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DER STEUERZAHLER März

DER STEUERZAHLER 01.03.2019

Mit guten Gesetzen riskiert man keinen Rückruf!

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Wenn man aber Recht bekommt, muss dieses in unserem Rechtsstaat schnell in die Praxis umgesetzt werden. Wie weit wir von diesem Grundsatz entfernt sind, zeigen uns jüngste Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. So ist beispielsweise die aktuelle Wertermittlung bei der Grundsteuer mit unserer  Verfassung nicht vereinbar. Deshalb muss der Gesetzgeber handeln und ein neues Recht schaffen. Doch seit der Gerichtsentscheidung im Frühjahr vergangenen Jahres erleben wir weder eine zielorientierte noch eine konzentrierte politische Diskussion. Selbst verfassungsrechtlich problematische Vorschläge werden diskutiert und immer wieder in die Öffentlichkeit getragen. Das Grundgesetz scheint abermals nicht ganz so wichtig zu sein, Hauptsache, die Vorschläge lassen sich als vermeintlich gerecht verkaufen.
 

Außerdem im Heft:

Leichte Nutzfahrzeuge - so wehren Sie sich gegen höhere KFZ-Steuer

Kleinunternehmer - droht die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung

 

 

 

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