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Rentenbesteuerung nachbessern!

Steuerpolitik 10.01.2022

BdSt setzt sich für Entlastung von Senioren ein

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) setzt sich dafür ein, dass Senioren weniger hart besteuert werden. Die Besteuerung der Renten ist deshalb ein wichtiges Thema, das auch in den Medien aufgegriffen wurde.

Im Interview mit der Rheinischen Post machte sich BdSt-Präsident Reiner Holznagel für Nachbesserungen bei der Rentenbesteuerung stark: „Bereits kleine und mittlere Renten werden durch Steuern belastet.“ Auch ARD-„Tagesschau“ und „Tagesthemen“ griffen die BdSt-Position auf. Der Steueraspekt darf auch bei den Senioren nicht vernachlässigt werden! Denn Senioren, die beispielsweise in diesem Jahr in Rente gegangen sind, können bereits ab einer monatlichen Bruttorente von knapp 1.220 Euro in die Steuerpflicht rutschen.

Hintergrund ist die komplexe Rentenbesteuerung, die seit dem Jahr 2005 gilt: Damals hat der Gesetzgeber die Rentenbesteuerung auf ein nachgelagertes System umgestellt. Das heißt, während des Erwerbslebens können die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich abgezogen werden – und in der Auszahlungsphase muss die Rente versteuert werden. Um das System umzustellen, schmilzt der steuerfreie Anteil der Rente jährlich ab. Je später man in Rente geht, desto höher ist also der steuerpflichtige Anteil, so die Faustformel. Lag er für Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente erhielten, bei 50 Prozent, gibt es für Neurentner aktuell nur noch einen steuerfreien Anteil von 17 Prozent. Wichtig: Jede Rentenerhöhung wird zu 100 Prozent in die Steuerberechnung einbezogen. Die Folge: Bei Rentenerhöhungen bekommt der Fiskus über höhere Einkommensteuern wieder etwas zurück. Darüber ärgern sich die Senioren, die dann deutlich weniger von der Erhöhung im Portemonnaie behalten, zu Recht.

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