Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende gewährleisten, dass es in Deutschland voran geht. Denn sie zahlen nicht nur Steuern auf ihre Gewinne und Überschüsse, sondern schaffen darüber hinaus auch Arbeitsplätze. Ihre Arbeitnehmer zahlen dann wiederum Lohnsteuer und können konsumieren, sodass Mehrwertsteuer – fachtechnisch auch Umsatzsteuer genannt – anfällt.
Deutschland – Land der Personenunternehmen
Mehr als 3,2 Millionen Unternehmen bilden das Rückgrat des deutschen Wohlstands. Gut 80 Prozent der Unternehmen sind Personengesellschaften, also Einzelunternehmer, offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften. Für sie gilt das Einkommensteuergesetz. Rund 17 Prozent der Unternehmen sind Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften. Ihre Gewinne unterliegen dem Körperschaftsteuerrecht. Dabei sind 91 Prozent aller deutschen Unternehmen familienkontrollierte Unternehmen. Sie erzielen 57 Prozent der Umsätze und stellen ca. 55 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.

Unternehmer müssen vielerorts tiefer in die Tasche greifen
Die Kommunen rechnen im Jahr 2018 mit gut 54 Milliarden Euro Gewerbesteuer. Mehr als jede zweite Kommune hat seit dem Jahr 2011 die Gewerbesteuer erhöht. Den stärksten Anstieg gab es in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Auch nimmt der Fiskus deutlich mehr Köperschaftsteuer ein.


Sozialversicherung – Entlastungspotenzial nutzen!
Statusfeststellungsverfahren neu gestalten
Rund 400.000 Solo-Selbstständige sind verunsichert: Denn eine unkalkulierbare und nicht mehr zeitgemäße Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) durch das sogenannte Statusfeststellungsverfahren verunsichert die selbstständigen Spezialisten und behindert deren Auftraggeber. Bislang findet keine Differenzierung von “schutzbedürftigen” Selbstständigen im Niedriglohnsektor und gutbezahlten, hochqualifizierten selbstständigen Experten statt. So werden Solo-Selbstständige immer wieder fälschlicherweise als „scheinselbstständig“ eingestuft. In mühsamen und langjährigen Verfahren müssen sie vor Gericht für ihr Recht streiten, selbstständig sein zu dürfen.
Der Arbeitslosenbeitrag ist viel zu hoch
Die Sozialversicherungsbeiträge fressen fast 40 Prozent des Bruttolohns auf. Entlastungspotenzial für Arbeitnehmer und Betriebe besteht vor allem bei der Arbeitslosenversicherung, die seit Jahren Rekordüberschüsse erzielt. Vor allem Geringverdiener profitieren von geringen Sozialbeiträgen, die sie oft stärker belasten als Steuerzahlungen an den Fiskus.


Fazit
Der BdSt fordert eine deutliche Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 Prozent. Immerhin klettern die Beitragseinnahmen von Rekord zu Rekord, während die Ausgaben für das Arbeitslosengeld deutlich fallen. Um mehr als 5,5 Milliarden Euro könnten die Bürger dadurch entlastet werden – und das pro Jahr! Auch sollte das Statusfeststellungsverfahren als das entscheidende Instrument im Rahmen der Selbstständigkeit künftig transparent und rechtssicher gestaltet und die Unterscheidung in „schutzbedürftig“ und „nicht-schutzbedürftig“ zwingend berücksichtigt werden.