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So einfach geht Steuerrecht!

Unsere Broschüre mit 80 konkreten Vorschlägen

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So einfach geht Steuerrecht! – Unsere Broschüre mit 80 konkreten Vorschlägen

Seit unserer Gründung im Jahr 1949 setzen wir uns für die Rechte der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein. Dabei engagieren wir uns auch für ein einfaches Steuersystem.

Dieser Einsatz zeigt Wirkung! Veraltete Vorschriften, die keinen Anwendungsbereich mehr hatten, wurden gestrichen und unsere Vereinfachungsvorschläge umgesetzt. So hat der Gesetzgeber zum Beispiel Pauschbeträge angehoben – zum Beispiel bei der Entfernungspauschale. Auch dafür haben wir lange gekämpft. 
 
Doch es bleibt noch viel zu tun! Das zeigt unsere Broschüre „80 Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts“. Damit geben wir der Politik einen „Baukasten“ an die Hand, um das Steuerrecht zumindest auf Basis des bestehenden Systems zu vereinfachen.

Natürlich sollte der Gesetzgeber große Reformen nicht aus den Augen verlieren. Als ersten Schritt auf diesem Weg können unsere konkreten Erst-Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts zügig umgesetzt werden. 

Denn ein einfaches Steuerrecht will jeder!

Was erleben Sie mit dem deutschen Steuerrecht? Teilen Sie uns Erfahrungen aus Ihrem Alltag mit – und vielleicht haben Sie sogar eine Idee, wie es besser gehen sollte. Denn wir sind eine echte Bürgerinitiative und hören Ihnen zu. 

Was wir für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fordern und erreicht haben, zeigt unser Überblick in 5 ausgewählten Punkten. Alle 80 Vorschläge können Sie in der ausführlichen Broschüre nachlesen, die Sie unter info@steuerzahler.de kostenfrei erhalten.

1. Beiträge regelmäßig anpassen – unnötige Belege vermeiden

Fakten: Das Einkommensteuergesetz enthält viele Freibeträge, Freigrenzen und Pauschalen. Während Grund- und Kinderfreibetrag regelmäßig angepasst werden, gilt das für viele andere Beträge nicht. Manche Beträge wurden seit Jahrzehnten nicht aktualisiert. Die Folge: Häufig müssen Bürger ihre höheren Kosten einzeln nachweisen.

Doch das Sammeln und Prüfen von Belegen kostet Zeit – sowohl die Steuerzahler als auch die Finanzverwaltung. Realistische Pauschalen könnten hier entlasten. Sie vereinfachen die Steuererklärung und erleichtern digitale Verfahren wie die vorausgefüllte Erklärung. Maßstab für künftige Anpassungen sollte die Inflation sein, damit die Beträge den tatsächlichen Lebensverhältnissen entsprechen. Außerdem wäre es sinnvoll, ähnliche Sachverhalte einheitlich zu regeln, um unnötige Komplexität zu vermeiden.

Um den Anpassungsbedarf im Blick zu behalten, sollte die Bundesregierung regelmäßig darüber berichten. Noch besser wäre ein automatischer Anpassungsmechanismus bei Preissteigerungen. In mehreren europäischen Ländern sind Steuertarife und Freibeträge schon an die Inflation gekoppelt.

4 Beispiele mit Anpassungsbedarf:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Aktuell liegt er bei 1.230 Euro. Angesichts gestiegener Kosten wäre eine Erhöhung auf 1.600 Euro sachgerecht. Das würde in vielen Fällen Einzelnachweise überflüssig machen.
  • Entfernungspauschale: Ab 2026 gelten einheitlich 38 Cent pro Entfernungskilometer. Um Preissteigerungen auszugleichen, sollte die Pauschale auf mindestens 45 Cent steigen.
  • Sparer-Pauschbetrag: Seit 2023 beträgt er 1.000 Euro (2.000 Euro für Verheiratete). Eine moderate Anhebung auf 1.100 bzw. 2.200 Euro erscheint inflationsbedingt angemessen.
  • Werbungskosten-Pauschbetrag für Rentner: Er liegt seit 1954 unverändert bei 102 Euro. Eine deutliche Aktualisierung – etwa auf 595 Euro – wäre überfällig.
  • Insgesamt besteht bei zahlreichen Pauschalen und Freibeträgen erkennbarer Aktualisierungsbedarf. Regelmäßige, möglichst automatische Anpassungen würden das Steuerrecht einfacher, transparenter und gerechter machen.

