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Steuerfreie Corona-Prämie kommt jetzt ins Gesetz

Top News 28.05.2020

BdSt-Erfolg: Keine Anrechnung auf Sozialleistungen

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den sogenannten Corona-Bonus zahlen, soll dies auf jeden Fall steuerfrei bleiben. Diese Klarstellung hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags jetzt in das Corona-Steuerhilfegesetz eingefügt. Damit können Arbeitgeber bis zu 1.500 Euro Bonus in diesem Jahr an ihre Mitarbeiter steuerfrei auszahlen. Bislang war die Steuerfreistellung lediglich in einem Verwaltungsschreiben vermerkt. Experten hatten bezweifelt, dass eine solche Verwaltungsanweisung ausreichend ist. Die gesetzliche Lösung sorgt nun dafür, dass der Bonus definitiv steuerfrei bleibt.

Erfolg für uns – und vor allem für Arbeitnehmer

Auch im Sozialrecht hatte der „Corona-Bonus“ für Nachfragen gesorgt. Denn ganz formal hätte der Bonus auf Sozialleistungen angerechnet werden müssen, beispielsweise auf die Grundsicherung oder den Kinderzuschlag. Unterm Strich hätten dann gerade Pfleger oder Verkäufer, die ihr Gehalt aufstocken, nichts von dem Bonus gehabt, weil dieser mit ihren Sozialleistungen verrechnet worden wäre. Auf dieses Problem hatte der Bund der Steuerzahler (BdSt) das Bundesarbeitsministerium bereits Anfang April hingewiesen. Nun soll die Sozialgeld-Verordnung geändert und festgeschrieben werden, dass der Corona-Bonus nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird.

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