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Die Pendlerpauschale muss angehoben werden!

Top News / Presseinformation 22.02.2022

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) für Anhebung auf 40 Cent pro Kilometer / Klarstellung: Pauschale ist keine Subvention

Angesichts der stark gestiegenen Preise für Energie berät die Ampelkoalition ein Maßnahmenpaket, um die Bürger zu entlasten. „Es ist folgerichtig, dass die Bundesregierung nun endlich auf die hohen Energiepreise reagieren will. Dabei muss auch die Pendlerpauschale deutlich angehoben werden“, fordert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler.

Als Richtgröße für eine angemessene Erhöhung der Pendlerpauschale schlägt der Bund der Steuerzahler eine Erhöhung auf mindestens 40 Cent ab dem ersten Kilometer vor. Mit dieser Anhebung würde die Politik Berufspendler an der Zapfsäule wirksam entlasten. „Eine solche Entlastung ist nur fair, denn staatliche Abgaben machen den überwiegenden Teil des Preises für Treibstoff aus. Zudem muss die Regierung auch aus steuersystematischer Sicht handeln! Die Anhebung ist mehr als geboten, denn die Pendlerpauschale wurde seit Jahren nicht genügend an die gestiegenen Preise angepasst“, so Holznagel.

Wichtige steuerrechtliche Regelung für alle Berufspendler

Immer wieder gerät die Pendlerpauschale in Kritik. Dabei handelt es sich aber um eine wichtige steuerrechtliche Regelung, um die Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeits- und Nettoprinzip sicherzustellen. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesfinanzhof haben immer wieder die Erforderlichkeit des steuerlichen Abzugs für Fahrtkosten zur Arbeit herausgestellt. „Oft gerät in Vergessenheit, dass allen Berufspendlern diese Pauschale zusteht. Dabei ist es egal, ob sie Auto fahren, den ÖPNV oder die Bahn nutzen. Selbst Radfahrer können richtigerweise ihre Aufwendungen geltend machen“, stellt Reiner Holznagel klar.      

Pendlerpauschale ist keine Subvention

Kritiker bezeichnen die Pendlerpauschale teilweise sogar als Subvention. Die Bundesregierung selbst stellt richtigerweise in ihrem aktuellen Subventionsbericht hierzu klar, die Pendlerpauschale ist keine Subvention. Reiner Holznagel: „Diese Diskussion hat wenig mit der Wirklichkeit zu tun, denn Tausende Berufspendler sind auf ihr Auto angewiesen. Sie können wegen fehlender Infrastruktur nicht zwischen der Bahn oder dem ÖPNV wählen. Sie können auch nicht einfach näher an ihren Arbeitsort oder in die Stadt ziehen. Deshalb ist es richtig, dass der Staat ihnen einen Teil der hohen Pendelkosten abnimmt!“

BdSt rechnet vor     

Eine Anhebung der Pendlerpauschale wirkt für alle Berufspendlergruppen entlastend. Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr und einem Weg zur Arbeit von 15 km kann bei 30 Cent eine Entfernungspauschale (für 220 Arbeitstage) in Höhe von 990 Euro geltend machen. Zusammen mit der Pauschale für Kontoführungsgebühren käme er so knapp über den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro.

Bei 40 Cent Entfernungspauschale könnte der Arbeitnehmer 1.320 Euro steuerlich geltend machen. Je nach Höhe der berücksichtigungsfähigen Versicherungsleistungen ergeben sich somit knapp 100 Euro weniger Einkommensteuern im Jahr.

Entlastung für alle

Natürlich muss aber noch mehr getan werden. Nicht zuletzt muss die Politik auch die steigenden Belastungen durch Energiepreise insgesamt im Blick behalten. Nicht nur die Gas- und Benzinpreise sind zuletzt stark gestiegen. Auch die deutschen Strompreise für Haushalte sind die höchsten in der Europäischen Union. Daher müssen die Verbraucher hier insgesamt entlastet werden. Am schnellsten umsetzbar und direkt wirksam wäre es, die EEG-Umlage abzuschaffen sowie die Strom- und Mehrwertsteuer zu senken. Sollten diese Reformvorschläge zur Senkung der Strompreise ab Jahresmitte umgesetzt werden, würde dies eine vierköpfige Familie um mehr als 200 Euro noch in diesem Jahr entlasten. Unsere jüngsten Vorschläge dazu können Sie hier im Detail lesen: https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/entlastung-bei-energiepreisen-jetzt/

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