2. Wo Vereinfachungsbedarf besteht – Regeln vereinfachen!

Fakten: Steuervorschriften, die sich in der Praxis nicht bewährt haben oder viel Bürokratie verursachen, sollten überprüft und gegebenenfalls geändert oder gestrichen werden. Wo Abläufe unnötig kompliziert sind, sollte der Gesetzgeber für klarere und einfachere Regeln sorgen. Das entlastet Bürger und Unternehmen.

Beispiel – eine neue Versicherungspauschale

Ob Beiträge zur Unfall- oder Haftpflichtversicherung steuerlich berücksichtigt werden, hängt derzeit davon ab, ob die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (1.900 Euro für Arbeitnehmer, 2.800 Euro für Selbstständige) bereits durch Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind.

Sinnvoll wäre es, diese Höchstbeträge auf 2.500 bzw. 3.500 Euro anzuheben. Noch einfacher wäre eine feste Versicherungspauschale von 360 Euro pro Jahr. Dann könnte die komplizierte Höchstbetragsberechnung für viele Fälle entfallen.

3. Bessere Abstimmung mit anderen Rechtsgebieten

Fakten: Besonders viele Überschneidungen gibt es mit dem Sozialversicherungsrecht. Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen und Fristen führen hier oft zu doppeltem Aufwand. Auch abweichende Regeln im Steuer- und Handelsrecht erschweren Unternehmen die Arbeit. Eine bessere Abstimmung würde viele Abläufe vereinfachen.

3 Beispiele für Vereinfachung:

  • Phantomlohn abschaffen
    Im Sozialversicherungsrecht werden teils Beiträge auf Lohn erhoben, der dem Arbeitnehmer gar nicht ausgezahlt wurde – etwa bei tariflich höherem Anspruch. Im Steuerrecht gilt dagegen das Zuflussprinzip: Besteuert wird nur, was tatsächlich gezahlt wurde. Dieses Prinzip sollte auch in der Sozialversicherung gelten.
  • Fälligkeitstermine angleichen
    Sozialversicherungsbeiträge sind derzeit früher fällig als die Lohnsteuer. Die unterschiedlichen Termine erschweren die Lohnabrechnung und verursachen zusätzlichen Buchungsaufwand. Einheitliche Fristen – etwa der 10. des Folgemonats – würden Unternehmen entlasten.
  • Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer anpassen
    Die Freibeträge gelten unverändert seit 2009. Gleichzeitig sind Vermögenswerte, vor allem Immobilien, deutlich gestiegen. Besonders für nicht enge Verwandte sind die Freibeträge niedrig. Hier besteht inflationsbedingt Anpassungsbedarf. Regelmäßige Überprüfungen und höhere Freibeträge würden die Belastung besser an die heutigen Werte anpassen.

4. Bürokratie abbauen

Fakten: Unternehmen müssen ordnungsgemäß Bücher führen. Das ist richtig und notwendig. Die Anforderungen sollten jedoch verhältnismäßig bleiben. Wo Regeln unnötig kompliziert sind oder hohen Aufwand verursachen, besteht Handlungsbedarf.

