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Nach Anzeige des "SPANDAUER RATHAUSBRIEF"

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 22.01.2021

Bund der Steuerzahler sieht sich alle BVV-Fraktionen an

Nach Berichten der Berliner Morgenpost darüber, dass mit dem „SPANDAUER RATHAUSBRIEF“ der SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler gegen die geltenden Kriterien für zulässige Öffentlichkeitsarbeit verstoßen wird, hat der Bund der Steuerzahler den Vorgang beim Rechnungshof von Berlin und dem für Parteienfinanzierung zuständigen Referat beim Bundestagspräsidenten angezeigt. Auch hierüber hatte die Berliner Morgenpost berichtet. Außerdem hat sich der Bund der Steuerzahler die Webseite sämtlicher BVV-Fraktionen in Berlin genauer angesehen.

Alexander Kraus, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Berlin, hatte sich auf Anfrage der Berliner Morgenpost zuvor das Blättchen der Spandauer SPD-Fraktion in der BVV genauer angesehen und die Ansicht vertreten, dass mit dem „SPANDAUER RATHAUSBRIEF“ gegen die geltenden Kriterien verstoßen wird. Öffentlichkeitsarbeit sei Fraktionen nur mit konkretem Bezug zu ihrer Arbeit erlaubt; der Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten der Partei oder ihrer Wahlbewerber muss vermieden werden. Die zahlreichen gefunden Verstöße gegen die „Ausführungsvorschriften über Zuschüsse für die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen“ hatte Kraus daraufhin dem Rechnungshof von Berlin und dem für Parteienfinanzierung zuständigen Referat beim Bundestagspräsidenten angezeigt und eine Überprüfung angeregt.

Zusätzlich nahm der Bund der Steuerzahler auch die Webseiten aller Fraktionen in den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen unter die Lupe. Erfreuliches Ergebnis war, dass sich sonst offenbar fast alle BVV-Fraktionen – soweit erkennbar – weitestgehend an die gesetzlichen Regelungen halten.  

Die weitaus meisten BVV-Fraktionen betreiben nur sehr knapp und sachlich gehaltene Webseite, auf denen lediglich ihre Mitglieder und Kontaktdaten genannt und Anträge aufgelistet werden. Verbreitet ist auch die Praxis, dass sich auf den Seiten der Kreisverbände Unterseiten finden, auf denen die von der Partei in die BVV entsandten Mitglieder, deren Initiativen, Anträge und Pressemitteilungen gelistet werden. Diese Praxis hält der Bund der Steuerzahler für korrekt, solange die Fraktion hierfür keine unangemessen hohen Kostenbeiträge an die Partei erstattet.

Derart schwerwiegende Verstöße, wie sie nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler durch die BVV-Fraktion der SPD in Spandau stattgefunden haben, sind auf den Fraktionsseite weiter nicht aufgefallen. Die meisten Seiten sind sogar auffällig einfach und nüchtern gehalten. Nur wenige BVV-Fraktionsseiten bieten umfangreichere Informationen.

So legt z.B. die SPD-Fraktion in der BVV von Charlottenburg dem Leser ein Fraktionsmagazin „Forum CW“ ans Herz, das offenbar nur online zur Verfügung steht. Die Artikel haben Bezüge zur Fraktionsarbeit zumindest jedoch zum Bezirk. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ist das in Ordnung.

Die Linksfraktion im selben Bezirk wirbt allerdings für die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ und dafür, dass man für deren Volksbegehren im Fraktionsbüro unterschreiben könne. Das ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler kein Thema für eine BVV-Fraktion und daher fragwürdig. Problematisch würde das jedenfalls werden, falls Mittel einer BVV-Fraktion verwendet werden, um die Initiative eines privaten Vereins zu befördern.

Zumindest als irreführend könnte man die Veröffentlichung „klar.links“ auf der Internetseite der BVV-Fraktion der Linken in Friedrichshain-Kreuzberg ansehen. Hier wird neben allgemeinpolitischen Forderungen auf Landes- und Bundesebene auch ein Direktkandidat für die Bundestagswahl vorgestellt und interviewt. Im Impressum ist zwar die Partei angegeben, direkt darunter aber der Kontakt über die BVV-Fraktion hervorgehoben. Immerhin hat die Fraktion postwendet bestätigt, dass sie „in keiner Weise finanziell oder redaktionell involviert“ sein. Dennoch hat diese Partei-Veröffentlichung nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler nichts auf der Seite der BVV-Fraktion zu suchen.

Nicht geantwortet hat bislang die Linksfraktion in der BVV Marzahn-Hellersdorf zu ihrer Zeitung, die laut fraktionseigener Internetseite „zu aktuellen Themen aus dem Bezirk“ berichtet und „zweimal jährlich“ und „großflächig in allen Stadtteilen in die Hausbriefkästen gesteckt“ wird. Ob der Inhalt den notwendigen Bezug zur Fraktionsarbeit enthält, konnte der Bund der Steuerzahler noch nicht beurteilen. Die Zeitung steht nicht zum Download zur Verfügung. Lediglich aktuelle Themen aus dem Bezirk würden nicht ausreichen. Das Aufzwingen als Postwurfsendung spricht aber nach Meinung des Bundes der Steuerzahler eher für einen unzulässigen werblichen Charakter als für erlaubte Öffentlichkeitsarbeit im eigentlichen Sinne.

Warum ist diese Unterscheidung wichtig?

Den Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen der Berliner Bezirke werden aufgrund landesrechtlicher Vorschriften Zuschüsse für ihren Personal- und Sachaufwand aus dem Landeshaushalt und damit aus Steuermitteln gewährt. Diese dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenstellung der Fraktion verwendet werden. Dazu gehört durchaus auch das Recht, unter Inanspruchnahme ihrer Fraktionszuschüsse die Öffentlichkeit über ihre Arbeit in der BVV zu informieren.

Die Öffentlichkeitsarbeit muss jedoch stets einen hinreichenden Bezug zu der Tätigkeit der Fraktion in der BVV haben und darf sich nicht als reine Sympathiewerbung und auch nicht als Parteiwerbung erweisen. Eine direkte oder indirekte Parteienfinanzierung aus Fraktionszuschüssen ist unzulässig. Das wird den Bezirksverordneten in „Rechtlichen Hinweisen“ der Senatsverwaltung für Inneres in einfacher Sprache dargelegt. Dort wird auch auf Hinweise des Rechnungshofs für die Bewirtschaftung der Fraktionszuschüsse hingewiesen, die allerdings nicht öffentlich sind.

Fraktionen die es ganz genau wissen möchten, können aber auch direkt in die „Ausführungsvorschriften über Zuschüsse für die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen“ sehen. Dort ist völlig unmissverständlich geregelt, dass mit staatlichen Zuschüssen jegliche Form von Öffentlichkeitsarbeit einer Fraktion, auch über das Internet, nur finanziert werden darf, wenn sie einen hinreichenden Bezug zum gesetzlichen Auftrag der Fraktion aufweist und auf eine gezielte Werbung für eine Partei und deren Personal verzichtet. Sie muss sich unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder künftige Tätigkeit der Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung in der laufenden Wahlperiode beziehen.

 

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