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+++ Ohne Fachexpertise kein Antrag +++

Service GmbH / Corona 08.07.2020

Anders als bei der Corona-Soforthilfe, die bis Ende Mai beantragt werden konnte, ist bei der neuen Überbrückungshilfe die Unterstützung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erforderlich. Die Antragstellung erfolgt in einem bundesweit einheitlichen und vollständig digitalisierten Verfahren. Details finden betroffene Unternehmer und Selbstständige unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

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