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Grundsteuererklärung: BdSt fordert Fristverlängerung

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Straßenbaubeitrag / News für Rentner / Arbeitnehmer-News / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 22.08.2022

Rund 36 Millionen Grundstücke sind in ganz Deutschland betroffen. Die Eigentümer müssen bis Ende Oktober eine Grundsteuererklärung einreichen. Dazu gehören in der Regel Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Wohnflächen-Größe.

„Hier droht den Eigentümern eine XXL-Bürokratie!“, hatte BdSt-Präsident Reiner Holznagel bereits im Frühjahr gewarnt. Bei der sogenannten Feststellungserklärung droht in der Tat ein Wirrwarr, weil die erforderlichen Angaben vom Grundsteuer-Modell der Länder abhängen. Mit Blick auf diese Entwicklung hat Bundesfinanzminister Christian Lindner jetzt eine Fristverlängerung in Aussicht gestellt. Der Bund der Steuerzahler begrüßt diesen Vorstoß und wird konkret! „Der viel zu kurze Zeitraum zur Abgabe der Feststellungserklärung muss großzügiger bemessen werden – auf jeden Fall bis Ende Januar 2023!“, macht Holznagel nochmals nachdrücklich deutlich.

Auch Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW, unterstützt die Forderung: "Wir begrüßen, dass Bundesfinanzminister Lindner eine Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuerfeststellungserklärung in Aussicht stellt. Viele Menschen sind sehr unsicher und haben noch viele Fragen, die Hotlines sind überlastet. Die Fragen der Steuerpflichtigen lassen sich gar nicht so schnell abarbeiten, als dass die Erklärungen bis Ende Oktober in einer brauchbaren Qualität abgegeben werden könnten. Die Fristverlängerung ist auch wichtig vor dem Hintergrund der Kapazitätsengpässe bei den Steuerberatern, bei denen durch die Einbindung in die Corona-Wirtschaftshilfen vieles andere zunächst liegenbleiben musste. Dass NRW als einziges Bundesland aktuell keine Angaben zur Zahl der bisher abgegebenen Grundsteuerfeststellungserklärungen macht, fügt sich leider ins Bild. Es ist wie bei unserer jährlichen Umfrage zu den Einkommensteuererklärungen. Alle Länder können exakte Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer liefern, nur in Nordrhein-Westfalen kann oder will man lediglich mitteilen, dass die Bearbeitungsdauer zwischen zwei Wochen und sechs Monaten liege."

 

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