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Bild: Pixelio_Thorben Wengert

BdSt-Wohnnebenkostenvergleich der Landeshauptstädte 2021

Presseinformation 24.05.2021, Ralf Seibicke

Pressemitteilung 03-2021

Magdeburg unverändert auf Platz 6

 

Die Einwohner von Magdeburg werden dank einer noch günstigen Grundsteuer unterdurchschnittlich mit Wohnnebenkosten belastet.

Ein aktuelles Ranking legt starke Unterschiede bei den Wohnnebenkosten offen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat dafür alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen. Der detaillierte BdSt-Check der Wohnnebenkosten für die Jahre 2016 bis 2021 vergleicht, wie stark die Bürger quer durch Deutschland belastet werden.

Bei seinem Ranking hat der Verband die Belastung durch sechs verschiedene Wohnnebenkosten für einen Drei-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus ermittelt: Im Einzelnen sind das die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag.

Bei den Gesamtkosten liegt Magdeburg mit 1.660,55 Euro im Jahr 2021 an 6. Stelle und damit unter dem Durchschnitt aller Landeshauptstädte. Dies liegt fast ausschließlich an der relativ geringen Belastung durch die Grundsteuer, wie bei allen anderen ostdeutschen Bundesländern auch. So wird derzeit bei der Berechnung der Grundsteuer in den neuen Bundesländern auf die Wertverhältnisse des Jahres 1935, in den alten Bundesländern hingegen auf die Wertverhältnisse des Jahres 1964 abgestellt.

Rechnet man die Grundsteuer heraus, liegt Magdeburg im Vergleich nur an 12. Stelle.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April 2018 entschieden, dass die geltenden Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundstücken verfassungswidrig sind.

Sachsen-Anhalt will die gesetzliche Öffnungsklausel für ein eigenes Modell nicht nutzen. Dies bedeutet, dass nunmehr das wertabhängige Bundesmodell in Sachsen-Anhalt umgesetzt wird.

Das Bundesmodell ist aus Sicht unseres Landesverbandes eine schlechte Wahl. Es schafft viele neue Probleme, ist teilweise intransparent und verursacht erheblichen Verwaltungsaufwand. Ein einfaches Flächenmodell, das auf Grundstücksgröße und Wohnfläche basiert, wäre für die Bürger nachvollziehbar und für die Verwaltung gut umsetzbar gewesen.

Noch wichtiger ist es aber, dass die von der Politik versprochene Aufkommensneutralität sichergestellt wird. Das bedeutet, dass die Reform der Grundsteuer nicht zu heimlichen Steuererhöhungen führen darf. Wie die Politik dieses Versprechen gewährleisten will, bleibt nach wie vor offen. Es wird letztlich entscheidend darauf ankommen, ob die Gemeinden bei Erhöhungen der Grundstückswerte die kommunalen Hebesätze anpassen und auf mögliche Mehreinnahmen verzichten. Wir fordern von allen Städten und Gemeinden dazu ein entsprechendes Handeln, damit Wohnen noch bezahlbar bleibt. Dazu gehört auch eine verantwortungsvolle und bezahlbare Ausgabenpolitik ohne Steuerhöhungen – im Interesse der Steuerzahler. 

 

Den gesamten Wohnnebenkostenvergleich erhalten Sie im Anhang.

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