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Koalitionsvertrag mit vielen positiven Impulsen

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 06.05.2026

Bund der Steuerzahler sieht neben Licht aber auch Schatten

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sieht positive Aspekte im beschlossenen Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung von Baden-Württemberg. Vor allem die Tatsache, dass neue geplante Ausgaben unter Haushaltsvorbehalt stehen, sollte dazu führen, dass der Landeshaushalt von Baden-Württemberg in den nächsten fünf Jahren solide geführt wird. Besonders hebt der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, Eike Möller, hervor, dass die Koalition die vorgesehene Strukturkomponente bei der Neuverschuldung nicht nutzen möchte. „Das lässt hoffen, denn damit würden zusätzliche Landesschulden von über zwei Milliarden Euro pro Jahr verhindert. Damit müssten zur Umsetzung der versprochenen Vorhaben Einsparungen an anderer Stelle vorgenommen werden.“

Als äußerst positiv beurteilt der Bund der Steuerzahler die angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Lichtung des Förderdschungels. „Weniger Bürokratie bedeutet mehr Wachstum. Jede Maßnahme, die Unternehmen und Bürger von bürokratischen Lasten befreit und die Kosten senkt, ist daher zu begrüßen. Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass die Anzahl der Förderprogramme spürbar reduziert und deren Wirksamkeit überprüft werden soll“, sagt Möller. Auch die Ankündigung, sich für Grunderwerbsteuer-Freibeträge beim Ersterwerb von Wohneigentum einzusetzen sowie die Nachbesserungen bei der Grundsteuer, seien ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Als vertane Chance bezeichnete der Bund der Steuerzahler, dass die Landesregierung keine Einsparungen bei sich selbst vorgenommen hat. Die Zahl der Ministerien bleibt konstant, die der Staatssekretäre ebenfalls. „Angesichts der sich immer weiter eintrübenden Wirtschaftsaussichten hätte man erwarten können, dass die Landesregierung versucht mit weniger Geld in der eigenen Führung auszukommen. Damit fehlt ein wichtiges Einsparsignal“, so Möller.

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