Erfolge des Bund der Steuerzahler 2023 2. Jahreshälfte
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.
Schuldenbremse gilt ohne Wenn und Aber
Bereits seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hat der BdSt für die konsequente Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenregeln gestritten – die auch in Notlagenjahren mit hoher Neuverschuldung gelten. Im Herbst 2023 hat das Bundesverfassungsgericht erstmals ein klares Urteil gefällt, das ein Umgehen der Schuldenregeln in Krisenzeiten untersagt. Die verfassungsrechtlichen Vorarbeiten für dieses Urteil hatten der BdSt bereits Mitte 2020 mit einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gröpl erarbeitet.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V.
Teurer Tunnelbau in Zuffenhausen wird immer unwahrscheinlicher
Im Schwarzbuch 2023/2024 hat der baden-württembergische BdSt-Landesverband vor einer vorschnellen Umsetzung der auch im Gemeinderat höchst umstrittenen 400 Millionen Euro teuren Langtunnel-Variante in Stuttgart-Zuffenhausen gewarnt. Mittlerweile ist das geplante Großprojekt auf der Priorisierungsliste immer weiter nach hinten gerutscht und eine Umsetzung somit deutlich unwahrscheinlicher geworden. Denn: Der Stadt fehlt es nicht nur weiterhin an Personal, um ein solches Großprojekt stemmen zu können, sondern auch an den notwendigen finanziellen Mitteln. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg sind diese Entwicklungen rund um das Stuttgarter Tunnel-Großprojekt zu begrüßen. Sie erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass hier eine wirtschaftlichere Planungsvariante realisiert wird.
Kritik im Schwarzbuch an Sindelfinger Badsanierung zeigt unvermindert Wirkung
Die nach der Veröffentlichung im Schwarzbuch 2022/23 ins Rollen gekommenen Diskussionen um die Sanierung und Erweiterung des Sindelfinger Hallenbades hielten auch im Herbst 2023 unvermindert an. Noch ist es in den Sindelfinger Gremien hinsichtlich der Zukunft des Bades zu keiner abschließenden Entscheidung gekommen. Fest steht allerdings, dass an die Kritik des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg an dem Großprojekt, das nach heutigem Stand bis zu 100 Millionen Euro kosten könnte, immer wieder von Gemeinderäten mit direktem Verweis auf das BdSt-Schwarzbuch erinnert wird. Es bleibt zu hoffen, dass man sich hier schlussendlich nur auf die notwendigen Sanierungsmaßnahmen beschränkt und somit viel Steuergeld gespart werden kann.
Weiteres Musterverfahren gegen die Grundsteuer auf den Weg gebracht
Nach den zwei mittlerweile beim Finanzgericht Baden-Württemberg anhängigen Musterverfahren, die verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Landesgrundsteuer klären sollen, hat der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg im 2. Halbjahr 2023 erneut in einer Verbändeallianz mit Haus & Grund Württemberg, Haus & und Grund Baden sowie dem Verband Wohneigentum Baden-Württemberg ein drittes Musterverfahren gegen die neue Grundsteuer auf den Weg gebracht. So sollen alle Facetten des neuen Grundsteuermodells in Baden-Württemberg in das Verfahren eingebracht werden.
Medial präsent mit Schwarzbuch, Studie und Grundsteuer
Der BdSt-Landesverband Baden-Württemberg war im 2. Halbjahr 2023 in den Medien regelmäßig vertreten. Top-Themen dabei waren die breite Berichterstattung über die verschiedenen baden-württembergischen Verschwendungsfälle im Schwarzbuch 2023/2024 sowie die viel beachtete Vorstellung der vom Freiburger Professor Bernd Raffelhüschen erstellten BdSt-Studie zur Evaluation der Schuldenbremse in Baden-Württemberg. Darüber hinaus blieb unser Landesverband ein gefragter medialer Partner, wenn es um neue Entwicklungen rund um das Thema Grundsteuer ging.
