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Teure Denkfabriken der Parteien

Geldsegen aus dem Hinterzimmer

Die parteinahen Stiftungen sind einer unter vielen Trägern politischer Bildungsarbeit im In- und Ausland. Sie finanzieren sich fast vollständig aus öffentlichen Mitteln. Der Haushaltsplan 2023 zeigt dabei erneut: Ohne ein Gesetz, das die Steuerfinanzierung und insbesondere deren Aufwuchs klar regelt, schanzen die Parteien „ihren“ sechs bezuschussten Stiftungen im Hinterzimmer des Haushaltsauschusses weiterhin ungehindert immer mehr Steuergeld zu.

Dabei sendete die Ampel im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 zunächst ein hoffnungsvolles Signal an die Steuerzahler: Für die Inlandsarbeit der Stiftungen waren 116 Mio. Euro veranschlagt, für Investitionsausgaben 5 Mio. Euro. Zur Erinnerung: 2022 waren noch insgesamt 160 Mio. Euro vorgesehen, also 39 Mio. Euro bzw. 32 Prozent mehr! Auch im Zeitvergleich können die Stiftungen nicht über Geldnot klagen. Im vergangenen Jahrzehnt sind diese aus dem Bundesinnenministerium kommenden „Globalzuschüsse“ dreimal stärker gewachsen als der Bundeshaushalt.

Angesichts der derzeitigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen wäre es gut gewesen, hier den Rotstift anzusetzen. Aber: Es blieb leider nur bei dem Signal. Denn in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses wurden nicht nur die Ausgaben für die Inlandsarbeit wieder auf den Stand von 2022 angehoben. Auch aus dem Auswärtigen Amt dürfen sich die Stiftungen im Jahr 2023 voraussichtlich über 6 Mio. Euro mehr freuen. Damit erhalten sie aus dem Etat des AA insgesamt 87 Mio. Euro. Zusammen mit den Mitteln aus dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (340 Mio. Euro) und dem Bildungsministerium (ca. 100 Mio. Euro), werden die Stiftungen 2023 mit bis zu knapp 690 Mio. Euro gefördert. Ein Rekord! Und das zu Zeiten, in denen Steuerzahler unter hohen Energiekosten leiden.

Erneut zeigt sich also: Ein Stiftungsgesetz, wie es jüngst auch das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat, ist dringend geboten, um dieser Selbstbedienungsmentalität einen Riegel vorzuschieben. Es geht darum, die derzeit völlig intransparente Entwicklung, v. a. aber den Aufwuchs der Zuschüsse einer Stoppregel zu unterwerfen und Nachvollziehbarkeit herzustellen. Die gesetzlich klar geregelte Parteienfinanzierung könnte und sollte hier ein Vorbild sein.

Auch ein Blick auf unsere Nachbarn in Österreich kann inspirierend sein: Dort ist die Förderungssumme der Stiftungen auf Bundesebene seit 2014 unverändert. Sie beträgt 10,5 Mio. Euro und entspricht damit gerade einmal einem Bruchteil von der Gesamtsumme, die den deutschen Stiftungen zufließt.