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Dienstwagen und Elterngeld: Wenn der Firmenwagen zur Kostenfalle wird

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 22.04.2026, Ralf Thesing

BdSt informiert: Was im Berufsalltag als Vorteil gilt, kann sich in der Elternzeit ins Gegenteil verkehren

Ein Dienstwagen gilt in vielen Jobs als attraktiver Zusatz zum Gehalt. Rund um die Geburt eines Kindes kann genau dieser Vorteil allerdings unerwartete finanzielle Folgen haben. Denn was viele nicht wissen: Der Firmenwagen kann sich auf die Höhe des Elterngeldes auswirken – allerdings anders, als oft angenommen. „Das Elterngeldrecht folgt eigenen Regeln und löst sich bewusst vom Steuerrecht. Genau daraus entstehen viele Missverständnisse – etwa beim Dienstwagen“, informiert Ralf Thesing vom Bund der Steuerzahler. Er rät Betroffenen, in Erwägung zu ziehen, den Dienstwagen für die Dauer der Elternzeit abzugeben oder die private Nutzung vertraglich auszuschließen.

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist das durchschnittliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Monaten vor der Geburt. Maßgeblich ist dabei das steuerpflichtige Einkommen – jedoch mit wichtigen Einschränkungen. Die private Nutzung eines Dienstwagens wird steuerlich als sogenannter geldwerter Vorteil erfasst, etwa über die Ein-Prozent-Regelung. Dieser erhöht das steuerliche Bruttoeinkommen.

In der Praxis bedeutet das: Der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens gilt lohnsteuerlich als laufender Arbeitslohn und ist damit grundsätzlich auch beim Elterngeld zu berücksichtigen. Er erhöht im 12-monatigen Bemessungszeitraum vor der Geburt das für die Berechnung des Elterngeldes maßgebliche Einkommen.

Nach Geburt des Kindes kann Dienstwagen das Elterngeld schmälern

Während des Elterngeldbezugs prüft die Elterngeldstelle, ob weiterhin Einkommen erzielt wird. Und hier kann der Firmenwagen zum Problem werden: Besteht weiterhin die Möglichkeit zur privaten Nutzung, wird der geldwerte Vorteil als laufendes Einkommen gewertet – selbst dann, wenn das Fahrzeug tatsächlich kaum oder gar nicht genutzt wird. „Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern die Nutzungsmöglichkeit. Allein das Nutzungsrecht kann bereits als Einkommen gewertet werden“, so Ralf Thesing vom Bund der Steuerzahler.

Die Folge: Das Elterngeld kann sich bei privater Nutzung des Dienstwagens während der Bezugszeit spürbar reduzieren. Besonders betroffen sind Eltern, die vollständig in Elternzeit gehen, den Dienstwagen aber behalten. Auch bei einer Teilzeittätigkeit verstärkt der geldwerte Vorteil die Anrechnung und kann zu weiteren Kürzungen führen.

Für Betroffene ist daher eine frühzeitige Planung entscheidend. „Eine häufig empfohlene Lösung besteht darin, den Dienstwagen für die Dauer der Elternzeit vollständig abzugeben oder zumindest die private Nutzung des Dienstwagens vertraglich auszuschließen “, rät Ralf Thesing. Nur so lässt sich vermeiden, dass der geldwerte Vorteil weiterhin als Einkommen berücksichtigt wird.

Der Dienstwagen zeigt damit exemplarisch, wie komplex die Wechselwirkungen zwischen Steuerrecht und Sozialleistungen sind. Was im Berufsalltag als Vorteil gilt, kann sich in der Elternzeit schnell ins Gegenteil verkehren. Umso wichtiger ist es, die eigenen Ansprüche genau zu prüfen und Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig zu nutzen.

 

Beispielrechnung:

Ein Vater verdiente vor der Geburt 4.000 Euro brutto monatlich, darin enthalten ist ein geldwerter Vorteil aus einem Dienstwagen in Höhe von 400 Euro. Sein für das Elterngeld maßgebliche Netto-Einkommen beträgt 2.500 Euro monatlich. Während des Elterngeldbezugs arbeitet er nicht, behält aber den Dienstwagen zur privaten Nutzung.


Elterngeldanspruch: Berechnung über den 12-monatigen Bemessungszeitraum vor Geburt

65 % von 2.500 Euro = 1.625 Euro
 

Einkommen während des Elterngelds:

Der geldwerte Vorteil von 400 Euro wird während des Elterngeldbezugs als laufender Arbeitslohn berücksichtigt. Bei der Berechnung wird dieser in ein pauschaliertes Netto umgerechnet.

Annahme: 270 Euro netto aus Privatnutzungsmöglichkeit des Dienstwagens

 

Einkommensunterschied: (Netto-Einkommen vor Geburt vs. Netto-Einkommen nach Geburt)

2.500 Euro – 270 Euro = 2.230 Euro

Elterngeld mit privat genutztem Dienstwagen:

65 % von 2.230 Euro = 1.450 Euro


Ergebnis:

Das Elterngeld reduziert sich aufgrund der Möglichkeit zur Privatnutzung des Dienstwagens um rund 175 Euro monatlich. Im Laufe eines 12-monatigen Bezugszeitraums entspricht das 2.100 Euro.

Hinweis: Die konkrete Höhe hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und der pauschalen Umrechnung durch die Elterngeldstelle ab. Das Beispiel dient der Veranschaulichung.

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Ihr Ansprechpartner

Hildegard Filz
Pressesprecherin

Hildegard Filz

Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin 030 259396-37 [email protected]
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