Finanzministerium verspricht mehr Transparenz bei den neuen Grundsteuer-Hebesätzen
Um die Bürger bei der Höhe ihrer ab 2025 neu zu zahlenden Grundsteuer nicht länger im Ungewissen zu lassen, forderte der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg das Finanzministerium bereits wiederholt dazu auf, wie andere Bundesländer über ein Transparenzregister aufzuzeigen, bei welchen Hebesäten die zugesagte Aufkommensneutralität der Grundsteuer gewährleistet ist. Im Herbst 2023 hat sich das Finanzministerium hier nun bewegt und angekündigt, in einer noch näher zu klärenden Weise in Sachen Hebesätze für mehr Transparenz zu sorgen.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Bayern e. V.
Verlagerung des Regensburger Verwaltungsgerichts nach Freyung wird ad acta gelegt
Um das seit Jahren bestehende Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land zu bekämpfen, sollen im Rahmen der sogenannten „Landesstrategie Bayern 2030“ in den kommenden zehn Jahren 3.000 staatliche Stellen von der Landeshauptstadt München in meist strukturschwache ländliche Regionen verlagert werden. Dadurch sollen ländlich geprägte Räume gestärkt und gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern geschaffen werden. So war unter anderem geplant, dass ein Teil des Verwaltungsgerichts Regensburg nach Freyung übersiedelt sollte. Der Bund der Steuerzahler sah in dieser groß angelegten Behördenverlagerung das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht mehr gewahrt und hatte dies in seinem Schwarzbuch 2020 kritisiert.
Erfolg: Das Verlagerungsvorhaben – Übersiedlung Verwaltungsgericht Regensburg nach Freyung – wird vorerst nicht weiterverfolgt
Multifunktionsturm nach Schwarzbuch-Eintrag nicht gebaut
Im Schwarzbuch 2023/24 kritisierte der BdSt, dass die Gemeinde Grebenhain für viel Geld einen geplanten Funksendemast zu einem Multifunktionsturm mit Aussichtsplattform erweitern wollte. Damit wollte die Gemeinde die bestehende Aussicht von der Herchenhainer Höhe erweitern und den bislang „sanften Tourismus“ ankurbeln. Der BdSt sah die hohen Kosten für dieses fragwürdige Bauprojekt, das die Verantwortlichen sich durch eine Mischfinanzierung aus verschiedenen Quellen und unter Nutzung von Fördermitteln schönrechneten, kritisch. Im März 2024 wird es dann offiziell: Der Multifunktionsturm wird nicht gebaut. Stattdessen wird es nur den für die Funkversorgung notwendigen und deutlich günstigeren Sendemast geben. Ein Erfolg für den BdSt!
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Hessen e. V.
Multifunktionsturm nach Schwarzbuch-Eintrag nicht gebaut
Im Schwarzbuch 2023/24 kritisierte der BdSt, dass die Gemeinde Grebenhain für viel Geld einen geplanten Funksendemast zu einem Multifunktionsturm mit Aussichtsplattform erweitern wollte. Damit wollte die Gemeinde die bestehende Aussicht von der Herchenhainer Höhe erweitern und den bislang „sanften Tourismus“ ankurbeln. Der BdSt sah die hohen Kosten für dieses fragwürdige Bauprojekt, das die Verantwortlichen sich durch eine Mischfinanzierung aus verschiedenen Quellen und unter Nutzung von Fördermitteln schönrechneten, kritisch. Im März 2024 wird es dann offiziell: Der Multifunktionsturm wird nicht gebaut. Stattdessen wird es nur den für die Funkversorgung notwendigen und deutlich günstigeren Sendemast geben. Ein Erfolg für den BdSt!
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V.
Bremen: Rechtswidrige Klimarücklage aufgelöst
Mit dem Nachtragshaushalt 2023 räumte sich das Land Bremen die Möglichkeit ein, Kredite im Umfang von 2,5 Mrd. Euro in einer Rücklage zu parken, um daraus bis Ende des Jahres 2027 mehr oder minder geeignete Klimaschutz-Maßnahmen zu finanzieren. Dagegen wandte sich der Bund der Steuerzahler. Er störte sich vor allem an der vordergründig mit dem Klimaschutz begründeten „Vorrats-Verschuldung“, die daraus abzielte, reguläre staatliche Aufgaben – etwa die Sanierung und Instandhaltung öffentlicher Gebäude oder die Beschaffung von Fahrzeugen für den ÖPNV – dauerhaft und rechtswidrig mit Schulden zu finanzieren.
