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Steuererklärung: Finanzämter starten im März mit der Bearbeitung

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 02.03.2021, Jan Vermöhlen

Bund der Steuerzahler: Wer Kurzarbeitergeld bekommen hat, muss jetzt tätig werden!

Im März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2020. Aufgrund von Corona müssen in diesem Jahr mehr Steuerzahler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wen das betrifft und warum sich eine zügige Abgabe lohnen kann, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Im März beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2020. Sollten Sie Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar dem Steuerbescheid rechnen. Falls Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind, diese aber bisher noch nicht eingereicht haben, bleibt Ihnen noch bis zum 2. August 2021 Zeit, dies zu tun! Werden Sie steuerlich beraten, endet Ihre Frist sogar erst am 28. Februar 2022, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Steuerzahler, die in 2020 Kurzarbeitergeld bzw. steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers hierzu erhalten haben und diese mehr als 410 Euro betragen, müssen sich an die Fristen halten und eine Erklärung einreichen. Auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, beispielsweise weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren oder weil Quarantäne angeordnet wurde, muss in jedem Fall ran. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, fallen aber unter den sog. Progressionsvorbehalt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen. Da dies beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber noch nicht berücksichtigt wurde, muss es im Wege der Steuererklärung nachgeholt werden. Dadurch kann es zu Nachforderungen bei der Steuer kommen. Welche konkreten Auswirkungen sich dabei im Einzelfall ergeben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Steuerklasse bzw. der Steuerklassenkombination bei Ehegatten oder weiteren Einkünften.

Erwarten Sie eine Rückzahlung vom Fiskus, sollten sie die Steuererklärung möglichst frühzeitig einreichen, rät der Bund der Steuerzahler. Denn die Erklärungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, erklärt der Verband. Wer seine Einkommensteuererklärung früher abgibt, erhält im Regelfall auch seine Erstattung schneller. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung übrigens mehr als 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück.

Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in diesem Jahr besonders achten sollten, erklärt der Bund der Steuerzahler im BdSt INFO-Service Nr. 2 Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2020. Die Checkliste kann telefonisch unter 0511 51518383 bestellt werden.

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Hildegard Filz
Pressesprecherin

Hildegard Filz

Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin 030 259396-37 [email protected]
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