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Schwarzbuch 2019

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e. V. / Presseinformation 29.10.2019

Pressemitteilung  07-2019

 

Bund der Steuerzahler veröffentlicht Schwarzbuch 2019

 

Vier Fälle aus Sachsen-Anhalt

Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht am 29. Oktober 2019 sein „Schwarzbuch – Die öffentliche Verschwendung 2019/2020“. Das jährlich erscheinende Schwarzbuch zeigt exemplarisch Verschwendungsfälle aus der gesamten Bundesrepublik auf. In diesem Jahr  werden die 100 bedeutsamsten Verschwendungsfälle präsentiert, darunter insgesamt 4 Fälle aus Sachsen-Anhalt. Dabei handelt es sich beim Fall der Nord/LB wegen der Beteiligung der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen um eine gemeinsame Bewertung der beiden Landesverbände.

 

Ein echter Luxus  -  Austausch von Straßenschildern kostet rund 3 Mio. Euro

Sachsen-Anhalt. Am 1. Januar 2019 ist die bisherige B 6 zur A 36 hochgestuft worden. Mit dieser Statusänderung ist eine Umrüstung der Beschilderung für ca. 750 Schilderstandorte auf rund 100 km Länge verbunden. Statt gelber Schilder soll es nun bis Ende 2020 überall blaue Schilder geben.

 Nach einer europaweiten Ausschreibung stehen seit kurzem auch die Kosten für den Schildertausch fest. Allein die Kosten für die Bauleistungen betragen 2,849 Mio. Euro. Diese werden vom Land vorfinanziert und vom Baulastträger Bund erstattet. Hinzu kommen Planungskosten in Höhe von 200.000 Euro und damit zusammenhängende Verwaltungskosten. Noch nicht einmal in den dargestellten Kosten enthalten sind die notwendigen Anpassungen der Beschilderungen im Umfeld, die im nachgeordneten Straßennetz bisher auf die B 6 hinweisen.

Für die Autofahrer ändert sich, abgesehen von den neuen Schildern, nichts. Faktisch handelt es sich damit nur um eine farbliche Änderung. Hauptverantwortlich für den irrsinnigen und teuren Austausch von Straßenschildern ist die Landesregierung.

Weitere unnötige und äußerst fragwürdige Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Umbenennung auch in Niedersachsen.  Die bisherige A 395 zwischen Vienenburg im Harz und Braunschweig wird ebenfalls zur A 36 umbenannt. Allein für den Nummern-Tausch auf den vorhandenen Schildern fallen rund 1 Mio. Euro an.

DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT

Der Schilderaustausch bedeutet in erster Linie eine irrwitzige Geldverschwendung. Positive Effekte werden kaum eintreten, zumal die autobahnähnliche Bundesstraße schon vor dem Schildertausch bestand. Der jetzt anstehende Schilderaustausch wäre auch nicht nötig gewesen, wäre die vierspurige Straße von Anfang an als Autobahn konzipiert worden. So muss mal wieder der Steuerzahler die Zeche zahlen.

 

Dubioser Grundstücksdeal mit Millionenschaden

Sangerhausen. Die Mitteldeutschen Fahrradwerke in Sangerhausen, kurz Mifa genannt, sind ein Begriff. Weit mehr als 10 Millionen Fahrräder wurden im volkseigenen Betrieb ab 1950 bis zur Wende gebaut. Nach der Deutschen Einheit ging die Entwicklung zunächst weiter. 2004 geht Mifa sogar an die Börse.

Nachdem 2014 finanzielle Probleme sichtbar wurden, versuchte der Landkreis Mansfeld-Südharz der angeschlagenen Mifa-AG zu helfen. Wesentliche Teile des Betriebsgrundstücks wurden im April 2014 für 5,7 Mio. Euro vom Landkreis angekauft und an Mifa zurückvermietet. Durch den Sale-and-lease-back-Vertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einer Mietrate von 648.000 Euro jährlich sollte langfristig der Kaufpreis refinanziert werden. Der Vertrag stand von Anfang an auf tönernen Füßen, da ein schlüssiges Sanierungskonzept für das Unternehmen nicht erkennbar war. So musste die Grunderwerbsteuer von 285.000 Euro vom Landkreis gleich mit übernommen werden, obwohl laut Kaufvertrag die Mifa-AG zur Zahlung verpflichtet war.

Schon im September 2014 kommt es zur ersten Insolvenz.

Im Januar 2017 ging Mifa zum zweiten Mal Pleite.

Damit platzten schöngerechnete und blauäugige Träume. Aber auch finanzielle Blasen und Ungereimtheiten wurden bekannt. Der Insolvenzverwalter macht sein Job und verlangte vom Landkreis die Rückgabe des Grundstücks und einen Teil der gezahlten Mieten. Begründung: Zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs sei bereits absehbar gewesen, dass die Mifa-AG faktisch pleite sei. Nach einem Rechtsstreit entschied das OLG im Mai 2019, dass der Landkreis die Betriebsflächen an die insolvente Mifa zurückgeben muss. Zusätzlich soll der Landkreis von den 1,7 Mio. Euro bis 28. Februar 2017 erhaltenen Mieten insgesamt 274.000 Euro zurückzahlen.

