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Noch immer fehlen viele Bodenrichtwerte für die Grundsteuer

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 05.08.2022

Bund der Steuerzahler fordert Fristverlängerung zur Abgabe der Feststellungerklärung

Eine Analyse des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg hat ergeben, dass 34 Prozent der Gutachterausschüsse noch immer keine Bodenrichtwerte für ihre Gebiete in der Online-Datenbank Boris veröffentlicht haben – und das, obwohl die Bürger seit über einem Monat angehalten sind ihre Feststellungserklärung abzugeben. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Möller forderte daher Finanzminister Bayaz auf, die Frist für die Abgabe der Erklärung deutlich zu verlängern. „Ein Drittel des Landes wird in Boris nicht fündig. Eine längere Frist ist daher mehr als gerechtfertigt.“

Möller wies darauf hin, dass es Fälle gibt, in denen ein Teil der Bodenrichtwerte zwar festgestellt aber bisher nicht in die dafür vorgesehene Datenbank Boris hochgeladen wurden. In diesen Fällen können die Bodenrichtwerte bei der Gemeinde erfragt werden. Das sei aber den Steuerzahlern und ihren Beratern nicht zuzumuten, so Möller. Schließlich sei Boris als zentrale Datenbank eingerichtet worden, in der sich die Bürger die notwendigen Informationen beschaffen sollen.

Ohne eine Fristverlängerung müssten die Eigentümer von Grundstücken ihre Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober abgeben. Das ist nach Auffassung der Steuerzahlerbundes auch deshalb zu knapp bemessen, weil die Steuerberater, die viele Bürger zurate ziehen müssen, derzeit mit Zusatzaufgaben ausgelastet sind und immer noch die Folgen der Corona-Pandemie abarbeiten müssten. Hinzu kommt, dass momentan Urlaubszeit ist. Warum die Bürger lediglich vier Sommer-Monate für die Erklärungsabgabe zur Verfügung haben, erschließt sich nicht.  

In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer zukünftig anhand des sogenannten modifizierten Bodenwertmodells festgelegt. Die Bodenrichtwerte bilden dabei die Grundlage der Besteuerung. Deshalb müssen auch alle Eigentümer von Grundstücken den Bodenrichtwert in ihrer Feststellungserklärung angeben. Der Bund der Steuerzahler hat bereits früh vor einer wertbasierten Grundsteuer gewarnt und sich für ein wertunabhängiges Einfachmodell ausgesprochen. Hier wäre keine Wertermittlung nötig gewesen, da lediglich die Flächen und nicht die Bodenwerte in die Bemessungsgrundlage eingegangen wären.

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