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Aktuelles

+++ Mehrwertsteuerreduzierung und Bürokratie / Unternehmer können auf Billigkeitsregel hoffen +++

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat heute den Weg für das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ freigemacht....

23.06.2020

+++ Überbrückungshilfe für Unternehmen / Eckpunkte mit Details auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht +++

Mitte Juni hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische...

23.06.2020

+++ Senkung der Mehrwertsteuer: Pauschale Rabatte sind möglich / Bundeswirtschaftsministerium weist auf Ausnahmeregelung hin +++

Viele Händler und Dienstleister bereiten sich auf die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze ab 1. Juli vor. Jetzt weist das...

19.06.2020

+++ Schutz für Mieter und Pächter soll verlängert werden / Corona-Regel soll bis Ende September gelten +++

Vermieter können Mietern nicht kündigen, wenn diese ihre Miete wegen der Coronakrise nicht zahlen können. Diese...

19.06.2020

Das Schwarzbuch - der traurige Bestseller

Milliarden Euro Steuergeld steckt die Politik in Projekte, die schieflaufen, teurer werden oder schon von Anfang an überflüssig sind. Zum Teil sind es Planungsmängel, die die Kosten explodieren lassen, manchmal werden künftige Entwicklungen einfach falsch eingeschätzt, in anderen Fällen investiert die Politik schlicht in teure Annehmlichkeiten. Ein Problem haben all die Projekte gemeinsam: Die Kosten muss letztlich der Steuerzahler tragen.

Deshalb hat der Steuerzahler ein Recht darauf, dass mit seinen Steuergeldern sparsam umgegangen wird. Und er hat ein Recht darauf, zu wissen, was mit seinen Steuergeldern geschieht. Darum recherchieren wir jährlich über 100 Fälle der öffentlichen Verschwendung und machen diese publik – im Schwarzbuch.

Dabei finden wir teils skurrile und teils erschreckende Fälle der öffentlichen Verschwendung. Zum Beispiel: Im sächsischen Vogtlandkreis wurde ein Radweg für schätzungsweise 275.000 Euro gebaut – jetzt droht der Rückbau. Der Grund: Der Weg darf nicht genutzt werden, weil er durch ein Naturschutzgebiet führt. Der Kreis hatte die notwendigen Genehmigungen nicht eingeholt. 

Wir decken die Skandale auf, weil Sie als Bürger wissen sollen, wie mit Ihrem Steuergeld umgegangen wird. Klar ist jedoch: Die aufgedeckten Fälle sind lediglich die Spitze des Eisbergs. Die Summe der gesamten öffentlichen Verschwendung ist nicht zu beziffern; die Zahl der Fälle, die im Verborgenen bleiben, ist unbekannt. Gleichwohl leistet das Schwarzbuch einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung, lenkt die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Problem des allzu laxen Umgangs mit Steuergeldern und hilft, Steuerverschwendung zu verhindern, denn: Wir zeigen Fälle auf, bei denen Verschwendung droht. Und damit haben wir Erfolg! Bei einer ganzen Reihe von Fällen konnten wir Verschwendung von Steuergeldern verhindern.

Die Schuldenbremse im Grundgesetz – ein großer Erfolg für den BdSt

Im Jahr 2009 ist eine solide Schuldenbremse im Grundgesetz verankert worden. Das bedeutete einen großen Erfolg für den Bund der Steuerzahler. Jahrelang hatten wir vor der hemmungslosen Neuverschuldung gewarnt. Vor allem die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler war eine eindrucksvolle Mahnung. Politik und Gesellschaft hat das immer mehr für das Schuldenproblem sensibilisiert.

Im Jahr 2006 legte der Bund der Steuerzahler nach. Sein finanzwissenschaftliches Institut präsentierte eine Studie, in der ausführlich für eine wirksame Schuldenbremse plädiert wurde. Seinerzeit klang das noch nach Zukunftsmusik. Aber die Zeit war reif. Der Bundestag und der Bundesrat beschlossen Ende 2009 eine umfassende Grundgesetzänderung. Für die Bundesländer wurde ein prinzipielles Neuverschuldungsverbot ab dem Jahr 2020 vereinbart. Dem Bund ist seit dem Jahr 2016 nur noch eine Neuverschuldung von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet.

Ausnahmen davon sind nur möglich im Falle von extremen Notsituationen wie Naturkatastrophen und bei größeren konjunkturellen Schwankungen. In diesen Fällen besteht jedoch die Pflicht, diese Ausnahmekredite wieder zu tilgen. Die Einführung dieser grundgesetzlichen Schuldenbremse war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer soliden und nachhaltigen Haushaltsführung. Die Bundesregierung hält sich derzeit an die Schuldenbremse. Die Bundesländer befinden sich in der Vorbereitungsphase. Auf das Neuverschuldungsverbot ab 2020 sind sie unterschiedlich gut vorbereitet. Das betrifft sowohl die Haushaltslage als auch die rechtliche Umsetzung.

Wir drängen darauf, dass die grundgesetzlichen Vorgaben auch in das jeweilige Landesrecht übernommen werden. Derzeit (Juli 2018) sieht der Umsetzungsstand wie folgt aus:

Die Hälfte der Bundesländer (grün markiert) hat die grundgesetzliche Schuldenbremse in der eigenen Landesverfassung verankert. Fünf weitere Länder (gelb markiert) haben Regelungen zur Landesschuldenbremse zumindest in ihrer jeweiligen Landeshaushaltsordnung getroffen. In drei Ländern (rot gekennzeichnet) fehlen immer noch eigene Festlegungen des Landesgesetzgebers.

Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland