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Gegen den Missbrauch von EU-Steuergeld

27.07.2021

Neue Europäische Staatsanwaltschaft geht an den Start
 

Nach vielen Jahren der Diskussion wird die Strafverfolgung von Betrug und Korruption auf EU-Ebene großgeschrieben. Mit Expertise aus Deutschland soll die neue Europäische Staatsanwaltschaft grenzüberschreitend den Missbrauch von EU-Steuergeld verfolgen. Seit 1. Juni ist eine neue EU-Behörde am Start. Über die Technokraten in Brüssel mag man streiten, aber diese Behörde ist bitter nötig, hat sie doch der BdSt seit langem gefordert. Gemeint ist die Europäische Staatsanwaltschaft, die EU-Gelder vor Missbrauch schützen und auch Fällen von Korruption, Geldwäsche und grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug strafrechtlich nachgehen soll. Mit der EU-Staatsanwaltschaft kommt die Kommission einer Kernforderung des Steuerzahlerbundes nach! Unser jahrzehntelanger Einsatz und unsere Beharrlichkeit in Brüssel haben sich ausgezahlt.

Strafverfolgung soll wirksamer werden
Nach konservativer Schätzung gehen der EU jedes Jahr mehr als 500 Mio. Euro allein durch Betrug und Korruption verloren. Zwar geht solchen Betrugsfällen seit Jahren bereits das EU-Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) nach, doch hat sich die Behörde oft als stumpfes Schwert erwiesen, da es keine eigenständigen staatsanwaltlichen Ermittlungen führen, sondern solche Fälle lediglich an die EU-Mitgliedstaaten melden darf. Diese wiederum gehen aber leider in sehr unterschiedlicher Intensität den Meldungen nach – der EU-Haushalt bleibt auf dem Gros des Schadens sitzen.

Deutschland als größter EU-Nettozahler hat also ein besonderes Interesse, für mehr Wirksamkeit bei der Strafverfolgung zu sorgen. Das soll sich nun auch grundlegend mit der Europäischen Staatsanwaltschaft ändern, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten ermitteln und die Täter vor den nationalen Strafgerichten anklagen kann. Doch es bleiben ähnliche Probleme wie bei OLAF bestehen, denn nicht alle Länder nehmen an dem Projekt teil. Nur 22 EU-Staaten sind an Bord – Polen und Ungarn gehören zum Beispiel nicht dazu. Dennoch können mit der neuen Staatsanwaltschaft nun grenzüberschreitende Probleme angegangen werden, vorausgesetzt, alle Staaten, die mitmachen, vernetzen ihre Behörden mit der neuen
EU-Staatsanwaltschaft sowie mit Europol, Eurojust und OLAF.

Viel Arbeit auf der Agenda
Ihre Schlagkraft muss die neue Behörde nun beweisen. Immerhin sind 12 deutsche Staatsanwälte delegiert, einer davon wurde zum stellvertretenden Europäischen Generalstaatsanwalt ernannt. Auch wenn die neue Europäische Staatsanwaltschaft schon viel früher hätte starten sollen, kommt sie doch rechtzeitig, um den Staaten und Profteuren des 750 Mrd. Euro schweren EU-Wiederaufaufonds, der Corona-Hilfen quer durch Europa in großem Maßstab verteilt, genau auf die Finger zu schauen.
 

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