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Bund der Steuerzahler: "Schuldenbremse gehört in die Verfassung!"

Presseinformation 18.06.2019

Der Bund der Steuerzahler zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Senats, einer Schuldenbremse in Berlin keinen Verfassungsrang einräumen zu wollen. 

„Wer das politisch verschleppt, setzt sich dem Verdacht aus, eine Schuldenbremse letztlich gar nicht zu wollen. Finanzielle Lasten dürfen aber künftig nicht mehr ungeniert auf künftige Generationen verlagert werden“, sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus. Eine Schuldenbremse lediglich in der Landeshaushaltsordnung hält Kraus für zu schwach: „Im Gegensatz zur Verfassung kann das Parlament die LHO zu leicht ändern!“

Politisch ist die Nutzung dieses grundgesetzlichen Regelungsrechts und damit eine Verankerung der Schuldenbremse auf Landesverfassungsebene aus Sicht des Bundes der Steuerzahler unbedingt geboten. Zum einen wäre eine solche Verankerung ein angemessenes Bekenntnis angesichts der politischen Bedeutung der Schuldenbremse. Zum anderen würde erst eine eigene Verfassungsregelung Klagemöglichkeiten des Abgeordnetenhauses und der Abgeordnetenhausfraktionen auf Einhaltung der Schuldenbremse ermöglichen.

Der Bund der Steuerzahler forderte seither, dass Regelungen zur Schuldenbremse in allen Bundesländern schnellstmöglich in die Landesverfassungen übertragen werden.

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