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Corona-Hilfen

Top News 02.11.2020

BdSt fordert schnelle Umsetzung

Durch den Teil-Lockdown im November sind viele Wirtschaftszweige erneut vor harte Einschnitte gestellt. Deshalb sollen betroffene Selbstständige und Firmen durch eine außerordentliche Hilfe unterstützt werden. Der Bund der Steuerzahler macht sich dafür stark, dass die Hilfen schnell bei den Richtigen ankommen. Deshalb müssen jetzt die entsprechenden Förderkriterien und die Anträge zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Eckpunkte hat die Bundesregierung Ende Oktober beschlossen: 

  • Wirtschaftshilfe: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind. Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. So bekommen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erstattet. Bezugspunkt ist also der durchschnittliche Umsatz im November 2019. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: Sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz zugrunde legen. Aber: Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe soll mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe verrechnet werden. Beantragt werden kann die Wirtschaftshilfe dann über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Da die technische Umsetzung der Einzelheiten einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.
  • KfW-Schnellkredit: Der KfW-Schnellkredit wird für sehr kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern geöffnet.
  • Überbrückungshilfe III: Gleichzeitig werden bereits bestehende Hilfen für betroffene Wirtschaftsbereiche über den Jahreswechsel hinaus verlängert und die Konditionen verbessert.
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