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Die Finanzierung der Bundesminister

Die wichtigsten Fakten

Sie sind mächtig und sie gestalten Politik in Deutschland und der Welt – der Kanzler und seine Minister. Doch welches Gehalt steht ihnen zu und welche Privilegien haben sie?

Auf Basis des Bundesministergesetzes hier einige Fakten:

Aktivbezüge

Die Gehälter der Minister werden Amtsbezüge genannt, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Der Bundeskanzler bezieht derzeit rund 22.083 Euro monatliches Amtsgehalt. Hinzu kommt eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von rund 12.271 Euro im Jahr. Die Bundesminister verdienen etwas weniger, erhalten aber mit rund 17.990 Euro pro Monat immer noch ein stattliches Salär. Auch ihnen steht eine jährliche steuerfreie Pauschale zu in Höhe von etwa 3.681 Euro.

Übergangsgeld

Bereits nach einem Tag Amtszeit stehen einem Bundesminister rund 81.000 Euro Übergangsgeld zu. Je nach Dauer der Amtszeit kann das Übergangsgeld auf knapp 243.000 Euro steigen, das maximal zwei  Jahre nach Ausscheiden gewährt wird. Das Übergangsgeld wird ab dem zweiten Monat mit privaten Einkünften verrechnet. 

Aus Sicht des BdSt müssen die Ansprüche gekürzt werden. Maximal ein Jahr lang Übergangsgeld ist vollkommen ausreichend, wobei ein Jahr als Minister einen Anspruch von einem Monat Übergangsgeld auslöst. Bei extrem kurzen Amtszeiten sollte eine Monatszahlung nicht überschritten werden. Tritt ein Minister allerdings freiwillig von seinem Amt zurück, so sollte ihm kein Übergangsgeld gewährt werden.

Ruhegehalt

Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, erhält eine Pension von 4.990 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 430 Euro monatlich bis maximal 12.908 Euro. Für Bundesminister gilt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67. Doch können ehemalige Bundesminister unter Umständen schon mit 60 ihr Ruhegehalt in Anspruch nehmen.

Systemwechsel

Besser wäre es jedoch, wenn nicht mehr die Steuerzahler, sondern die Minister selbst für ihre Pension privat vorsorgen müssten. Dazu wäre ein umfassender Systemwechsel erforderlich, da die Minister eigene Beiträge in ein eigens dafür eingerichtetes Versorgungswerk, eine private Rentenversicherung oder die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssten. Das hätte zwar höhere Aktivbezüge für die Amtsinhaber, dafür aber geringere zukünftige Kosten für die Steuerzahler zur Folge.