Und noch mehr pikante Details kommen ans Tageslicht. Der marktübliche Verkehrswert des vom Landkreis angekauften Grundstücks beträgt laut einem Gutachten im Januar 2017 tatsächlich nur 1,22 Mio. Euro statt der gezahlten 5,7 Mio. Euro. Der im Jahr 2014 für die angekauften Firmengrundstücke ebenfalls gutachterlich ermittelte Wert war unter Ertragswertgesichtspunkten seinerzeit auf mehr als 6 Mio. Euro hochgerechnet worden. Von einem Gefälligkeitsgutachten ist die Rede.

Aus der Erfolgsgeschichte eines Fahrradherstellers ist ein Dilemma für den Steuerzahler geworden. Ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept für das Unternehmen lag offensichtlich nicht vor. Leichtfertig wurde mit dem Vermögen und dem Geld der Steuerzahler umgegangen. Trotz der anzuerkennenden Bemühungen Fördermittel zurückzuholen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen, werden sowohl beim Landkreis als auch beim Land Millionendefizite bleiben. Unverständlich bleibt auch, warum die Landesregierung und die zuständige Kommunalaufsicht zu spät kritische Entwicklungen erkannt und nicht gehandelt haben. Das Argument des Insolvenzverwalters, dass die Mifa-AG zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs faktisch pleite war, hätte die Alarmglocken bei der Förderpolitik läuten lassen müssen. Selbst die aktuellen Fragen des Bundes der Steuerzahler nach den Schlussfolgerungen aus diesem Vorgang für die Förderpolitik des Landes insgesamt, wollten oder konnten vom Wirtschaftsministerium des Landes nicht beantwortet werden.

DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT

Es gehört nicht zu den Aufgaben eines Landkreises, Firmen die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, finanziell zu unterstützen. Bei allem Verständnis für das Motiv, Arbeitsplätze zu sichern, bleibt die Tatsache, dass ohne schlüssiges Sanierungskonzept, leichtsinnig und blauäugig gehandelt wurde. Auch die Förderpolitik des Landes hat in diesem Fall versagt. Der erhoffte Erfolg ist ausgeblieben und der Steuerzahler zahlt drauf.


Nichts gelernt -  Versagen auf mehreren Ebenen

Sachsen-Anhalt. Die Antworten der Landesregierung auf zwei Kleine Anfragen eines Abgeordneten und die Nachfragen des Bundes der Steuerzahler brachten es im 1.Halbjahr dieses Jahres ans Licht: Der LSB hat zur Versorgung seiner Verbrauchsstellen im November 2017 einen Stromlieferungsvertrag für den Zeitraum 2018 bis 2020 mit veranschlagten Gesamtkosten von rund 617.000 Euro (netto) abgeschlossen. Eine notwendige europaweite Ausschreibung hatte nicht stattgefunden. Außerdem wurde im Januar 2018 ein Gaslieferungsvertrag für den Zeitraum 2018 und 2019 mit veranschlagten Gesamtkosten von rund 135.000 Euro (netto), diesmal ohne die notwendige nationale Ausschreibung vereinbart. Durch die Vergabeverstöße wurde ein wesentliches Kriterium für einen wirtschaftlichen und sparsamen Einsatz der Landesmittel sowie zur Korruptionsvermeidung verletzt.

Verstöße gegen das Vergaberecht sind in der Landesverwaltung und bei Institutionen, die öffentliche Mittel bekommen, immer wieder anzutreffen und insoweit kein Einzelfall. Der LSB hat allerdings als langjähriger institutionell geförderter Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Verwaltung und Verwendung von Landesmitteln eine herausgehobene Verantwortung. Mehr als 20 Mio. Euro jährlich lässt sich das Land die Sportförderung insgesamt kosten.

Die Vergabeverstöße des LSB sind aus Steuerzahlersicht als schwerwiegend einzuordnen und zu bewerten. Bereits im Jahr 2008 wurden äußerst schwere Missstände bei der Verwendung öffentlicher Mittel durch den LSB aufgedeckt. Unwirtschaftliche Kreditaufnahmen, falsche Abrechnungen, Intransparenz aber auch Verstöße gegen das Vergaberecht brachten damals den LSB in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ein neues Präsidium und die Landesbehörden versprachen, künftig alles besser zu machen.

Insofern hätte sowohl beim LSB als auch bei den Kontrollinstanzen, nur zehn Jahre nach den damaligen Vorfällen, das Wissen und die notwendige Sensibilität zur Einhaltung von Regularien und insbesondere der Vergabevorschriften vorhanden sein müssen.

Neben dem LSB hat auch eine Landesbehörde, das Landesverwaltungsamt, jämmerlich versagt. Die aktuellen Energielieferverträge wurden im März 2018 vom LSB der Landesbehörde vorgelegt und dort ausdrücklich abgesegnet.

