigeren Hebesatz beschließt, können Sie mit diesem Instrument nicht erzwingen. Doch Sie können damit öffentlichen und politischen Druck aufbauen und eine Diskussion im Rat anstoßen.

Einwohnerfragestunde im Rat oder in Ausschüssen
In vielen Kommunen gibt es sogenannte Einwohnerfragestunden. Dort können Sie Ihre Fragen direkt an Ratsmitglieder oder an die Verwaltung richten. Die Fragen müssen meist einige Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. In der Sitzung selbst werden die Fragen beantwortet, und in aller Regel dürfen Sie bis zu drei weitere Nachfragen stellen. Wer sich zur Grundsteuer informieren oder Kritik äußern möchte, kann diese Möglichkeit nutzen, um das Thema öffentlich anzusprechen und Antworten von Politik und Verwaltung einzufordern.

Bürgermeistersprechstunde nutzen
Viele Bürgermeister bieten regelmäßige Sprechstunden an. Aber auch ohne feste Termine kann es sich lohnen, im Rathaus nach einem Gespräch zu fragen. In einem direkten Gespräch können Bürger ihre Sorgen über steigende Wohnkosten oder hohe Grundsteuerhebesätze schildern und konkrete Fragen stellen. Persönliche Gespräche sind oft ein guter Weg, um politische Anliegen frühzeitig in die Diskussion einzubringen.

=> Wer sich tiefergehend informieren will, kann das in unserer kostenfreien Webinarreihe "einmischen & mitmischen 1-3" tun.

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