Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Presse  Wichtige Info für Immobilienbesitzer!

Wichtige Info für Immobilienbesitzer!

Bund der Steuerzahler Bayern e. V. / Meldungen / Steuertipps 22.04.2026

Sollten sich im Jahr 2025 für die Bayerische Grundsteuer relevante Änderungen an der Fläche des Flurstücks oder des Gebäudes (z. B. Vermessung und Teilung eines Grundstücks, Anbau/Aufstockung/Abriss bei Gebäuden) oder der Nutzungsart (z. B. Geschäftsaufgabe und anschließende Wohnnutzung der ehemals gewerblich genutzten Fläche) ergeben haben oder erstmalig die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von der Grundsteuer vorgelegen haben (z. B. erstmalige Einstufung als Baudenkmal), müssen diese noch bis zum 30.04.2026 beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur Vorgänge (z. B. Schenkung, Erbschaft, Verkauf), die zur Übertragung des Eigentums am gesamten vollgrundsteuerpflichtigen Grundbesitz oder mit einem fremden Gebäude bebauten Grund und Boden führen. Sicherheitshalber sollte aber auch in Fällen der Zurechnungsänderung (Wer ist Eigentümer des Grundbesitzes?) immer eine Änderungsmitteilung an das zuständige Finanzamt gemacht werden.

Die Frist für die Anzeige der Änderungen läuft immer bis zum 31.03. des Folgejahres, also ursprünglich bis zum 31.03.2026. Das Bayerische Landesamt für Finanzen (BayLfSt) hat diese Frist aber einmalig um einen Monat, d. h. bis zum 30.04.2026 verlängert. Wer diese Frist nicht einhalten kann, sollte zumindest vor Ablauf angemessene Fristverlängerung beantragen.

Die Änderungsanzeige (Vordruck Grunsteueränderungsanzeige BayGrSt 5) kann entweder in Papierform oder auch elektronisch mittels ElsterOnline abgegeben werden. Sollten die Änderungen relevanten Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer betreffen, wird das Finanzamt neue Grundsteuerwertfeststellungs- (Äquivalenzbetrags-) und Grundsteuermessbescheide erlassen. Diese sind sog. Grundlagenbescheide, die wiederrum für die Gemeinde die Grundlage für den eigentlichen Grundsteuerbescheid bilden. Aufgrund der neuen Bescheides des Finanzamtes berechnet die Gemeinde auch die Grundsteuer neu.

Weitere Infos zur Anzeige von Änderungen sowie den entsprechenden Formularvordruck finden Sie auf der Homepage des BayLfSt unter https://www.grundsteuer.bayern.de „Anzeige von Änderungen“.

Mit Freunden teilen

Ihr Ansprechpartner

Hildegard Filz
Pressesprecherin

Hildegard Filz

Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin 030 259396-37 [email protected]
VIP Pressebereich

Der VIP-Pressebereich bietet mehr! Hier erhalten Sie exklusive Stellungnahmen, Berechnungen und Grafiken.