Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    Ein Jahr Ampel – Was hat es den Steuerza...

Ein Jahr Ampel – Was hat es den Steuerzahlern gebracht?

Top News 15.11.2022

Ambivalentes Fazit nach dem ersten Ampel-Jahr! Seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat sich die wirtschaftliche Situation für die Bürger und Betriebe in Deutschland extrem zugespitzt: Die hohen Energiepreise und die Inflation engen die finanzielle Handlungsspielräume ein. Die Politik reagiert mit großen Ankündigungen, vielen neuen Schulden und Hilfsprogrammen, die nicht immer die gewünschte Wirkung erzielen. Die Ampel ist bemüht, die Krisen zu bewältigen, allerdings geht deren Krisenmanagement häufig zu Lasten der Zukunft.  „Die Performance der Ampel-Regierung ist ausbaufähig“, bilanziert BdSt-Präsident Reiner Holznagel und verweist vor allem auf die Steuerpolitik. „Die Ampel muss echte Entlastungen vorantreiben, damit Bürger und Betriebe gut durch die Krise kommen. Zeitgleich gilt es, die Schuldenbremse einzuhalten, um handlungsfähig zu bleiben.“  

Unsere Bilanz in 5 Punkten:

Eine der großen Baustellen der Ampel ist die Energiepolitik, die eine sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung für Bürger und Betriebe sicherstellen muss. Der Ukrainekrieg und die dadurch verschärfte Energiekrise hat die Koalition zu außergewöhnlichen Maßnahmen bewogen. Zur Bewältigung der Energiekrise stehen der Politik nun 200 Milliarden Euro aus schuldenfinanzierten Sondervermögen zur Verfügung.

Daraus sollen zu erheblichen Teilen die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen finanziert werden. Gut ist, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um die Bürger und Betriebe vor kurzfristigen und existenzbedrohenden Preisschocks zu schützen. Die geplanten und beschlossenen Preisbremsen sind jedoch nicht immer zielgenau, anfällig für Missbrauch und haben zu wenig die tatsächliche Hilfsbedürftigkeit im Blick. Wichtig ist, dass der Ausstieg aus den Preissubventionen Mitte 2024 auch tatsächlich passiert. Allzu oft fällt es der Politik schwer, Subventionen wieder abzubauen.

Der BdSt fordert: Da hohe Energiepreise auch in den kommenden Jahren Bürger und Betriebe belasten werden, muss die Politik einen Rahmen setzen, in dem zumindest die staatlich verursachten Belastungen auf ein Minimum reduziert werden – beispielsweise durch die faktische Abschaffung der Stromsteuer oder die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Heizen auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen müssen schnell und entschlossen verbessert werden. Unnötig stritt sich die Ampel um die Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif. Ergebnis: Die kalte Progression wird in den Jahren 2023 und 2024 zwar gedämpft, doch die Gelegenheit, in diesem Zuge einen „Tarif auf Rädern“, also eine automatische Inflationsanpassung des Tarifs einzuführen, wurde bislang verpasst. Ein vollständiger und dauerhafter Abbau der ungerechten kalten Progression, eine grundlegende Reform der Einkommensteuer mit dem Ziel, den „Mittelstandsbauch“ abzuflachen, sowie eine zeitgemäße Anhebung aller Freibeträge, Freigrenzen und Pauschalen ist geboten. Ansonsten drohen massive Steuererhöhungen. 

Bezüglich des Solidaritätszuschlags wollte ein Ampelpartner die komplette Abschaffung und reichte Beschwere beim Bundesverfassungsgericht ein. Doch nun ist davon keine Rede mehr. Im Gegenteil: Es wird über die Einführung weiterer Solidaritätsbeiträge diskutiert. Zudem ist fraglich, ob die diskutierte Versteuerung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält.

Bei der Energiepreispauschale wurden im Frühjahr mehrere Gruppen von Betroffenen zunächst außen vorgelassen. Nach viel Kritik wurden Studierende und Rentner im Dezember 2022 schließlich doch noch berücksichtigt. Allerdings kann es zu Mehrfachbegünstigungen kommen, wenn ein Empfänger die Energiepreispauschale bereits zuvor als Arbeitnehmer erhalten hat. Dies kostet zum einen viel Steuergeld, zum anderen führt es zu Unverständnis in der Bevölkerung – zumal es immer noch Bürger gibt, die gar keine Energiepreispauschale erhalten haben. Darüber hinaus wurde die Versteuerung der Energiepreispauschale beschlossen. Um diese überhaupt systematisch zu ermöglichen, wurde beschlossen, dass es sich bei der Pauschale um Einkünfte handelt, obwohl es eine staatliche Leistung ist. Dies ist nicht konsequent und auch nicht verständlich.

Bei allen derzeit notwendigen Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Wirtschaft und Gesellschaft darf die grundgesetzliche Schuldenbremse aber nicht aufgeweicht werden! Dies betont der BdSt, da die Ampel viele zusätzliche Ausgabenprogramme auflegt. Sparprogramme, Streichlisten oder Kürzungsvorschläge sind kaum vorhanden – und dies, obwohl der Subventionsabbau als klares Ziel im Koalitionsvertrag benannt worden ist. Gleichzeitig hat die Politik viele Ratschläge parat, wo und wie Bürger und Betriebe sparen können. Da wäre es nur angemessen, wenn die Politik selbst mit gutem Beispiel vorangehen würde. Vorlagen dafür hat der Bund der Steuerzahler geliefert.

Auch die Milliarden Euro Extra-Schulden für Corona, Bundeswehr, für Klimaprogramme oder zur Finanzierung der Energiebremsen müssen getilgt werden – doch dafür, WIE die Schulden dann getilgt werden sollen, gibt es bisher kein Konzept. Die Ampel hat zwar mehr als 500 Milliarden Euro neue Schulden beschlossen, kippt die Tilgungsverantwortung aber den nächsten Regierungen vor die Füße. Hier muss schleunigst ein echter Tilgungsplan her!

Fazit: Die Beispiele zeigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zum großen Teil nicht komplett durchdacht sind. Sie sind sowohl für die Verwaltung als auch für Bürger und Betriebe nur mit einem extrem hohen bürokratischen Aufwand umsetzbar. Zudem werden dafür Schulden im gigantischen Ausmaß angehäuft.

Mit der Umsetzung der von uns vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen würde der Staat sehr vielen Bürgern und Betrieben helfen, gut durch die Krise zu kommen, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Gleichwohl wird es auch Fälle geben, die direkte Hilfen vom Staat benötigen. Deshalb stellt BdSt-Präsident Holznagel klar: „Es ist richtig, dass Hilfs- und Förderprogramme aufgelegt wurden, doch sollten sie mehr an der tatsächlichen Bedürftigkeit ausgerichtet werden. Darüber hinaus gilt es, Steuererhöhungsplänen – einer Übergewinnsteuer, einer sogenannte Reichensteuer, einer Vermögensabgabe, einem „Energie-Soli“ oder einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes – eine klare Absage zu erteilen. Bürger und Betriebe dürfen nicht zusätzlich belastet werden und brauchen Planungssicherheit!“

Mit Freunden teilen