Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Publikationen    Bremen mit am teuersten, Hannover im Mit...

Bremen mit am teuersten, Hannover im Mittelfeld

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 09.07.2018

BdSt vergleicht Wohnnebenkosten in den Landeshauptstädten

Die Einwohner von Bremen und Berlin (West) werden am stärksten mit Wohnnebenkosten belastet, im rheinlandpfälzischen Mainz ist es am preiswertesten. Hannover nimmt in dem Ranking des Bundes der Steuerzahler zu den Wohnnebenkosten in den 16 deutschen Landeshauptstädten für die Jahre 2016-2018 einen Platz im Mittelfeld ein. Zwischen den einzelnen Städten bestehen teils erhebliche Kostengefälle: In Hannover werden mit Abstand die höchsten Gebühren für die Abfallentsorgung fällig, die Trinkwasserversorgung ist dafür nach Berlin die günstigste. Im Bremer Ergebnis schlägt sich vor allem die hohe Grundsteuerbelastung nieder, nur Berlin (West) und Hamburg erheben höhere Grundsteuern.

Bei seinem Ranking hat der Bund der Steuerzahler die Belastung der Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus (zweigeschossig; mit 120 qm Wohn- und 300 qm Grundstücksfläche) ermittelt und dabei sechs Kostenfaktoren berücksichtigt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag (bundesweit einheitlich: 210 Euro/Jahr). Mit Gesamtkosten von 1.424 Euro im Jahr 2018 ist Mainz demnach am günstigsten, während Bremen und Berlin mit 2.227 Euro bzw. 2.228 Euro auf den letzten Plätzen landen. Hannover liegt mit 1.808 Euro leicht über dem Durchschnitt der 16 Landeshauptstädte von 1.780 Euro.

Die detaillierten Ergebnisse des BdSt-Checks: Bei einem durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch (132 m³/Jahr) zahlt der Musterhaushalt in Berlin mit 262,68 Euro am wenigsten, gefolgt von Hannover mit 313,58 Euro. Bremen folgt mit 329,88 Euro auf Platz 5. Durchschnittlich schlägt die Trinkwasserversorgung in den Landeshauptstädten mit 354,80 Euro zu Buche, am teuersten ist es in Saarbrücken (484,32 Euro).

Für die Schmutzwassergebühren (ebenfalls 132 m³/Jahr) werden durchschnittlich 303,67 Euro jährlich fällig. In Hannover zahlt der Haushalt mit 227,04 Euro deutlich weniger, am wenigsten jedoch in Mainz (184,80 Euro). In Bremen werden mit 372,24 Euro überdurchschnittliche Gebühren fällig, aber immer noch deutlich weniger als im brandenburgischen Potsdam (607,44 Euro).

Die niedrigsten Niederschlagswassergebühren (130 qm vollversiegelte Fläche) verlangt Kiel mit 72,80 Euro. Doch auch in Bremen (81,90 Euro) und Hannover (88,40 Euro) liegen die Niederschlagswassergebühren unter dem durchschnittlichen Gebührensatz der Landeshauptstädte von 122,91 Euro.

Anders verhält es sich bei den Abfallgebühren (Bio- und Restmülltonne; je 60 Liter bei wöchentlicher bzw. 120 Liter bei zweiwöchiger Leerung; nebst Zusatzleistungen): Hier liegt Hannover mit 348,30 Euro mit Abstand auf dem letzten Platz. Selbst in Dresden, der Landeshauptstadt mit den zweithöchsten Abfallgebühren, fallen etwa 50 Euro weniger an. In Bremen liegen die Gebühren mit 225,40 Euro minimal über dem Durchschnitt (224,31 Euro).

Größter Wohnnebenkostentreiber ist die Grundsteuer. Hier reicht die Jahresbelastung für den Drei-Personen-Haushalt von 296,11 Euro im sachsen-anhaltinischen Magdeburg bis 1.050,46 Euro in Hamburg. Bremen verlangt mit 1.007,75 Euro die dritthöchsten Grundsteuerabgaben. Deutlich weniger wird mit 620,70 Euro in Hannover fällig, was aber immer noch etwa 55 Euro über dem Durchschnitt liegt.

Dieses Kostengefälle verdeutlicht die verfassungswidrigen Verzerrungen im geltenden Grundsteuerrecht: So wird derzeit bei der Berechnung der Grundsteuer in den neuen Bundesländern auf die Wertverhältnisse des Jahres 1935, in den alten Bundesländern hingegen auf die Wertverhältnisse des Jahres 1964 abgestellt. Deshalb differenziert das BdSt-Ranking hier sowie auch in der Gesamtbetrachtung zwischen Berlin (Ost) und Berlin (West).

Eine Reform der Grundsteuer ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die geltenden Bewertungsregeln verworfen hat. Der Bund der Steuerzahler schlägt dazu ein einfaches Flächenmodell vor, das auf Grundstücksgröße sowie Wohnfläche basiert. Die Vorteile: Das Modell ist für die Bürger einfach nachvollziehbar und für die Verwaltung gut umsetzbar.

Anmerkung für die Redaktionen: Den vollständigen BdSt-Vergleich zu den Wohnnebenkosten in den Landeshauptstädten entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Mit Freunden teilen