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Immer mehr FFP2-Masken sollen verteilt werden

Top News 01.02.2021

Die Anzahl der Anspruchsberechtigten steigt – versucht die Regierung nun, die Kosten im Zaum zu halten?

Seit Dezember vergangenen Jahres verteilt der Bund über die Apotheken FFP2-Masken an Risikopersonen – kostenlos bzw. mit geringer Zuzahlung. Dafür erhalten Apotheker bisher eine Vergütung von 6 Euro pro abgegebener Maske. Nach schrittweisen Ausweitungen der Verteilaktion drohten die Kosten für den Steuerzahler immer weiter zu steigen. Mit nun rund 39 Mio. Anspruchsberechtigten hat mittlerweile fast die Hälfte aller Deutschen Anspruch auf die staatlich verteilten Masken.

Zunächst wurde bekannt, dass die Anzahl der anspruchsberechtigten Risikopersonen von 27,3 Mio. auf 34 Mio. gestiegen war, da beim Abgleich der Daten auffiel, dass rund 6,6 Mio. Menschen mehr zur Risikogruppe zählen. Dementsprechend höher sind die geplanten Kosten für den Steuerzahler. Das Bundesgesundheitsministerium ging zunächst von „rechnerischen Mehrkosten in Höhe von rund 450 Millionen. Euro“ aus, wie es auf eine Anfrage des Bundes der Steuerzahler mitteilte.

Vergangene Woche nun hatten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mitgeteilt, dass „zusätzlich etwa 5 Mio. Leistungsbezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende mit je 10 FFP2-Masken“ bedacht werden sollen. Auch diese Verteilung soll über die Apotheken laufen. Rechnerisch wären dies zusätzliche Kosten von rund 300 Mio. Euro, wenn Apotheker weiterhin eine Vergütung von 6 Euro erhielten.

Nun scheint jedoch ein Umdenken eingesetzt zu haben: Offenbar will die Bundesregierung den Kostenanstieg durch eine Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutmV) dämpfen. Dies geht aus einem Entwurf zur Änderung der Verordnung hervor, der dem Bund der Steuerzahler vorliegt. Danach soll die Erstattung für Apotheker künftig auf „3,30 Euro zuzüglich Umsatzsteuer“ gesenkt werden. Laut Entwurf geht die Bundesregierung davon aus, dass dem Bund dadurch „geringere Kosten in Höhe von rund 465 Millionen Euro entstehen“ könnten.

Darüber, dass das Tragen von Masken das Risiko der Ansteckung reduzieren kann, herrscht breiter Konsens. Wichtig ist auch, dass Risikopatienten ausreichend geschützt werden und dass ein solcher Schutz nicht am Geldbeutel scheitern darf. Aber auch in diesen Fällen muss auf einen wirtschaftlichen Einsatz der Steuermittel geachtet werden. Mit der verordneten Verteilung über die Apotheken wurde ein denkbar teurer Weg gewählt. So kostet bisher jede verteilte Maske den Steuerzahler gut 6 Euro. Zum Vergleich: Über den Handel sind die Masken zu einem Stückpreis von deutlich unter 2 Euro zu beziehen. Die Discounter bieten die Masken derzeit für rund 1 Euro pro Stück an. Selbst in Apotheken sind die Masken zum Teil für weniger als die Hälfte der bisher gezahlten 6 Euro zu erhalten.

Als Bund der Steuerzahler meinen wir: Es ist gut, dass nun offenbar darüber nachgedacht wird, den Kostenanstieg der verordneten Verteilaktion für FFP2-Masken einzudämmen. Jedoch wären auch Erstattungen von „3,30 Euro zuzüglich Umsatzsteuer“ noch immer deutlich teurer, als wenn sich die Anspruchsberechtigten die Masken über die bewährten Wege im Handel kaufen würden. Im Falle der Leistungsbezieher könnte dies entsprechend beim Regelsatz berücksichtigt werden. Auch ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn kann Ideen liefern: So sind die Masken in Österreich von der Mehrwertsteuer befreit.

Unsere gesamte Analyse, warum die verordnete Abgabe über die Apotheken bei näherer Betrachtung keine gute Idee ist, lesen Sie hier.

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