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Urteil zu Polizei-Zusatzkosten für Hochrisiko-Fußballspiele

Presseinformation 29.03.2019

Einheitlicher Lösung den Vorzug geben

Mainz, den 29. März 2019 – Der BdSt Rheinland-Pfalz begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Polizei-Zusatzkosten für Hochrisikospiele. Vorzugsweise sollten die Landesinnenminister nun eine bundesweit einheitliche Lösung schaffen. Ist das nicht möglich, sollte sich das Land Rheinland-Pfalz am Bremer Modell orientieren.

Die Deutsche Fußball Liga und damit auch die Proficlubs können grundsätzlich an den zusätzlichen Einsatzkosten für die Polizei bei sog. Hochrisikospielen beteiligt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Als Steuerzahlerbund begrüßen wir diese neue rechtliche Klarheit. Nun stehen die Landesinnenminister in der Pflicht, dieses Thema mit großer Dringlichkeit anzugehen und eine bundesweit einheitliche Lösung im Umgang mit den Hochrisikospielen zu schaffen. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen sollte vermieden werden.

Gerade für den Fußball könnte eine unbürokratische Fonds-Regelung interessant sein. In diesen Fonds könnten die Veranstalter der Spiele dann einzahlen. Über eine solche Lösung müssten sich die Länder gemeinsam mit der Deutschen Fußball Liga verständigen. Ziel wäre es, die Kosten für die Gesamtheit der Steuerzahler zu minimieren sowie auf bürokratische und unterschiedliche Gebührenbescheide zu verzichten. Sollte eine einheitliche Lösung nicht möglich sein, so wäre das Land Rheinland-Pfalz gefordert, zügig eine eigene Lösung zur Gebühren-Frage zu entwickeln. Eine Orientierung an dem Bremer Modell wäre hierbei zu bevorzugen.

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