Mit einem im Dezember 2023 beschlossenen 2. Nachtragshaushalt wurde der Klima-Sondertopf des 1. Nachtrags schließlich rückabgewickelt. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil zur Schuldenbremse festgehalten, dass Kredite, die auf Vorrat genommen werden, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind.
Niedersachsen: Land erwägt Beteiligung von Profi-Fußballvereinen an Polizeikosten für Hochrisikospiele
Infolge heftiger Fanausschreitungen beim Niedersachsenderby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig signalisierte Innenministerin Daniela Behrens, Profi-Fußballvereine künftig an den Kosten eines erhöhten Polizeiaufwands bei sog. „Hochrisikospielen“ beteiligen zu wollen, falls diese keine Maßnahmen ergreifen, um die Aufwendungen für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit risikobehafteten Profi-Fußballparteien wirksam zu begrenzen.
Damit griff Niedersachsens Innenministerin eine langjährige Forderung des Bundes der Steuerzahler auf. Dieser schlägt die Einrichtung eines bundesweiten „Polizeikosten-Fonds“ vor, in den die
Profivereine regelmäßig angemessene Beiträge zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen bei Hochrisikospielen einbringen sollen. Bisher müssen sich Proficlubs lediglich in Bremen an den Polizeikosten beteiligen.
Neu Darchau: Niedersachsen rückt von Bau teurer Elbbrücke ab
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 25. Juli 2023 beschlossen, endlich von der seit 1998 im Landesraumordnungsprogramm (LROP) vorgesehenen Errichtung einer weiteren Elbbrücke bei Neu Darchau (Landkreis Lüchow-Dannenberg) abzusehen und stattdessen auf ein erweitertes Fährkonzept zu setzen. Neben Umweltaspekten sprächen auch die enormen Kosten gegen eine weitere Brücke – und für die Fähre, so die Landesregierung.
Damit folgt die Landesregierung einer langjährigen Empfehlung des Bundes der Steuerzahler, der die voraussichtlichen Baukosten von mindestens 91,5 Mio. Euro (Stand 2023) in dem vergleichsweise dünn besiedelten Gebiet aus Gründen der Wirtschaftlichkeit stets abgelehnt hatte. Mehrfach fanden sich die Planungen zum Bau der Brücke in der Vergangenheit bereits im BdSt-Schwarzbuch wieder.
Erfolge des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V.
Nach BdSt-Rat: Lüdenscheider bekommen Abwassergebühren erstattet
Anfang 2021 hatte der Bund der Steuerzahler NRW den Gebührenzahlern in Lüdenscheid dazu geraten, Widerspruch gegen ihren nächsten Bescheid über die Abwassergebühren der Stadtentwässerungsbetriebe einzulegen. Der Verwaltungsrat des Stadtentwässerungsbetriebs Lüdenscheid Herscheid AöR (SELH) hat Mitte Dezember 2023 die Neufassungen der Entwässerungsgebührensatzungen der Jahre 2020 bis 2022 beschlossen. Wer seinerzeit dem Bund der Steuerzahler gefolgt ist und Widerspruch gegen die Kanalgebühren eingelegt hat, bekommt jetzt Geld zurück.
Nach BdSt-Musterverfahren: Gebührensenkungen in Meerbusch
Ein vom BdSt NRW erfolgreich unterstütztes Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW hat auch in Meerbusch zu sinkenden Abwassergebühren geführt. Die Stadt hat die Gebührenkalkulation 2023 für die Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) nach dem vom BdSt unterstützten Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster überarbeitet. Sowohl die Niederschlagswasser- als auch die Schmutzwassergebühren 2023 entsprechen der neuen Rechtsprechung und den neuen Regelungen des Kommunalabgabenbesetz. Die Schmutzwassergebühr sank 2023 um 5 % (von 2,22 € pro Kubikmeter auf 2,22 €) im Vergleich zum Vorjahr und die Niederschlagswassergebühr sogar um 8 % (von 0,97 € pro Quadratmeter auf 0,89 €).