5 Beispiele:

  • Gewerbesteuer reformieren oder zumindest vereinfachen
    Die Gewerbesteuer belastet Unternehmen finanziell und organisatorisch. Langfristig sollte sie durch einfachere und transparentere Lösungen ersetzt werden. Solange das nicht geschieht, sollten zumindest die bestehenden Regelungen praxistauglicher gestaltet werden.
  • Freibetrag bei der Gewerbesteuer anheben
    Natürliche Personen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 Euro – unverändert seit 2002. Dieser Betrag bildet einen fiktiven Unternehmerlohn ab und ist heute nicht mehr zeitgemäß. Eine Anhebung – etwa auf mindestens 37.800 Euro – wäre sachgerecht. Das würde viele Verfahren vereinfachen und in manchen Fällen Vorauszahlungen entbehrlich machen.
  • Grunderwerbsteuer entlasten
    Steigende Immobilienpreise und hohe Steuersätze verteuern den Erwerb von Wohneigentum erheblich. Um vor allem Familien zu unterstützen, sollten Freibeträge – zumindest für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums – eingeführt werden.
  • Bagatellgrenze bei der Grunderwerbsteuer erhöhen
    Derzeit fällt keine Steuer an, wenn der Kaufpreis 2.500 Euro nicht übersteigt. Diese Grenze gilt seit 1983 und sollte angepasst werden – etwa auf 5.000 Euro. Zudem wäre ein Freibetrag sinnvoller als eine Freigrenze, um unnötige Prüfungen zu vermeiden.
  • Bagatellsteuern abschaffen
    Einige Steuern bringen nur geringe Einnahmen, verursachen aber hohen Verwaltungsaufwand. Solche Bagatellsteuern sollten abgeschafft werden, wenn Aufwand und Ertrag in keinem angemessenen Verhältnis stehen.

5. Erfolge: Das haben wir schon erreicht!

Mehr Zeit für die Steuererklärung: Wer ohne steuerlichen Berater abgibt, hat seit 2018 bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Auch für beratene Steuerzahler wurden die Fristen verlängert – ein spürbarer Gewinn an Planungssicherheit.

 

Das haben wir für SIE geschafft! Im Einzelnen für...

Familien

An vielen Stellen werden Familien stärker entlastet: Höhere Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge, ein angehobener Ausbildungsfreibetrag, Verbesserungen für Alleinerziehende sowie mehr steuerliche Förderung von Betreuungskosten und Ehrenamt. Auch für Senioren wurden Verfahren vereinfacht.

Arbeitnehmer, Selbstständige, Gewerbetreibende

Höhere Pauschbeträge, bessere Homeoffice-Regeln und ein vereinfachter Abzug für das häusliche Arbeitszimmer erleichtern die Steuererklärung. Für Photovoltaikanlagen wurden steuerliche Hürden abgebaut. Auch bei Betriebsausgabenpauschalen gibt es spürbare Vereinfachungen.

Sparer und Kapitalanleger

Der Sparer-Pauschbetrag wurde erhöht. Zudem entfällt die bisherige Begrenzung beim Verlustabzug für Termingeschäfte – das sorgt für mehr steuerliche Fairness.

Betriebe und Unternehmer

Viele Einzelmaßnahmen reduzieren Aufwand und Bürokratie: höhere Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten, stärkere Förderung der betrieblichen Altersvorsorge sowie Erleichterungen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung und Lohnabrechnung. Das vereinfacht den unternehmerischen Alltag deutlich.

Unser Fazit: Ein verständliches und praxistaugliches Steuerrecht entlastet Bürger, Familien und Unternehmen. In den vergangenen Jahren hat der Bund der Steuerzahler an verschiedenen Stellen Verbesserungen erreicht – durch höhere Freibeträge, realistischere Pauschalen und vereinfachte Verfahren. Diese Schritte zeigen: Vereinfachung ist möglich, wenn sie politisch gewollt ist. Denn Handlungsbedarf gibt es weiterhin – vor allem bei der regelmäßigen Anpassung von Freibeträgen, beim Abbau unnötiger Bürokratie und bei einer besseren Abstimmung mit anderen Rechtsgebieten. Ein modernes Steuerrecht sollte klar, berechenbar und möglichst einfach sein. Davon profitieren Steuerzahler ebenso wie Verwaltung und Wirtschaft. Wer setzen uns weiter dafür ein!