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Kurzarbeitergeld und Steuern in der Diskussion

Service GmbH / Top News 09.09.2020

Wir rechnen vor, wer für die Steuer tatsächlich Geld zurücklegen sollte

Wenn Betrieben aufgrund der Corona-Pandemie die Arbeit ausgeht, können sie für ihre Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen. 2020 waren mehr als zehn Millionen Menschen von Kurzarbeit betroffen. Die gute Nachricht vorweg: Anders als oft behauptet, führt das nicht in jedem Fall zu einer Steuernachzahlung.

Wir klären auf: Kurzarbeitergeld – das steckt dahinter

Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Ganz ohne das Finanzamt geht es aber nicht: Denn beim Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Daraus ergeben sich zwei Folgen:

1.            Der Arbeitnehmer muss im kommenden Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn er mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr erhalten hatte. Das gilt auch dann, wenn er bisher nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet war. Darauf wird in den Steuerformularen für das Jahr 2020 auch extra hingewiesen.

2.            Es muss aber nicht unbedingt zu einer Steuernachzahlung kommen. Für das Kurzarbeitergeld selbst zahlen Sie zwar keine Steuern, es erhöht aber den Steuersatz für die übrigen Einkünfte. Das kann etwa vorkommen, wenn Sie das sogenannte Kurzarbeitergeld 50 erhalten haben, also in einem Monat zur Hälfte gearbeitet und zur Hälfte Kurzarbeitergeld bezogen haben. Wer lediglich ein paar Monate zu 100 Prozent in Kurzarbeit steckte und dann wieder seine reguläre Beschäftigung aufnimmt, kann ggf. sogar mit einer Steuererstattung rechnen, weil für den regulären Arbeitslohn zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde. Ob im konkreten Fall eine Nachzahlung oder Erstattung entsteht, hängt also vom konkreten Einzelfall ab, zum Beispiel auch, ob man einen Ehepartner oder Kinder hat.

Wir fordern: Einkommensteuertarif grundsätzlich überarbeiten

In der Politik wird nun darüber diskutiert, ob der Progressionsvorbehalt für das Kurzarbeitergeld ausgesetzt wird. Doch dies trifft den eigentlichen Kern des Problems nicht. Denn: Schuld an hohen Steuer(nach)zahlungen sind die schnell ansteigenden Steuersätze. Das merken nun vor allem diejenigen, die Kurzarbeitergeld erhalten haben, über den Progressionsvorbehalt. Deshalb sollte die Politik den Einkommensteuertarif grundsätzlich überarbeiten! Davon würden auch die Arbeitnehmer profitieren, die ohne Kurzarbeit durch die Krise gekommen sind – denn auch sie dürfen nicht benachteiligt werden. Schließlich müssen sie für ihren verdienten Lohn volle Lohnsteuer zahlen.

Wir raten: Lassen Sie sich nicht verunsichern!

Die meisten Kurzarbeiter müssen nicht mit einer Nachzahlung rechnen, aber im nächsten Jahr eine

Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben. Der Bund der Steuerzahler wird sich dafür einsetzen, dass die Politik Kurzarbeiter besser über ihre steuerliche Situation aufklärt. An unseren Beispielen können Sie sich einen Überblick verschaffen.

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