
Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sollen steigen
Nebenhaushalte / Augsburger Allgemeine
Das muss jetzt gelingen! Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sollen steigen
BdSt Bayern appelliert an den Bundesrat / Abstimmung an diesem Freitag
Endlich soll der Weg für höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer freigemacht werden! Damit das Vorhaben der Ampel-Regierung eine Mehrheit im Bundesrat findet, fordert der Bund der Steuerzahler in Bayern Ministerpräsident Dr. Markus Söder dazu auf, an diesem Freitag für eine Inflationsanpassung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge zu stimmen. Denn dann, so hieß es aus Koalitionskreisen in Berlin, werde gemeinsam mit den Ländern beraten und das Vorhaben im Bundestag gesetzgeberisch umgesetzt.
Nach unterschiedlichen Auffassungen in der Bundesregierung zur Anhebung der Freibeträge liegt nun eine gemeinsame Position der Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP auf dem Tisch. „Jetzt müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden! Der Handlungsbedarf ist enorm – schließlich hat sich bei den Freibeträgen seit 2009 nichts mehr getan“, betont Präsident Rolf von Hohenhau. „Umso dringlicher ist nun ein Inflationsausgleich, damit die Besteuerung von Erbschaften erst recht in diesen Zeiten an die Lebenswirklichkeit angepasst wird.“
Zum Hintergrund
Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Dadurch drohen bei einer Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen deutlich höhere Berlastungen als heute, weil zwar das Bewertungsverfahren geändert werden soll, jedoch bislang nicht vorgsehen ist, ebenso auch die Freibeträge bei Schenkung oder Vererbung zu erhöhen. Da der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen muss, besteht die Möglichkeit noch Änderungen vorzunehmen.
Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer fließt den Bundesländern zu. Die Initiative für jetzige Anpassungen liegt bei den Bundesländern, an die der Bund der Steuerzahler nun appelliert.
München, 14.12.2022
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