Das Ministerium für Inneres und Sport hat den LSB zwischenzeitlich aufgefordert, den Vertrag mit dem Energiemakler/ -berater unverzüglich zu kündigen. Das Landesverwaltungsamt wurde zudem aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen in fachlicher und / oder organisatorischer Hinsicht zu ergreifen, um entsprechende vergaberechtliche Fehleinschätzungen für die Zukunft auszuschließen. Des Weiteren hat das Ministerium eine Tiefenprüfung angekündigt, bei der alle durch den LSB im Rahmen der institutionellen Förderung seit 2015 vergebenen Aufträge mit einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro (netto) durchleuchtet werden sollen.

Die Ergebnisse und damit auch Erkenntnisse über mögliche weitere Verfehlungen sollen bis Jahresende vorliegen. Weitere Fehler wären leider keine Überraschung, da bereits jetzt aus den Antworten auf die Kleinen Anfragen erkennbar ist, dass der LSB in den Vorjahren ähnliche Verfahren angewendet hat.

Dazu passt auch, dass der LSB wegen der Vergabeverstöße mindestens 10 Prozent des Auftragswertes, das wären mindestens 75.000 Euro, an das Land zurückzahlen müsste. Doch das Ministerium hat Zweifel. Durch den Fehler des Landesverwaltungsamtes bedingt, soll dem LSB die Rückzahlung erlassen werden. Wer für den Schaden der Steuerzahler aufkommt, konnte das Ministerium dem Bund der Steuerzahler bisher nicht darlegen.

DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT

Das konsequente Vorgehen des Ministeriums gegenüber dem LSB und dem Landesverwaltungsamt ist unterstützungswürdig. Allerdings hat der Steuerzahler, neben einem mulmigen Gefühl auch den Schaden, da öffentliche Gelder wegen des Behördenversagens nicht zurückgefordert werden können. Auch diesmal bleibt die Forderung, dass in Zukunft die notwendige Transparenz und die Einhaltung aller Regularien sichergestellt wird – im Interesse der Sportler und der Steuerzahler.

 

Neue Länderkredite für die Nord/LB

Hannover/Magdeburg. Die Nord/LB, die wegen notleidender Kredite zur Finanzierung von Schiffen in dramatische Schieflage geraten ist, soll vom Steuerzahler gerettet werden. Zur Aufstockung des Eigenkapitals der Bank werden mindestens 3,5 Milliarden Euro benötigt. Diese gewaltige Summe muss von den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sparkassen aufgebracht werden. Dafür wollen die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sogar neue Kredite aufnehmen.

Das Land Niedersachsen, das mit knapp 60 Prozent an der Bank beteiligt ist, soll 1,5 Milliarden Euro über eine landeseigene Beteiligungsgesellschaft bereitstellen, die sich dafür zusätzlich verschulden muss. Daneben gibt Niedersachsen Garantien und Risikoabschirmungen für Kredite, die das Kapital um 800 Millionen Euro entlasten. Die Steuerzahler in Sachsen-Anhalt sollen für  5,6 Prozent Landesbeteiligung an der Bank 198 Millionen Euro zur Rettung hinblättern. Die Landesregierung in Magdeburg entschied sich dafür, die für 2019 im Haushalt vorgesehene finanzpolitisch wichtige Schuldentilgung von 100 Millionen Euro auszusetzen. Zusätzlich sollen 98 Millionen Euro neue Kredite aufgenommen werden. Damit soll auch die in der Landeshaushaltsordnung gesetzlich verankerte Schuldenbremse umgangen werden. Schließlich müssen auch die Sparkassen, die länderübergreifend rund 35 Prozent der Bankanteile halten, eine kräftige Finanzspritze leisten. Die Sparkassen-Finanzgruppe ist mit rund 1,1 Milliarden Euro im Boot.

Sofern die EU-Kommission zustimmt, wird die Rettung der Nord/LB zu einer ausgesprochen teuren Angelegenheit. Künftige Risiken werden von den Landesregierungen nicht gesehen bzw. bewusst ausgeblendet. Regiert wird nach dem Prinzip Hoffnung - Hoffnung darauf, dass es nicht so schlimm kommt und Hoffnung auf künftige Dividendenzahlungen, die höchst unsicher sind und ohnehin nicht vor 2024 in Aussicht gestellt werden. Das künftige Geschäftsmodell der Nord/LB bleibt fragwürdig. Politiker unterliegen der Illusion, dass die Nord/LB Projekte und Investitionen der Privatwirtschaft finanzieren kann, die Privatbanken ablehnen oder nur mit hohen Risikoprämien gewähren.

Die Entwicklung bei der Nord/LB zeigt wieder einmal: Politiker sitzen gern in Aufsichtsräten bei Landesbeteiligungen. Häufig sind sie aber nicht in der Lage, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

DER BUND DER STEUERZAHLER FORDERT

Kein Steuergeld und keine neuen Kredite für die Nord/LB! Das mit der Bankenrettung verbundene Risiko wollen Steuerzahler nicht eingehen. 30 Milliarden Euro kostete die Unterstützung oder Abwicklung verschiedener Landesbanken bereits.

 

 

 

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