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Der BdSt NRW sucht ehrenamtliche Finanzrichter.
© AdobeStock/Phanphen

Ehrenamtliche Finanzrichter für das Finanzgericht Münster gesucht

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 16.02.2026, Hans-Ulrich Liebern

Für die nächste Amtsperiode 2026 bis 2030 kann der Bund der Steuerzahler dem Finanzgericht Münster Vorschläge für die Ernennung ehrenamtlicher Richter einreichen. Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter führt dazu, dass man an zwei bis drei Tagen im Jahr an Sitzungen des entsprechenden Senates, dem man der der Wahl zugeordnet wird, teilnimmt.

Als ehrenamtlicher Richter kommen Personen in Frage, die vor dem 01.01.2001 geboren sind und damit zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben. Es wäre zudem wünschenswert, wenn die zu benennenden Personen nach dem 31.12.1958 geboren sind, so dass sie zum Ende der Amtsperiode das 72. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Interessenten müssen jeweils Ihren Wohnsitz in dem Finanzgerichtsbezirk Münster innehaben. Der Bezirk des Finanzgerichtes Münster Köln ist identisch mit dem Regierungsbezirken Detmold, Arnsberg und Münster.

BdSt-Mitglieder, die Interesse für diese Aufgabe beim Finanzgericht Köln haben, melden sich bitte bis zum 15. April 2026 per e-mail an steuern(at)steuerzahler-nrw.de

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