Nach BdSt-Stellungnahme: Änderung des NRW.BANK-Gesetzes – zukünftig mehr Transparenz bei der Förderpolitik
Die NRW.BANK ist als Förderbank des Landes NRW verantwortlich für die Umsetzung von Förderungen im Auftrag des Landes. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur NRW.BANK sah vor, dass sie künftig der Bank Aufgaben übertragen kann, die diese dann völlig eigenverantwortlich umsetzt. Und das, ohne dass der Landtag die Maßnahme vorher beschließen müsste. Der BdSt wurde vom Landtag eingeladen, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Der Bund der Steuerzahler NRW machte auf einen großen Haken aufmerksam, der so nicht stehen bleiben konnte: Keinesfalls dürfe der Landesbank zukünftig die Aufgabe übertragen werden, aus Eigenkapital Zuschüsse zu gewähren. Damit dies nicht unter Ausschluss des Landtages und damit der Öffentlichkeit geschehen kann, forderte der BdSt NRW mehr Transparenz. Zumindest sei der Haushalts- und Finanzausschuss über die Übertragung neuer Aufgaben an die NRW.BANK in Kenntnis zu setzen. Am 13. Dezember 2023 änderte der Landtag dann das Gesetz vor der Verabschiedung genau im Sinne des BdSt NRW ab.
Nach BdSt-Kritik: Bonn spart bei Klausurtagung
Im Jahr 2022 übernachteten 65 Führungskräfte der Stadt Bonn bei einer Klausurtagung in einem 4-Sterne-Golf- und Tagungshotel mit 18-Loch-Golfbahn und einem 2.500 qm großen Wellnessbereich in Rheinland-Pfalz. Der Bund der Steuerzahler NRW kritisierte die Klausurtagung, die nach Angaben der Stadt 53.000 Euro gekostet hatte und warf die Frage auf, ob nicht auch Tagungsräume in der Stadt Bonn oder der Region als Arbeitsumgebung ausreichend gewesen wären. Die Kritik des BdSt hatte Erfolg: Im Jahr 2023 blieben die Führungskräfte daheim und tagten – passend zum Thema „Soziale Gerechtigkeit“ – in den Räumen der Welthungerhilfe. Nicht mehr über 50.000, sondern „nur“ noch 18.000 Euro betrugen die Gesamtkosten für die zweitägige Veranstaltung. Die Kritik des BdSt NRW fand bei der Stadt offensichtlich Gehör.
Erfolg für BdSt-Volksinitiative “Straßenbaubeiträge abschaffen!“
Mit ihrem Kabinettsbeschluss setzt die NRW-Landesregierung den Willen der größten Volksinitiative in der Historie des Landes um: Fast eine halben Million Menschen haben für die vom BdSt NRW initiierte Volksinitiative unterschrieben. Monatelang sammelte der BdSt NRW in den Städten und Gemeinden des Landes Unterschriften Jetzt schafft der Gesetzesentwurf auch Rechtssicherheit für zahlreiche Eigentümer und wird die Straßenbaubeiträge zum 1.1.2024 abschaffen.
BdSt-Musterurteil gab Anstoß: Stadt Monschau senkt die Abwassergebühren
Nirgendwo in NRW müssen die Bürger so viel an Gebühren für die Abwasserentsorgung zahlen, wie in Monschau. Das liegt an der besonderen Landschaft in der Eifel und den dadurch höheren Baukosten. Doch auch für die Abwassergebühren Monschau gibt es Absenkungspotential, wie der Bund der Steuerzahler bewiesen hat. Denn das Musterurteil des OVG in Nordrhein-Westfalen vom 17.05.2022 hat ein Umdenken in der Gebührenkalkulation angestoßen. Die Stadt Monschau senkt daraufhin jetzt den kalkulatorischen Zinssatz in ihrer Abwasser-Kalkulation ab – für 2022 und 2023. Wer wie vom Bund der Steuerzahler empfohlen Widerspruch gegen die Abwassergebührenbescheide ab 2021 der Stadt Monschau eingelegt hat, bekommt jetzt Geld zurück.